SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1817 18. Wahlperiode 29. April 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Bildung und Wissenschaft Regelungen zu geplanten Praxissemstern für zukünftige Lehramtsstudierende in Schleswig-Holstein Die Qualität der Lehrkräftebildung in Schleswig-Holstein soll durch die Umstruktu- rierung der Studiengänge und durch die Einführung eines verbindlichen Praxisse- mesters im Masterstudium gesteigert werden. Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung der Landesregierung: Zur Umsetzung des Praxissemesters gibt es an den Hochschulen einen unter- schiedlichen Planungsstand. Der gemeinsame Rahmen wird durch das Eckpunk- tepier „Praxissemester - Eckpunkte zur Ausgestaltung“ gewährleistet. An der Uni- versität Flensburg ist die Planung am weitesten vorangeschritten, so dass sie als erste Hochschule ein Praxissemester für Lehramtsstudierende einführen wird. Drucksache 18/ 1816 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 1. Für welche Lehramtsstudiengänge an welchen Standorten wird das Praxis- semester konkret wann eingeführt? Antwort 1: Das Praxissemester soll grundsätzlich für alle Lehramtsstudiengänge einge- führt werden. Die Studierenden der Lehramtsstudiengänge für das Lehramt an Grundschu- len und das Lehramt an Gemeinschaftsschulen an der Universität Flensburg beginnen mit dem Praxissemester im Wintersemester 2014/15. Die Einführung des Praxissemesters in den weiteren Lehramtsstudiengängen befindet sich in der Planung. 2. Falls das Praxissemester für bestimmte Lehramtsstudiengänge nicht eingeführt wird: Für welche Lehramtsstudiengänge gilt dies mit welcher Begründung? Antwort 2: Die Einführung eines Praxissemesters ist für Masterstudiengänge des Lehr- amtes an berufsbildenden Schulen nicht vorgesehen, die auf einem Bache- lorstudiengang an Fachhochschulen aufbauen. Dieser Studiengang muss zur Erfüllung der KMK-Anforderungen so viele fachliche Komponenten umfassen, dass für ein Praxissemester kein Raum bleibt. Angestrebt wird darüber hinaus ein grundständiges Studienangebot in der beruflichen Bildung, in das ein Pra- xissemester integriert wird. 3. Welche Unterschiede gibt es in der organisatorischen Durchfüh- rung/Verankerung im Studium für die verschiedenen Standorte (Universität Flensburg, CAU Kiel, Musikhochschule Lübeck)? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 1816 3 Antwort 3: Die Hochschulen organisieren die Durchführung in eigener Verantwortung. Die Eckpunkte gelten als allgemeiner Rahmen. Die Universität Flensburg führt für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen und Lehramt an Gemeinschaftsschulen ein Praxissemester im dritten Semes- ter des Masterstudiums in einem Umfang von 10 bis 14 Wochen ein. Die Stu- dierenden sind jeweils an 4 Tagen pro Woche in den Schulen. Darüber hinaus nehmen sie an Begleitveranstaltungen teil. Die Planungen zur organisatorischen Durchführung und Verankerung des Pra- xissemesters in den Lehramtsstudiengängen der CAU und der Musikhoch- schule Lübeck sind noch nicht abgeschlossen. 4. Werden die Reisekosten für Dozentinnen und Dozenten zu Unterrichtsbesu- chen und ggf. Begleitseminare außerhalb der Dienststelle übernommen? Antwort 4: Die Reisekosten der Dozentinnen und Dozenten zu Unterrichtsbesuchen und Begleitseminaren werden von der Universität Flensburg übernommen. Zu anderen Hochschulen können aufgrund des Planungsstandes keine Anga- ben gemacht werden. 5. Welche finanziellen Mittel haben die Universitäten für Durchführung des Pra- xissemesters erhalten bzw. werden sie noch erhalten? Es wird gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach Standorten und Studiengängen zu beantworten. Antwort 5: Die Universität Flensburg finanziert aus 2013 zur Verfügung gestellten Mitteln eine zusätzliche Stelle (PraktikumsmanagerIn). Die CAU erhält zur Entlas- Drucksache 18/ 1816 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 tung in der Planungsphase drei Stellen für die Dauer von zwei Jahren. 