SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1813 18. Wahlperiode 14-04-30 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Breitbandversorgung in Schleswig-Holstein Vorbemerkung der Fragestellerin: Als wesentliche Veränderung gegenüber dem Haushalt 2013 hat die Landesregierung die Bereitstellung zusätzlicher Mittel im Rahmen der Breitbandstrategie des Landes (Kap. 1111) bezeichnet. In 2014 sollen im Rahmen der Breitband-Strategie des Landes zusätzlich zu den schon bisher eingeplanten Mitteln in Höhe von rund 3,65 Mio. Euro weitere 15,0 Mio. Euro eingesetzt werden, um die Breitbandversorgung im Land zu verbessern. Die Landesregierung wird gemeinsam mit den Kommunen und mit der Investitionsbank (IB.SH) ein Konzept zum Einsatz der Mittel erarbeiten. 1. Welche Maßnahmen, Programme oder Projekte wurden mit dem zusätzlichen Geld wie unterstützt bzw. für welche ist im Jahr 2014 eine Unterstützung (auch durch Bürgschaft) geplant? Antwort: Die zusätzlichen Landesmittel sollen als Sondervermögen auf die IB.SH übertragen werden. Der Landtag wird in Kürze gebeten, ein entsprechendes Errichtungsgesetz zu verabschieden. Nach gegenwärtigem Stand soll das Sondervermögen die Finanzierung folgender Maßnahmen ermöglichen: Ein Zinssubventionierungsprogramm für Breitbandkredite sowie die Kofinanzierung für künftige Förderprogramme (ELER; EFRE; GAK; GRW). Eine Gewährung von Bürgschaften ist aus diesem Sondervermögen nicht geplant. 2. Wurde bereits ein Konzept mit den Kommunen und der IB erarbeitet bzw. wie schätzt die Landesregierung den Stand der Planungen inkl. der Umsetzung für ein solches Konzept ein? Antwort: In Zusammenarbeit mit der IB.SH und den Kommunalen Landesverbänden als Vertreter der Kommunen sowie der Industrie- und Handelskammer SchleswigHolstein , dem Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein sind grundsätzliche Überlegungen zum Einsatz der zusätzlichen Landesmittel für die Breitbandversorgung gemacht worden. Hieraus ist ein Konzept zur Übertragung der Mittel als Sondervermögen an die IB.SH erwachsen mit den in der Antwort zu Frage 1 ausgeführten Maßnahmefeldern. Eine entsprechende Umsetzung soll zügig nach der Verabschiedung des Errichtungsgesetzes durch den Landtag erfolgen. 3. In welcher Form sind die Kommunen und die IB eingebunden? Antwort: Die Verwaltung des Sondervermögens soll, ebenso wie die Abwicklung des Zinssubventionierungsprogramms, durch die IB.SH erfolgen. Dazu sind Aufgabenübertragungsverträge zwischen dem MWAVT und der IB.SH abzuschließen. Über deren Ausgestaltung stehen die IB.SH und die maßgeblichen Stellen in der Landesregierung im engen Austausch. Die Kommunalen Landesverbände als Vertreter der Kommunen sind bei der Errichtung des Gesetzes beteiligt worden, sie werden auch weiterhin im Rahmen der Verfeinerung des Konzeptes und dessen Umsetzung beteiligt werden. Die Kommunalen Landesverbände sind ebenfalls über ihre Trägerschaft des BreitbandKompetenzzentrums Schleswig-Holstein in die Breitbandaktivitäten des Landes eingebunden. Darüber hinaus nehmen die Kommunalen Landesverbände sowie die IB.SH an den Sitzungen des Lenkungsausschusses Breitbandstrategie des Landes mit den externen Institutionen teil. 4. Welche Entwicklung hat das Breitbandkompetenzzentrum seit März 2013 im Sinne des ITCcon-Gutachtens genommen? Antwort: Das ITCcon-Gutachten diente als Basis für die Formulierung der Breitbandstrategie des Landes. Die Aufgaben des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein BKZSH) werden in der