SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1803 18. Wahlperiode 14-04-24 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Reduzierung der Promillegrenze Vorbemerkung des Fragestellers: Landesverkehrsminister Meyer wurde in den Medien zitiert, dass er die Einführung der Null-Promille-Grenze unterstützt. 1. Trifft dieser Pressebericht zu? Antwort: Ja, der Minister hat gegenüber der Presse eine persönliche Einschätzung des The- mas vorgenommen und hierzu eine Absenkung der Promillegrenze auf 0 Promille begrüßt. 2. Welche wissenschaftlichen Gutachten oder Untersuchungen liegen dem Ministeri- um vor, die belegen, dass die Fahrtüchtigkeit bereits bei 0,3 Promille bzw. bei 0,5 Promille spürbar beeinträchtigt ist? Drucksache 18/1803 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Antwort: Alkohol am Steuer ist nach wie vor eine Hauptursache für Verkehrsunfälle. Alkohol- konsum wirkt sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. Nach Statistiken des Verban- des der Haftpflichtversicherer ist in Deutschland jeder vierte schwere Verkehrsunfall auf den Einfluss von Alkohol zurückzuführen, trotz vielfacher Präventionsbemühun- gen und Aufklärungskampagnen und Kontrollen. Die körperlichen und psychischen Reaktionen auf Alkohol sind bei jedem Menschen unterschiedlich. Wissenschaftlicher Ausgangspunkt für den Nachweis des Alkoholrisikos im Straßen- verkehr ist die sogenannte Grand Rapids-Studie (Borkenstein et al., 1964; 1974). Im Rahmen dieser bis dahin umfangreichsten Arbeit wurde eindeutig festgestellt, dass bei Blutalkoholkonzentrationen (BAK) über 0,3 Promille die Unfallhäufigkeit steigt. Fahrer mit 0,6 Promille weisen ein doppelt so hohes Unfallrisiko auf wie Nüchterne. Bei 0,8 Promille ist das Unfallrisiko bereits viermal so hoch. Diese Ergebnisse wurden im Wesentlichen durch eine Studie des Interdisziplinären Zentrums für Verkehrswissenschaften an der Universität Würzburg von 1994 bestä- tigt. Die Evaluation des Alkoholverbots für Fahranfänger durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ergab folgende zentrale Ergebnisse, die den Erfolg dieser Maßnahme in der Zielgruppe belegen: Insgesamt ist die Anzahl der unfallbeteiligten Fahranfänger (Pkw) mit einem BAK- Wert von mindestens 0,3 Promille in den ersten 12 Monaten nach Einführung der Maßnahme im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum vor der Einführung um 15% zurückgegangen. Nach den Ergebnissen der vorliegenden Evaluationsstudie der BASt hat die Einführung des Alkoholverbots für Fahranfängerinnen und Fahranfän- ger einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Zielgrup- pe geleistet. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Betroffenheit von Menschen, die geringe Mengen an Alkohol durch zubereitete Speisen und durch Medikamente zu sich neh- men? Antwort: Siehe Antwort zur Frage 1. Da das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie zur Zeit keine politische Initiative zur Veränderung der Promille-Grenze vorbereitet, wurde eine Bewertung bisher nicht vorgenommen. 3 4. Wären aus Sicht der Landesregierung nicht mehr Alkohol-Kontrollen auf der Straße sinnvoller? Falls ja, plant die Landesregierung die Polizei mit mehr Personal auszustatten? Falls nein, bitte begründen. Antwort: Die Bekämpfung von Konsumdelikten von Alkohol, Drogen und Medikamenten im Straßenverkehr hat bei der Landespolizei Schleswig-Holstein einen beständig hohen Stellenwert. Betrachtet man den Zeitraum der vergangenen 10 Jahre hinsichtlich der Alkohol- Delinquenz im Straßenverkehr, sind folgende Feststellungen zu treffen: Die Anzahl der erkannten folgenlosen Trunkenheitsfahrten reduzierte sich von 7044 im Jahr 2004 auf 4057 im Jahr 2013. Die Anzahl der Verkehrsunfälle, bei denen mindestens ein Beteiligter unter der Wir- kung von Alkohol stand, reduzierte sich von 2075 (in 2004) auf 1249 (in 2013). Auch in Anbetracht dieser insgesamt erfreulichen Entwicklung wird die Polizei die- sem Aufgabenfeld weiterhin die gebührende hohe Aufmerksamkeit widmen. Eine Personalverstärkung der Landespolizei ist nicht geplant.