6. Wie wird die Abdeckung der Vor-, Begleit- und Nachbetreuung konkret durch qualifiziertes Personal gewährleistet? Antwort 6: Die Vor-, Begleit- und Nachbetreuung wird durch Dozentinnen und Dozenten und durch abgeordnete Lehrkräfte seitens der Hochschulen, durch Studienlei- terinnen und Studienleiter seitens des IQSH und durch ausgewählte Mentorin- nen und Mentoren an den Schulen wahrgenommen. 7. Werden Reisekosten für Studierende übernommen? Wenn ja, in welcher Höhe? Antwort 7: Die Verhandlungen mit dem Verkehrsministerium über eine Reisekostenre- gelung für Studierende sind noch nicht abgeschlossen. 8. Werden Unterkunftskosten für Studierende übernommen? Wenn ja, in welcher Höhe? Antwort 8: Nein. 9. Wie wird gewährleistet, dass Studierende auch während des Praxissemesters ihre Existenzgrundlage sichern können? Antwort 9: Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 1816 5 An der Universität Flensburg haben die Studierenden die Möglichkeit erhal- ten, eine Präferenz für einen Landkreis, in dem sie das Praxissemester ab- solvieren möchten, abzugeben. Diesen Präferenzen wurde ohne Ausnahme entsprochen. 10. Wie hoch sind die Ausgleichsstunden für Mentorinnen und Mentoren, aufge- schlüsselt nach Studiengängen? Antwort 10: Die Mentorinnen und Mentoren erhalten 0,5 Ausgleichsstunden pro be- treuten Studierenden im Schuljahr. Diese Regelung gilt grundsätzlich für alle Studiengänge. 11. Wie werden die Ausgleichsstunden konkret den Schulen zugeführt? Antwort 11: Die Ausgleichsstunden erhalten die Schulen über das Planstellenzuweisungs- verfahren. 12. Wie wird die Qualifizierung der Mentorinnen und Mentoren für ihre Aufgabe ge- währleistet und finanziert? Antwort 12: In die bereits bestehende Qualifizierung der Ausbildungslehrkräfte für den Vorbereitungsdienst durch das IQSH wird ein Baustein Praktikantenbetreu- ung aufgenommen. Darüber hinaus plant die Universität Flensburg gemein- sam mit dem IQSH Veranstaltungen zur Qualifizierung der Mentorinnen und Mentoren. Drucksache 18/ 1816 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 13. Unter welchen Bedingungen ist es möglich, das Praxissemester in einem anderen Bundesland, z.B. HH oder Niedersachsen zu absolvieren? Antwort 13: Studierenden, die an der Universität Flensburg eingeschrieben sind, ist es grundsätzlich möglich, Praktika in anderen Bundesländern zu absolvieren. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass die Begleitveranstaltungen der Univer- sität und des IQSH in Schleswig-Holstein besucht werden können. Zu anderen Hochschulen können aufgrund des Planungsstandes keine An- gaben gemacht werden. 14. Unter welchen Bedingungen ist es möglich, das Praxissemester im Ausland zu absolvieren? Antwort 14: An der Universität Flensburg ist die Anerkennung von Auslandspraktika möglich, wenn in mindestens einem der studierten Fächer und in der Schulpädagogik eine Begleitung gewährleistet ist. Die Begleitung umfasst einen vorbereitenden und nachbereitenden Teil sowie eine Betreuung wäh- rend des Praxisblocks. Die Universität Flensburg begrüßt und fördert Aus- landspraktika. Das Praktikumsbüro berät über die Organisation und Mög- lichkeiten zur Förderung von Auslandspraktika. Zu anderen Hochschulen können aufgrund des Planungsstandes keine An- gaben gemacht werden. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 1816 7 15. Wie wird die Vergabe der Praktikumsplätze konkret geregelt? Ist es eine Schulwahl oder eine Schulzuweisung? Antwort 15: An der Universität Flensburg geben die Studierenden eine Präferenz für ei- nen gewünschten Landkreis an. Die Schulzuweisung erfolgt seitens der Universität unter Berücksichtigung der regionalen Wünsche, nach der stu- dierten Schulart und nach der möglichen Betreuung durch die Mentorinnen und Mentoren in den studierten Fächern. Zu anderen Hochschulen können aufgrund des Planungsstandes keine An- gaben gemacht werden. 16. Können die Begleitveranstaltungen in Blöcken absolviert werden? Antwort 16: An der Universität Flensburg ist geplant, Begleitveranstaltungen in Blöcken anzubieten, um die Belastungen der Studierenden während des schuli- schen Praxisblocks gering zu halten. Zu anderen Hochschulen können aufgrund des Planungsstandes keine An- gaben gemacht werden. 17. Werden die Reisekosten zu den Begleitveranstaltungen übernommen? Antwort 17: Die Reisekosten der Lehrenden zu den Begleitveranstaltungen werden von der Universität Flensburg übernommen. Zu anderen Hochschulen können aufgrund des Planungsstandes keine An- gaben gemacht werden. Im Hinblick auf die Reisekosten der Studierenden wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Drucksache 18/ 1816 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 8 18. An welchen Orten werden die Begleitveranstaltungen der Universitäten angeboten? Antwort 18: An der Universität Flensburg sind sowohl Begleitveranstaltungen an der Universität als auch Besuche der Dozentinnen und Dozenten in den Schu- len geplant. Zu anderen Hochschulen können aufgrund des Planungsstandes keine An- gaben gemacht werden. 19. An welchen Orten werden die Begleitveranstaltungen des IQSH angeboten? Antwort 19: Nach dem derzeitigen Planungsstand werden die Begleitveranstaltungen des IQSH an den Schulen stattfinden. Die Organisation erfolgt durch das IQSH. 20. Wie wird die organisatorische und inhaltliche Abstimmung zwischen den be- teiligten Institutionen (Universitäten, Schulen, IQSH) gewährleistet? Antwort 20: Die beteiligten Institutionen stimmen sich in gemeinsamen Arbeitsgruppen ab. Darüber hinaus stellen die Eckpunkte einen gemeinsamen Rahmen dar. 21. Wie wird die Teilnahme von Schulen am Praxissemester geregelt? / Gibt es eine landesweite Verpflichtung, um eine regionale und fächerbezogene Abde- ckung zu gewährleisten? Wenn ja, wie sieht diese konkret aus? Wenn nein, warum nicht? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 1816 9 Antwort 21: Es gibt keine Verpflichtung der Schulen, Praktikumsplätze anzubieten. Da das Angebot an Praktikumsplätzen für das Praxissemester im Winterse- mester 2014/15 regional ausgewogen und auskömmlich ist, besteht kein An- lass zur Einführung einer Verpflichtung. 22. Wie und wann erfolgt die Verteilung der Studierenden auf die Hochschule im Herbst 2014? Antwort 22: Die Verteilung der Studierenden erfolgt durch die Universität Flensburg bis zum Sommer. Das Praxissemester selbst wird im Herbst durchgeführt. Zu anderen Hochschulen können aufgrund des Planungsstandes keine An- gaben gemacht werden. 23. Kann das Praxissemester in Teilzeit absolviert werden? Antwort 23: An der Universität Flensburg ist dies nicht möglich. Zu anderen Hochschulen können aufgrund des Planungsstandes keine An- gaben gemacht werden. 24. Welche rechtlichen Regelungen (Gesetze, Erlasse, Verordnungen) liegen der Durchführung das Praxissemesters zugrunde? Antwort 24: Der gemeinsame Rahmen für die Ausgestaltung des Praxissemesters ist durch die Eckpunkte, die mit den Hochschulen abgestimmt sind, geregelt. An den Hochschulen werden Praktikumsordnungen erlassen. Drucksache 18/ 1816 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 10 Eine gesetzliche Regelung beinhaltet das Schulgesetz und künftig auch das Lehrkräftebildungsgesetz. 25. Wie gewährleistet das Ministerium, dass Studierenden, die aufgrund ihrer fami- liären oder sozioökonomischen Situation nicht in der Lage sind, dass Praxisse- mester durch- zuführen, Alternativen ermöglicht werden? Antwort 25: Wie für andere verpflichtende Ausbildungsteile auch können Alternativen zum Praxissemester nicht angeboten werden. Die Studierenden haben die Möglichkeit eine regionale Präferenz für ei- nen Praktikumsplatz anzugeben. 26. Wird es eine Rechtsgrundlage geben, in der die Aufgaben für die Universität, das IQSH und die Schulen beschrieben werden? Wenn ja, wann wird diese er- lassen? Antwort 26: Die aktuelle verbindliche Grundlage für alle beteiligten Institutionen ist das Eckpunktepapier.