SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1795 18. Wahlperiode 2014-04-28 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow und Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Maßnahmen zur Einbruchsbekämpfung in Schleswig-Holstein 1. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Landespolizei sind seit dem Jahr 2013 in Schleswig-Holstein insgesamt mit der Bekämpfung der Einbruchskriminalität betraut und wie viele davon ausschließlich im Bereich des Haus- und Wohnungseinbruchs (Bitte als Vollzeitäquivalente ausweisen)? Antwort: Die Bekämpfung von Wohnungseinbruchsdiebstählen (WED) ist polizeiliches Lan- desziel und kann grundsätzlich jeden Polizeivollzugsbeamten und jede Polizeivoll- zugsbeamtin im Streifendienst betreffen. Die Schutzpolizei führt überwiegend in den Bereichen, in denen kein ständiger Kriminaldauerdienst (KDD) eingerichtet ist, die Tatortarbeit und Anzeigenaufnahme selbständig durch. Bei besonderen Anlässen (z.B. hohe Einsatzbelastung der Schutzpolizei, anspruchsvolle Spurensicherungsar- beit) werden zudem Bereitschaftsbeamtinnen und –beamte der Kriminaldienststellen ohne KDD herangezogen, zu denen auch diejenigen gehören, die in ihrer alltäglichen Verwendung keine Einbruchskriminalität bearbeiten. Für die weitere Fallbearbeitung von Einbruchsdelikten sind dann die örtlichen Dienst- stellen der Kriminalpolizei zuständig. Drucksache 18/1795 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Diese Dienststellen sind regional unterschiedlich organisiert. Sachgebiete, die Woh- nungseinbrüche bearbeiten, sind in der Regel auch für andere Phänomene und De- likte zuständig. Darüber hinaus werden bei Tatserien mitunter temporäre Ermitt- lungsgruppen oder Sonderkommission eingerichtet. Eine scharfe organisatorische Trennung zwischen der Bearbeitung von Haus- und Wohnungseinbruchsdiebstahl und dem allgemeinen Einbruchsdiebstahl ist nicht effi- zient und fachlich nicht angezeigt, da es Täter und Tätergruppen gibt, die für beide Phänomenbereiche verantwortlich sind. Insofern kann das insgesamt eingesetzte Personal nicht als konstantes deliktsspezi- fisches Vollzeitäquivalent (VZÄ) valide beziffert werden. 2. Wie viele der unter 1. genannten Beamtinnen und Beamten waren jeweils in wel- chen Kreisen und kreisfreien Städten eingesetzt? Antwort: Eine Aufschlüsselung der unter 1. genannten Beamtinnen und Beamten ist nicht möglich, da ein Großteil der eingesetzten Beamtinnen und Beamten über Kreisgren- zen hinaus zuständig ist (Bsp.: Kriminaldauerdienste, Bereitschaftsdienste, Ermitt- lungsgruppen, Nachtstreifenkonzepte). 3. Bestehen für Beamtinnen und Beamte der Landespolizei Aus- und Fortbildungs- angebote speziell für den Bereich des Haus- und Wohnungseinbruchdiebstahls? Antwort: Das Thema „Haus- und Wohnungseinbruchsdiebstahl“ wird in der Aus- und Fortbil- dung intensiv behandelt. Im Rahmen des Bachelorstudiengangs Polizeivollzugsdienst geschieht dies in den Fächern Kriminalistik, Kriminologie, Einsatzlehre, Strafrecht, im Semestermodul „Praktische Grundlagen der Kriminalitätskontrolle“ im Grundpraktikum, und mit Teil- aspekten auch im Fach Psychologie (Umgang mit Opfern). Dabei werden sparten- spezifische Schwerpunkte gesetzt, und zwar für die Schutzpolizei mit Blick auf die Bewältigung des sog. „Ersten Angriffs“ und erster Fahndungsmaßnahmen, für die Kriminalpolizei mit Blick auf Tatortarbeit, Spurensicherung und –auswertung und Er- mittlungs- und Beweisführung. Darüber hinaus werden Teilaspekte in Einsatztrai- nings während des Grundpraktikums vermittelt. Im Hauptpraktikum erlernen die Stu- dierenden dann unter der Anleitung erfahrener Ausbildungsbeamter, ihr theoreti- sches Wissen in der Praxis anzuwenden. Für die Studierenden der Kriminalpolizei bedeutet dies, dass sie derartige Fälle unter Anleitung von der Aufnahme des Tatorts Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1795 3 bis zur Abgabe des Ermittlungsvorgangs an die Staatsanwaltschaft selbständig zu bearbeiten haben. Die Auszubildenden der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, werden im Unter- richtsfach „Polizeidienstkunde/Verkehrsausbildung/Kriminalistik“ mit der Thematik