SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1831 18. Wahlperiode 2014-05-06 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Aktuelle Lage zur Tötung von Eintagsküken Vorbemerkung: In einer kleinen Anfrage von Oktober 2013 (Drucksache 18/1225) habe ich die Landesregierung zur Tötung männlicher Eintagsküken befragt. Die Frage 5c beantwortete die Landesregierung damals wie folgt (Zitat): „Angesichts der angestrebten juristischen Prüfung durch Bund und Länder und einer absehbaren gerichtlichen Klärung, ist eine Bundesratsinitiative derzeit nicht geplant.“ 1. a) Wann und wo haben sich die Bundesregierung, der Bundesrat oder die Länder seit meiner letzten Anfrage mit der Tötung von Eintagsküken befasst? Die Arbeitsgruppe Tierschutz (AGT) der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) hat sich zuletzt am 4./5. Dezember 2013 mit dem Thema „Töten männlicher Eintagsküken“ befasst. Im Rahmen des Tierschutzplanes Niedersachsen hat sich die dort eingesetzte Fach-AG Legehennen intensiv mit der Problematik des Tötens männlicher Drucksache 18/1831 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Eintagsküken befasst und über mögliche Alternativen informiert. Das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat den Bund und die Länder in einem Schreiben vom 3.3.2014 entsprechend unterrichtet. Im Ergebnis scheinen nach Einschätzung des Tierschutzplans Niedersachsen die Ansätze zur Geschlechtsdifferenzierung im Hühnerei eine Erfolg versprechende Alternative zu sein. Niedersachsen befürwortet die Bündelung der Aktivitäten bundesweit und möchte, dass Untersuchungen unter Federführung der Universität Leipzig unterstützt und gefördert werden. Die Agrarministerkonferenz hat sich Anfang April 2014 in Cottbus mit dem Thema befasst und den Bund gebeten, die Forschungsaktivitäten für bessere Alternativen auch weiterhin intensiv zu unterstützen und auf der Herbst-Konferenz 2014 ein Ausstiegsszenario zum schnellstmöglichen Verzicht auf das Töten männlicher Eintagsküken vorzulegen. b) Welche Ergebnisse haben die Klärung und die juristische Prüfung durch den Bund und/oder die Länder seit meiner letzten Anfrage im Oktober ergeben? Alle durch den Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen betroffenen Brütereien haben eine gleichlautende Klage eingereicht. Die Erwiderung des Ministeriums steht noch aus. Bund und Länder warten die Ergebnisse der Musterklage ab. 2. a) Wann hat sich der Runde Tisch „Tierschutz in der Nutztierhaltung“ in Schleswig- Holstein zuletzt mit der Frage der Tötung von Eintagsküken befasst? Der Runde Tisch „Tierschutz in der Nutztierhaltung“ ist am 25. März 2013 erstmals zusammengetreten und hat danach am 9. September 2013 ein zweites Mal getagt. In der Sitzung am 9. September 2013 wurde beschlossen, drei Arbeitsgruppen einzurichten, darunter auch die Arbeitsgruppe Geflügel, die seither am 20. November 2013 und am 30. Januar 2014 zusammen gekommen ist. In der letztgenannten Sitzung wurde das Thema „Töten männlicher Eintagsküken“ ausführlich behandelt. Eine Stellungnahme der Arbeitsgruppe zu diesem Thema ist noch in der Abstimmung. b) Liegen bereits Ergebnisse, ggf. Zwischenergebnisse des Runden Tisches vor? Siehe Antwort zu Frage 2. a) 3. a) Trifft es zu, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Tötung von männlichen Eintagsküken untersagt hat? Ja. b) Falls ja, wie hat das Land Nordrhein-Westfalen die Tötung von männlichen Eintagsküken untersagt? Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat das dortige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz gebeten, die Kreisordnungsbehörden anzuweisen, dass sie den in ihren Zuständigkeitsbereich liegenden Brütereien, in denen männliche Eintagsküken aus Gründen der faktisch gegebenen Nicht- verwertbarkeit bisher getötet werden, diese Praxis im Wege einer Ordnungsverfügung zu untersagen. Den betroffenen Betrieben wurde eine einjährige Übergangsfrist für die Umsetzung gegeben. c) Wäre es in Schleswig-Holstein ebenfalls möglich, die Tötung von männlichen Eintagsküken über jenen Weg zu untersagen, den auch die Landesregierung Nordrhein-Westfalens dazu gewählt hat? Möglich wäre ein entsprechendes Vorgehen in allen anderen Ländern, auch in Schleswig-Holstein. Allerdings ist die gerichtliche Auseinandersetzung in NRW zeitlich vorangeschritten und insofern das Ergebnis dieser Musterklage abzuwarten, um auf der rechtlichen Auswertung weitere Entscheidungen zu treffen. Neben der anstehenden juristischen Klärung müssen die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der Problematik weitergeführt und Alternativen gefunden werden, wie sie u.a. in Schleswig-Holstein der Runde Tisch „Tierschutz in der Nutztierhaltung“ verfolgt. 4. Hält die Landesregierung die Klärung der Frage bezüglich der Tötung von Eintagsküken für ein dringliches oder weniger dringliches Problem? Die Lösung der Problematik des Tötens von männlichen Eintagsküken ist ein dringliches Thema. Diese Einschätzung gilt auch vor dem Hintergrund, dass es in Schleswig-Holstein nur eine Brüterei gibt, für die diese Problematik relevant ist (s. Antwort zur Kleinen Anfrage aus dem Oktober 2013 - Drucksache 18/1225) und andere Länder aufgrund der vorhandenen Strukturen stärker betroffen sind. Hier steht das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume im engen Kontakt mit den anderen Ländern, um auch unabhängig des Ausgangs der juristischen Klärung zeitnah Lösungen zu finden.