SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1787 18. Wahlperiode 2014-04-15 Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Günther (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Situation der Fritz-Reuter-Schule in Eckernförde Vorbemerkung des Fragestellers: Gemäß Berichterstattung in der Eckernförder Zeitung und den Kieler Nachrichten vom 2. April 2014 hat die Landesregierung entschieden, zum Schuljahr 2014/15 keine Schülerinnen und Schüler in der 5. Klasse der Fritz-Reuter-Schule in Eckernförde aufzunehmen und den Sekundarstufen I-Teil der Schule mit Ablauf des Schuljahres 2018/19 auslaufen zu lassen. Vorbemerkung der Landesregierung: Nach § 147 Absatz 3 des novellierten Schulgesetzes, werden Regionalschulen, welche die Zahl von 240 (§ 147 Absatz 1) bzw. 230 (§ 147 Absatz 3) Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2014/15 nicht erreichen, kraft Gesetzes aufgelöst und können deshalb ab dem Schuljahr 2014/15 keine weiteren Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe fünf mehr aufnehmen. Die Schülerzahl an der Fritz-ReuterSchule wird unter Berücksichtigung der Anmeldungen nur bei 216 liegen; deshalb besteht hier für die Landesregierung kein Entscheidungsspielraum. Dass kein neuer fünfter Jahrgang an der Fritz-Reuter-Schule gebildet werden soll, stellt vielmehr eine Maßnahme des Gesetzesvollzugs dar. Drucksache 18/1787 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 1. Welche Gespräche hat die Landesregierung mit den vor Ort zuständigen Personen geführt und welche Maßnahmen hat sie vorgenommen, um eine dauerhafte Schulschließung noch abwenden zu können? Antwort: Es gab in den letzten Jahren zahlreiche Gespräche des Schulrates mit Vertretern der Stadt, der Fritz-Reuter-Schule und der Gemeinschaftsschule Eckernförde. Mit beiden Schulen wurden zudem in mehreren Sitzungen unter Hinzuziehung einer Moderation des IQSH Überlegungen zur Perspektive der Fritz-Reuter-Schule angestellt, von denen die Stadt kontinuierlich informiert war. Alle Planungen haben sich aber nach gemeinsamer Einschätzung als nicht realisierbar herausgestellt. 2. Hat die Landesregierung bei ihrer Entscheidung neben der Schülerzahl weitere Kriterien berücksichtigt, wie z.B. Investitionen des Schulträgers, die Schulentwicklungsplanung der Stadt Eckernförde und die engagierte Arbeit der Schule? Antwort: Siehe Vorbemerkung. 3. Welche Regionalschulen und Gemeinschaftsschulen des Landes SchleswigHolstein dürfen ab dem Schuljahr 2014/15 voraussichtlich keine weiteren Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe fünf mehr aufnehmen? Antwort: Zum Schuljahr 2014/15 werden voraussichtlich an der Timm-Kröger-Schule in Kiel und an der Fritz-Reuter-Schule in Eckernförde erstmalig keine Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe fünf aufgenommen. Ob in der Schule am Meer in Lübeck eine fünfte Klasse gebildet werden kann, ist noch offen. 4. Welche Regionalschulen des Landes Schleswig-Holstein, deren Schülerzahl für das Schuljahr 2014/15 durch Entscheidung der Landesregierung voraussichtlich nicht mindestens 230 Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I beträgt, dürfen trotzdem Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe fünf aufnehmen ? Drucksache 18/1787 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 3 Antwort: Keine. 5. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass ein einmaliges Absinken der Schülerzahl nicht automatisch zu einem dauerhaften Schülerrückgang führt und somit nicht zwingend zu einer Schulschließung führen muss? Antwort: Soweit nicht der Anwendungsbereich von § 147 Abs. 1 und 3 des novellierten Schulgesetzes betroffen ist, teilt die Landesregierung diese Auffassung.