vertraut gemacht. Neben der reinen rechtlichen Vermittlung der entsprechenden De- likte liegt der Focus auf der praktischen, kriminalistischen Arbeit. Ergänzt wird dies durch Einsatztrainingslagen und Rollenspiele. Schwerpunkte in den Lehr-und Stoffplänen bzw. in den Curricula sind dabei u.a. die Tatortarbeit, der Erste Angriff, die Aufnahme eines Einbruchdiebstahls, die Spurensi- cherung am Tatort und der Opferschutz. In der Fortbildung wird die Thematik des Haus-und Wohnungseinbruchs intensiv in den Lehrgängen des Fachbereichs Kriminalitätskontrolle behandelt. Speziell sind hier die Fachseminare Kriminaltechnik/Erster Angriff für die Schutzpoli- zei und Kriminaltechnik/Erster Angriff für die Kriminalpolizei zu nennen. Darüber hinaus wird der Haus-und Wohnungseinbruchsdiebstahl in dem Lehrgang Allgemeine fachliche Fortbildung behandelt. In allen erwähnten Seminaren und Lehrgängen wurden die seit 2006 verstärkten Bemühungen zur Verbesserung der Spurensuche und –sicherung (Offensive Krimi- naltechnik) eingearbeitet. a) Wenn ja, wie viele Beamtinnen und Beamte haben in den Jahren 2008 bis 2013 daran jeweils teilgenommen? Antwort: In den Jahren 2008 bis 2013 wurden insgesamt 971 Beamtinnen und Beamte der Schutz-, Wasserschutz- und Kriminalpolizei ausgebildet. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den o.a. Fortbildungen ergibt sich aus nachfolgender Aufstellung. Jahr Teilnehmer 2008 476 2009 695 2010 532 2011 563 2012 640 2013 240 Drucksache 18/1795 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 b) Wenn nein, warum nicht? Antwort: Entfällt. 4. Wurden in den Jahren 2008 bis 2013 in Ermittlungsverfahren mit einem Verfah- rensgegenstand nach § 244 StGB Maßnahmen der Telekommunikationsüberwa- chung nach § 100a StPO und oder Maßnahmen nach § 100c und/ oder den §§ 100f bis 100j StPO mit dem Anlass der Bekämpfung des Wohnungseinbruchs getroffen und wenn ja, wann und welche Maßnahmen konkret? Antwort: Die Frage wäre nur im Wege einer Einzelauswertung der in Rede stehenden Verfah- rensakten zu beantworten. 5. Wurden in den Jahren 2008 bis 2013 jeweils Maßnahmen zur polizeilichen Gefahrenabwehr nach dem Landesverwaltungsgesetz gegen Personen eingeleitet, bei denen die Gefahr der Begehung von Haus- und Wohnungseinbrüchen bestand und wenn ja, wann, mit welcher Rechtsgrundlage und wie häufig? Antwort: Die Landesregierung führt keine Statistiken, die Fälle im Sinne der Fragestellung um- fasst. Die Frage könnte nur mittels einer Erhebung / Einzelauswertung sämtlicher po- lizeilicher Vorgänge beantwortet werden. 6. Gibt es ein spezielles polizeiliches Präventionskonzept für den Bereich Haus- und Wohnungseinbrüche und wenn ja, wie wird dieses organisatorisch und mit welchem Personaleinsatz in den jeweiligen Organisationsbereichen der Polizei durchgeführt? Antwort: Die Zentralstelle Polizeiliche Prävention des Landespolizeiamtes koordiniert konzep- tionelle Maßnahmen der Prävention von Haus- und Wohnungseinbruchsdiebstahl, die von den Präventionsdienststellen der Flächenbehörden der Landespolizei unter Berücksichtigung eigener Lagespezifika umgesetzt werden. Speziell beschulte Polizeibeamte führen Informationsveranstaltungen für interessier- te und betroffene Zielgruppen vor Ort durch. Der Personaleinsatz hierfür ist in den Behörden sehr heterogen, da die Anforderungen von der jeweiligen Kriminalitäts- und Bedarfslage abhängig sind. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1795 5 Darüber haben alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Revier- und Stations- dienstes, sowie der kriminalpolizeilichen Dienststellen Zugriff auf die themenspezifi- schen Broschüren und Handreichungen des Programms Polizeiliche Kriminalpräven- tion (Pro PK), die sie im Bürgerkontakt bei Bedarf kostenfrei weitergeben. Ferner verweisen die Beamtinnen und Beamten bei Bedarf auf derzeit 149 gelistete Einbau- fachbetriebe, die zu einer kostenlosen Fachberatung im Hinblick auf Verbesserung der Sicherheitstechnik vor Ort in Anspruch genommen werden können. Hierbei han- delt es sich ausschließlich um qualifizierte Meisterbetriebe, die eng mit den Präventi- onsdienststellen der Polizei kooperieren.