SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1804 18. Wahlperiode 2014-04-25 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung – Innenminister - Personaleinsatz zur Ermittlung der Funkversorgungsgüte in SchleswigHolstein 1. Wie viel Personal wird zur Ermittlung und Überprüfung der Funkversorgungs- güte im operativen Probebetrieb des Digitalfunks in Schleswig-Holstein derzeit eingesetzt? Bitte nach Berufsgruppen aufschlüsseln. Antwort: Für die Überprüfungen der Funkversorgungsgüten werden bei der Autorisierten Stelle derzeit zwei Mitarbeiter (1 Vollzugsbeamter A10 und 1 Beschäftigter EG 9) eingesetzt. Weitere Mitarbeiter aus anderen Aufgabenbereichen wie den dezentralen Informations- und Kommunikationsservicestellen der Polizeibehörden unterstützen die Funkmessungen z.B. im Vertretungsfall oder bei hohem Arbeitsaufkommen stundenweise. 2. Gibt es einen Mehrbedarf an Personal zur Ermittlung und Überprüfung der Funkversorgungsgüte im operativen Probebetrieb des Digitalfunks in Schleswig -Holstein? Wenn ja, warum und wie viele Stellen sind zusätzlich eingeplant ? Bitte nach Berufsgruppen aufschlüsseln. Antwort: Nein. Allerdings sind zwei zusätzliche Mitarbeiter (jeweils 1 Beschäftigter EG 11 und 9) in der Funk- und Festnetzplanung erforderlich, um die Aufgabenbereiche a) Inhouse-Versorgung durch Objektfunkversorgungsanlagen und Drucksache 18/1804 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 b) Anmelde- und Genehmigungsverfahren von ortsfesten Funkanlagen für Dienststellen der Polizei, der Rettungswachen und der Feuerwehren zu bearbeiten. Diese Mitarbeiter und Themenfelder werden benannt, da sie in einem sehr engen Zusammenhang mit der Qualitätssicherung der Funkversorgungsgüte stehen, da die Rückwirkung dieser Funkanlagen auf das Funknetz technisch immer geprüft werden muss. 3. Sind die Verträge für das zusätzliche Personal befristet? Wenn ja, warum und bis wann? Bitte nach Berufsgruppen aufschlüsseln. Wenn nein, warum nicht? Antwort: Ja. Die Verträge der beiden Mitarbeiter in der Antwort zu Frage 2 sind bis zum 31.12.2015 befristet. Voraussichtlich startet im Mai 2014 im Landespolizeiamt ein länderübergreifendes Projekt (Schleswig-Holstein und Hamburg, ggf. auch mit Beteiligung Niedersachsen und Bremen) zur Fremdvergabe von Teilaufgaben der Autorisierten Stellen Digitalfunk der Länder an externe Dienstleister . Das Projekt ist bis Ende 2015 zielterminiert. In der Erwartung, dass bis zu diesem Zeitpunkt geeignete Teilaufgaben (z.B. auch die Überprüfung der Funkversorgungsgüte, die Umsetzung von Objektfunkanlagen oder das Anmelde - und Genehmigungsverfahren für ortsfeste Funkanlagen) der Autorisierten Stellen gemeinsam an externe Dienstleister fremdvergeben werden können und damit auch anteilig Personaleinsparungen realisiert werden können , sind die heute erforderlichen personellen Verstärkungen der Autorisierten Stelle Schleswig-Holstein nur für einen befristeten Zeitraum vorgesehen. 4. Die öffentliche Stellenausschreibung des Landespolizeiamtes Schleswig- Holstein für eine/einen Kommunikationstechniker im Bereich Digitalfunk ist bis zum 31. Dezember 2015 befristet. Warum ist diese Stelle bis zum 31. Dezember 2015 befristet? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 3.