Breitbandstrategie des Landes („Breitband 2030“) dargelegt (siehe www.breitband.schleswig-holstein.de). Das BKZSH nimmt diese Aufgaben zu einem Großteil bereits seit seiner Gründung im Jahre 2010 wahr, die Aufgaben sowie die Aufgabenwahrnehmung werden auf Basis der Breitbandstrategie kontinuierlich weiterentwickelt. Wegen der großen Bedeutung der Breitbandversorgung für Schleswig-Holstein sowie des zunehmenden Engagements kommunaler Akteure werden die Aufgaben des BKZSH insbesondere in der Initiierung, Koordination und Begleitung von Breitbandprojekten weiter zunehmen. Daher beabsichtigt die Landesregierung, in Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden, einen Ausbau des BKZSH. Dieser Ausbau soll bereits im Laufe des Jahres 2014 durchgeführt werden, Mittel dazu stehen bis September 2015 aus dem Zukunftsprogramm Wirtschaft zur Verfügung, danach soll eine entsprechende Anschlussfinanzierung dargestellt werden. 5. Welche Entwicklung hat das Breitbandprogramm der IB seit März 2013 im Sinne des ITCcon-Gutachtens genommen? Antwort: Die IB.SH nimmt in enger Abstimmung mit der Landesregierung bereits seit vielen Jahren eine wichtige Rolle als Plattform für Breitbandfinanzierungen wahr und zählt in diesem Bereich zu den führenden öffentlichen Banken in Deutschland. Die IB.SH begleitet und finanziert viele wichtige Breitbandprojekte privater und öffentlicher Träger in Schleswig-Holstein bedarfsgerecht; dabei passt sie sich ständig den jeweiligen Markt- und Finanzierungsbedingungen an. Als Einzelmaßnahmen sind unter anderem zu nennen: Workshops mit Bankenvertretern zur Sensibilisierung über die spezifischen Bedingungen von Breitbandfinanzierungen; intensive Unterstützungsmaßnahmen in der Anbahnung von Breitbandfinanzierungen; Mitfinanzierung von Projekten, die unter Risiko-Gesichtspunkten noch vertretbar sind; Entwicklung eines eigenen Kalkulationstools für Breitbandprojekte, das als Entscheidungsgrundlage für Kreditgenehmigungen herangezogen wird und dessen Ergebnisse die an einer Mitfinanzierung interessierten Banken erhalten. 6. Wie weit ist die Prüfung der Landesregierung, ob und in welchem Umfang Bürgschaften für Breitbandprojekte bereitgestellt werden können bzw. in welchem Rahmen plant die Landesregierung Landesbürgschaften für den Breitbandausbau zu ermöglichen? Antwort: Grundsätzlich stehen auch Landesbürgschaften zur Unterstützung von Breitbandprojekten privater Investoren zur Verfügung. Allerdings sind Landesbürgschaften nicht die entscheidende Größe, um die Projekte zum Erfolg zu bringen. Sie können erst zum Einsatz kommen, wenn zentrale Fragen vorher geklärt sind. Hierzu gehören insbesondere die Bereitstellung von ausreichendem Eigenkapital, die Gewinnung kreditgebender Hausbanken sowie die Klärung der Wirtschaftlichkeit der Projekte. 7. Wer kann heute im Hinblick auf die zusätzlichen 15,0 Mio. Euro Anträge an wen zur Umsetzung von Breitbandprojekten in Schleswig-Holstein stellen? Antwort: Da das Errichtungsgesetz für das Sondervermögen noch nicht verabschiedet ist, die Kriterien für das Zinssubventionierungsprogramm noch nicht endgültig festgelegt sind und auch die entsprechenden Aufgabenübertragungsverträge zwischen dem MWAVT sowie IB.SH noch nicht unterzeichnet sind, können derzeit noch keine Anträge auf Bereitstellung von Mitteln aus dem Sondervermögen Breitband gestellt werden. Die Landesregierung wird aber zeitnah nach Erfüllung der obigen Voraussetzungen Informationen über die Fördervoraussetzungen sowie die Antragstellung bereitstellen.