SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1814 18. Wahlperiode 29. April 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Bildung und Wissenschaft Bundesmittel zur Finanzierung des Ausbaus der Universität Flensburg im Bereich Lehrerbildung Mit dem Umdruck 18/2713 hat die Bildungsministerin ihre Pläne zur Finanzierung des Ausbaus der Universität Flensburg um Bereich Lehrerbildung dargestellt. Der begleitenden Presseberichterstattung zu dem Thema war zu entnehmen, dass die erforderlichen Finanzmittel a) durch Umschichtungen im Landeshaushalt und b) durch zusätzliche Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden sollen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Ist es richtig, dass die Finanzierung a) durch Umschichtungen im Landeshaushalt und b) durch zusätzliche Bundesmittel umgesetzt werden soll? Wenn ja, in welcher Größenordnung, aufgeschlüsselt nach a) und b) soll dies konkret geschehen? Drucksache 18/ 1814 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort 1: Mit dem Hochschulvertrag und den Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit al- len staatlichen Hochschulen für die Jahre 2014 bis 2018 sind die jährlichen Zuschüsse an die Hochschulen (ohne Tarif- und Besoldungserhöhungen) um insgesamt 5,1 Mio. Euro erhöht worden. Dabei ist die im Umdruck 18/2713 beschriebene Phase I der Finanzierung berücksichtigt worden. Diese Mittel stehen der Universität Flensburg damit seit dem Haushalt 2014 zur Verfügung. Gesonderte Umschichtungen im Einzelplan 07 waren hierzu nicht erforderlich. Für die im Umdruck 18/2713 bezeichneten Phasen II und III soll die Finanzie- rung nach Möglichkeit durch Mittel, die der Bund künftig den Ländern zur Ver- fügung stellen wird, gedeckt werden. Sollte diese Finanzierung nicht greifen, sind die Mittel aus dem Landeshaushalt bereitzustellen. Für diesen Fall wären die erforderlichen Finanzierungsfragen durch die Landesregierung bei den je- weils aufzustellenden Haushalten zu berücksichtigen. 2. Welche Finanzmittel werden konkret im Landeshaushalt umgeschichtet und woher kommen sie? Antwort 2: Siehe Antwort zu 1. 3. Hat die Landesregierung konkrete Zusagen über die Höhe der eingeplanten Bundesmittel? Wenn ja, wann hat sie diese Zusagen erhalten? Für welche konkreten Vorhaben wurden die Bundesmittel gewährt? Wann werden die Bundesmittel konkret zur Verfügung gestellt? Wenn nein, wie soll die Gesamtfinanzierung ohne Bundesmittel sichergestellt werden? Antwort 3: Konkrete Zusagen über die Höhe, die Verwendung und den Zeitpunkt der auf Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 1814 3 Schleswig-Holstein entfallenden Bundesmittel liegen noch nicht vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.