SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1822 18. Wahlperiode 30/ April 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Lobbyisten in Ministerien Vorbemerkung: Lobbyismus wird allgemein als der Versuch der Einflussnahme auf Entscheidungstragende durch Dritte verstanden. Entsprechend dem Betreff der Kleinen Anfrage konzentriert sich die Antwort auf externe Beschäftigte, die als Mitarbeitende der entsendenden Stellen in der Staatskanzlei und den Ministerien wie eigene Beschäftigte eingesetzt wurden, um dort - als Lobbyisten - Interessen Dritter zu vertreten. In Abgrenzung dazu hat die Landesregierung in der Vergangenheit zu einzelnen Frage- und Problemstellungen auf externen Sachverstand zurückgegriffen und wird dies auch in Zukunft tun. 1. Wie viele externe Beschäftigte, die außerhalb des öffentlichen Dienstes in einem Arbeitsverhältnis stehen, sind gegenwärtig in den obersten Landesbehörden Schleswig-Holsteins und wie viele waren in den Jahren 2007 bis 2013 dort tätig? Wie viele davon sind bzw. waren unentgeltlich tätig? Bitte getrennte Aufstellung nach den jeweiligen Ressorts mit Angabe des Entsendenden sowie der Struktureinheit, dem sie zugeordnet waren bzw. sind, den konkreten Themen, an denen sie gearbeitet haben, der Dauer des Einsatzes, der Form der Bezahlung sowie der vorherigen Tätigkeit im entsendenden Unternehmen oder Verband. In den Jahren 2007 bis 2014 sind keine externen Beschäftigten im Sinne der Vorbemerkung tätig gewesen. Drucksache 18/1822 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2. Haben diese externen Beschäftigten an der Vorbereitung von Entscheidungen der Landesregierung über Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen, an Akten der Landesplanung, an der Vorbereitung der Ausschreibung und Vergabe von Leistungen, an der Bescheidung von Fördermittelanträgen, an Genehmigungsentscheidungen oder auf andere maßgebliche Weise am Handeln der Landesregierung bzw. der obersten Landesbehörden mitgewirkt oder Führungs - oder Kontrollfunktionen wahrgenommen? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Waren externe Beschäftigte mit Vorgängen befasst, die Geschäftsinteressen ihrer Arbeitgeber betrafen? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. In welchem Verhältnis standen die Art der bisherigen Aufgaben und der Zeitaufwand der externen Beschäftigten zu ihren Aufgaben in der Landesregierung ? Siehe Antwort zu Frage 1. 5. Bestehen innerhalb der Landesregierung Regelungen, nach denen die Beteiligung von externen Beschäftigten an der Vorbereitung einer Entscheidung aktenkundig zu dokumentieren und dem für die Entscheidung Zuständigen offen zu legen ist? Falls ja, welche? Siehe Antwort zu Frage 1; im Übrigen unterliegen auch externe Beschäftigte den allgemeinen Regelungen zur Dokumentationspflicht. 6. Sind externe Beschäftigte seit 2007 in den Ausschüssen des Landtages und in der Öffentlichkeit als Mitarbeiter der Landesregierung aufgetreten? Falls ja: In wie vielen Fällen ist dies erfolgt und in welchen dieser Fälle ist davon Abstand genommen worden, diesen Umstand gegenüber den Abgeordneten bzw. gegenüber der Öffentlichkeit offen zu legen? Siehe Antwort zu Frage 1. 7. Ist der Status als externer Beschäftigter bei allen Innen- und Außenkontakten offen gelegt worden, wie es der Bundesrechnungshof fordert? Siehe Antwort zu Frage 1. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1822 8. Ist die Landesregierung bereit, im Interesse der Transparenz gegenüber dem Landtag künftig Gesetzentwürfe mit Lobbyistenbeteiligung als solche zu kennzeichnen , wie es Bundestagspräsident Lammert für den Bund gefordert hat? Der Landesregierung ist die Forderung des Herrn Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Lammert bzw. deren Umsetzung auf Bundesebene nicht bekannt. Für den Fall einer Beteiligung von Lobbyisten an Gesetzesentwürfen würde die Landesregierung für größtmögliche Transparenz eintreten. 9. Welche Argumente haben die Landregierung für den Einsatz von externen Beschäftigten überzeugt? Siehe Antwort zu Frage 1. 10. Lehnt die Landesregierung den Einsatz externer Beschäftigter in obersten Landesbehörden Schleswig-Holsteins für die Zukunft generell ab? Ein Abweichen von der beschriebenen Praxis, keine Lobbyisten in den obersten Landesbehörden einzusetzen, ist nicht geplant.