SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1823 18. Wahlperiode 14-04-29 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Meisterpflicht und Ausbildungsplätze 1. Wie hat sich in Schleswig-Holstein seit 2000 die Gesamtzahl der Auszubildenden im seit 2005 zulassungsfreien Handwerk entwickelt? Antwort: Den Antworten liegen die Statistiken der Handwerkskammern Flensburg und Lübeck zugrunde. Im Jahr 2000 bestanden in den zulassungsfreien Handwerksberufen 769 Lehrverhältnisse , im Jahr 2013 waren es 593. Generell ist festzustellen, dass eine allgemein rückläufige Entwicklung im Handwerk in den Jahren stattgefunden hat. Dabei ist der Rückgang im Bereich des zulassungsfreien Handwerks prozentual stärker ausgefallen, als im zulassungspflichtigen Handwerk. Insbesondere fallen die signifikant rückläufigen Entwicklungen in bestimmten zulassungsfreien Berufen ins Auge: Fliesenleger >50 % Estrichleger 100 % Goldschmied ~50 % Maßschneider 75% Segelmacher ~50% Schuhmacher >50% Sattler >50% Raumausstat. ~40% Keramiker >50% Das Gesamtbild wird insoweit leicht verfälscht, als der Rückgang der Lehrverhältnisse im zulassungsfreien Handwerk überproportional durch Zuwächse in wenigen anderen Berufen (Fotografen: Steigerung von 55 auf 132 Ausbildungsstellen; Gebäudereiniger : Steigerung von 67 auf 104 Stellen) abgemildert wird. Wobei die starken Zuwächse im Bereich der Fotografen wesentlich einer Sondersituation eines Betriebes in Kiel geschuldet sind, der zum dortigen Stammsitz alle Lehrverhältnisse seiner bundesweiten Filialen bei der Handwerkskammer Lübeck hat eintragen lassen. 2. Wie hat sich in Schleswig-Holstein seit 2000 die Gesamtzahl der Auszubildenden im vor und nach 2005 zulassungspflichtigen Handwerk entwickelt? Antwort: Im Jahr 2000 bestanden 17.356 Lehrverhältnisse im zulassungspflichtigen Handwerk , im Jahr 2013 waren es 14.251 Lehrverhältnisse. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch, dass mit der Novellierung der Handwerksordnung im Jahr 2004 die Zahl der meisterpflichtigen Handwerke von 94 auf 41 reduziert wurde.