SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1816 18. Wahlperiode 29. April 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Bildung und Wissenschaft Fächerstruktur im Rahmen der zukünftigen Lehrerbildung an der Universität Flensburg Die Landesregierung plant, zukünftig am Standort Flensburg 13 Fächer auf Oberstufenniveau für die Lehrerbildung vorzuhalten. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist es richtig, dass das Eckpunktepapier zur Neuordnung der Lehrerbil- dung, das von Christian-Albrechts-Universität und Universität Flensburg als Kompromiss mit gezeichnet wurde, statt 13 lediglich 7 Fächer übereinstimmend vorgesehen waren? Wenn ja, wann wurde die Zahl von 7 auf 13 Fächer geändert und wie lautet dazu die konkrete Begründung? Antwort 1: Es trifft zu, dass mit den Hochschulen ein Eckpunktepapier abgestimmt worden ist, in dem sieben Fächer genannt sind, in denen an der Universität Flensburg künftig für eine Unterrichtstätigkeit in der Sekundarstufe II ausgebildet werden soll. Dieses Konzept hätte zu einem Lehramt geführt, das in einem Fach für die Sekundarstufe I und in dem anderen Fach für die Sekundarstufen I und II qualifiziert. Ein solches „gemischtes“ Lehramt ist in der Anhörung zum Gesetzentwurf kritisiert worden und wird jetzt vermieden. Drucksache 18/ 1816 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wer hat die Entscheidung getroffen, die Anzahl der Fächer auf 13 zu erweitern? Wer hat dabei beratend zur Seite gestanden? Antwort 2: Nach internen Beratungen sowie Gesprächen mit den betroffenen Hochschulen hat die Landesregierung am 28. März 2014 dem Entwurf eines Lehrkräftebildungsgesetzes zugestimmt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass neben dem Lehramt an Grundschulen ein Lehramt an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (Sekundarschullehramt) geschaffen wird und dass es Fächer, in denen für die Sekundarstufe I ausgebildet wird, nur noch für eine Übergangszeit geben wird. Damit ist ein Ausbau weiterer Fächer auf das Niveau der Sekundarstufe II verbunden. 3. Wurde die Fächerstruktur von der Landesregierung festgelegt? Wen ja, mit welcher Begründung? Antwort 3: siehe Antwort zu Frage 2. 4. Hat die Landesregierung in der Frage der Fächerstruktur externen, wissenschaftlicher Sachverstand zur Rate gezogen? Wenn ja, wer wurde konkret wann um Beratung gebeten? Was wurde als Beratungsergebnis an die Landesregierung gegeben? Wann wurden die betroffenen Hochschulen über das Beratungsergebnis informiert ? Wenn nein, warum wurde kein wissenschaftlicher Rat eingeholt? Es wird gebeten, die Analyse der Landesregierung als Entscheidungsgrundlage zu erläutern. Antwort 4: In dem in Frage 1 genannten Eckpunktepapier wird ausgeführt, dass die Idee, ein gemeinsames Lehramt für Gymnasien und Gemeinschaftsschulen einzuführen, auf eine Empfehlung zurückgeht, die eine wissenschaftliche Kommission unter der Leitung von Professor Baumert für das Land Berlin entwickelt hat. Die Kommission empfiehlt für das zweigliedrige Schulsystem in Berlin (Gymnasien und Integrierte Sekundarschulen) ein einheitliches Lehramt. Die dieser Empfehlung zu Grunde liegenden Überlegungen lassen sich auf Schleswig-Holstein übertragen. Für das Fächerangebot der Universität Kiel ergeben sich daraus keine Konsequenzen. An der Universität Flens- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 1816 3 burg ist danach in den Fächern neben der Ausbildung für die Grundschule eine Ausbildung für Sekundarstufen I und II anzubieten. Die Universitäten Kiel und Flensburg sowie die beiden künstlerischen Hochschulen in Kiel und Lübeck sind in den Tagen vom 25. bis 27. März darüber informiert worden, dass beabsichtigt ist, dieses Modell der Lehrerbildung in Schleswig-Holstein einzuführen.