SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1805 18. Wahlperiode 28.04.2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Vergütungsstrukturen bei der HSH Nordbank Die HSH Nordbank hatte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 für Löhne und Gehälter 260 Millionen Euro (Seite 158 des Geschäftsberichtes 2013) ausgegeben. Wenn man diese Zahl durch die Zahl der Vollzeitarbeitskräfte (VAK - 2.834) teilt, ergibt sich ein durchschnittliches Jahresbruttogehalt je VAK in Höhe von 91.743 Euro. Zum Vergleich lag die Zahl bei der Bayern LB im Jahr 2012 bei 59.710 Euro. Der Wert der HSH Nord- bank ist bundesweit Spitze und weicht erheblich von den anderen Landesbanken ab. 1. Wie erklärt die Landesregierung die hohen Zahlen bei der HSH Nordbank und die Differenz zu den anderen Landesbanken? Antwort: Die Landesregierung hat keine eigenen Kenntnisse über die einzelnen Vergütungen der HSH Nordbank. Darüber hinaus können unterschiedlich strukturierte Institute, zumal in Phasen einer Umstrukturierung, nicht durch Gegenüberstellung eines Betrages verglichen werden, der lediglich durch einfache Division des Gesamtbetrages an Vergütungsaufwand durch die Anzahl der zum Jahresende vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermittelt wurde. Siehe auch Antwort zu Frage 3. Drucksache 18/1805 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wie hoch ist der Anteil der tariflichen und außertariflichen Beschäftigten bei der HSH Nordbank? (Wir bitten um eine konkrete Aufschlüsselung nach Mitarbeitern und VAK) Antwort: Nach Auskunft der HSH Nordbank arbeiten ca. 1/3 der Mitarbeiter im tariflichen Be- reich und 2/3 im außertariflichen Bereich. Nähere Angaben zu den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterliegen den Vorschriften des Datenschutzes und können im Wege der Kleinen Anfrage nicht de- tailliert beantwortet werden. 3. Werden bzw. wurden für das Jahr 2013 Bonuszahlungen an Mitarbeiter der HSH Nordbank gezahlt? Wenn ja, a. wie hoch sind diese? Bitte nach Führungsebenen aufschlüsseln. - b. wie viele Mitarbeiter erhalten/erhielten Bonuszahlungen? - c. an welche geschäftlichen Kriterien waren/sind die Zahlungen und deren Höhe konkret geknüpft? Antwort: Die Landesregierung betrachtet Höhe und Struktur der Mitarbeitergehälter als unter- nehmerische Entscheidung im operativen Geschäft der HSH Nordbank AG. Darauf nehmen die Anteilseigner keinen Einfluss. Die Landesregierung erwartet allerdings, dass die Bank alle Vergütungen immer wieder kritisch auf ihre Angemessenheit überprüft. Die HSH hat sich im Zusammenhang mit der Entscheidung der EU-Kommission vom 20.09.2011 verpflichtet, „den Angestellten und wesentlichen Erfüllungsgehilfen keine unangemessenen Entgelte, Entgeltbestandteile und Prämien zu bezahlen sowie sonstige unangemessene Zuwendungen zu leisten.“ Unangemessen sind diese Zahlungen und Zuwendungen gemäß EU-Kommission dann, wenn bei fehlender Dividendenfähigkeit der HSH ein Betrag von 500.000 Euro pro Person im Jahr überschritten wird. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1805 3 Die EU-Kommission hat somit Bonuszahlungen unter den genannten Voraussetzun- gen für vertretbar gehalten. Der Treuhänder, der mit der Überwachung der korrekten und vollständigen Umsetzung aller in den Anhängen I, II und III des Beschlusses der EU-Kommission aufgeführten Zusagen und Auflagen sowie zur Überwachung des Umstrukturierungsplans beauftragt worden ist, hat bestätigt, dass die Zusagen insge- samt eingehalten werden. 4. Sind für das Jahr laufende Jahr Bonuszahlungen vorgesehen und wenn ja, an welche konkreten Erfolgen sind diese geknüpft? Antwort: Die Entscheidung, ob für ein Geschäftsjahr variable Vergütungen gezahlt werden, wird erst im darauf folgenden Jahr getroffen. 5. Sind Bonuszahlungen aus Sicht der Landesregierung im Hinblick auf die schwierige Lage der Bank derzeit vertretbar? Wenn ja, warum? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage.