SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1835 18. Wahlperiode 2014-05-08 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Auswirkungen steigender Energiekosten auf schleswig-holsteinische Haushalte – Strom- und Gassperrungen durch Energieversorger Vorbemerkung: Viele Energieversorger haben im März und April dieses Jahres ihre Preise für Ener- gielieferungen erhöht. Die durch die Energiewende verursachten Mehrkosten für En- denergie stellen gerade für einkommensschwache Haushalte eine große finanzielle Belastung dar. Die Einstellung von Energielieferungen sind für die Betroffenen ein enormer Einschnitt in ihre Lebensqualität und beschneiden die Möglichkeiten der ge- sellschaftlichen Teilhabe. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung sieht angesichts des energiewirtschaftsrechtlichen Ziels der Preisgünstigkeit Kostenwälzungsmechanismen insbesondere zu Lasten der Haus- haltskunden kritisch und nimmt die Auswirkungen steigender Energiepreise auf die einkommensschwachen Bevölkerungskreise sehr ernst. Insofern wird auch auf den Bericht des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig Holstein zur Entwicklung und den Auswirkungen der Energiepreise vom 09.10.2012 hingewiesen. (http://www.schleswig-holstein.de/ MELUR/DE/Service/Presse/PI/PDF/2012/Bericht_Strompreisentwicklung.html). Die leitungsgebundene Versorgung mit Strom und/oder Gas erfolgt auf der Basis pri- vatrechtlicher Versorgungsverträge zwischen Kunden und Energieversorgungsunter- nehmen. Die Landesregierung hat nach Maßgabe des Energiewirtschaftsrechts kei- ne rechtliche Grundlage, die Grundversorger oder Netzbetreiber zu einer Datenbe- Drucksache 18/1835 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 reitstellung zu veranlassen. Daneben fällt die Beobachtung der Sperrungen der Strom- und Gasanschlüsse nicht in den Kompetenzbereich der Länder bzw. in den Aufgabenbereich der Energieaufsicht. Entsprechende Statistiken werden nicht ge- führt. Auf die Drucksache 17/1810 sowie die Umdrucke 16/1829 und 16/399 wird verwiesen. 1. Ist die Landesregierung in der Lage für den Zeitraum seit 2009 bis heute die Zunahme von Strom- und Gassperrungen prozentual oder gesamtnummerisch darzustellen? a) Wenn ja, wie vielen schleswig-holsteinischen Haushalten wurden seit 2009 die Strom- oder Gasversorgung gesperrt? (Bitte nach Jahren und Energieträ- gern getrennt ausweisen.) b) Wenn nein, warum kann die Landesregierung das nicht darstellen? Nein (siehe Vorbemerkung). 2. Wie oft wurden Sperrungen von Energieversorgern veranlasst, die sich in kommunaler bzw. öffentlicher Trägerschaft befinden? Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 3. Wie lange dauerten solche Liefersperrungen für die Haushalte im Durchschnitt an? Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 4. Wie hoch waren durchschnittlich die zusätzlichen Kosten infolge einer Liefer- sperre? Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 5. Wie häufig haben Energieversorger auf dem schleswig-holsteinischen Ener- giemarkt in den Jahren seit 2009 privaten Haushalten eine Liefersperre ange- kündigt? (Bitte nach Energieträgern getrennt ausweisen.) Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 6. Zur Darstellung der tatsächlichen finanziellen Leistungsfähigkeit einkommens- schwacher Haushalte, beantworten Sie mir bitte, wie viele Fälle von Zahlungs- verzug und gerichtlichen Mahnverfahren es seit 2009 bei Strom- und Gas- rechnungen in Schleswig-Holstein gab? (Bitte für die einzelnen Energieträger Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1835 3 und nach Jahren getrennt ausweisen.) Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 7. Die §§ 14 Abs. 3 StromGVV und GasGVV sehen die Möglichkeit vor, Verbrau- cherinnen und Verbrauchern bei Energieschulden seitens der Versorger statt einer Sperrung Bargeld-, Chipkartenzähler oder sonstige vergleichbare Vor- kassensysteme anzubieten. Wurden Verbrauchern diese Optionen von 2009 bis heute seitens der Energieversorger angeboten? a) Wenn ja, wie oft wurden diese Optionen einer Liefersperrung vorgezogen bzw. angewandt? (Bitte nach Energieträgern und Optionen getrennt auswei- sen.) b) Wenn nein, warum wurde von diesen Möglichkeiten kein Gebrauch ge- macht? Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 8. Welche Maßnahmen wurden und werden von der Landesregierung zur Um- setzung der EU-Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie (Richtlinie 2009/72/EG) und der Erdgasbinnenmarkt-Richtlinie (Richtlinie 2009/73/EG) ergriffen, um einen angemessenen Schutz für schutzbedürftige Verbraucherinnen und Verbrau- cher vor einem Ausschluss von der Versorgung zu gewährleisten? Die Umsetzung der EU-Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie in nationales Recht obliegt der Bundesrepublik Deutschland und fällt in den Kompetenzbereich des Bundes. Die Vorgabe einer Grundversorgung mit Elektrizität und Gas wurde EU-konform durch Regelungen in den §§ 36, 37 des Energiewirt- schaftsgesetzes (EnWG) umgesetzt. Einen Anspruch auf Grundversorgung zu allgemeinen Preisen und allgemeinen Bedingungen, die der Lieferant unter Beachtung der Grundversorgungsverordnungen (GVV) Elektrizität und Gas festlegt und öffentlich bekannt macht, haben ausschließlich Haushaltskunden im Sinne des EnWG. Hierzu zählen private Letztverbraucher sowie landwirt- schaftliche, freiberufliche und gewerbliche Kunden, die nicht mehr als 10.000 Kilowattstunden Strom oder Gas pro Jahr beziehen. 9. a) Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bereits ergriffen, um auf das Problem steigender Energiekosten für Haushalte mit geringem Einkommen zu reagieren? Die Landesregierung hat mehrfach Vorschläge für eine Reform des Energie- marktes und insbesondere auch bei der Novellierung des EEG gemacht. Ziel dabei ist es zum einen, den kostengünstigen Windstrom weiterhin besser zu nutzen, um den Umstieg auf Erneuerbare Energien voranzutreiben und die Drucksache 18/1835 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Abhängigkeit von knapper werdenden fossilen Energieträgern zu verringern. Weiterhin ist die EEG-Umlage zukünftig so auszugestalten, dass Privathaus- halte und kleine Betriebe entlastet werden und auf den Prüfstand gestellt wird, wie benötigte Vergünstigungen für besonders energieintensive und internatio- nal im Wettbewerb stehende Industrieunternehmen zukünftig zielgerichteter ausgestaltet werden können. b) Welche Maßnahmen will die Landesregierung zukünftig ergreifen, um auf das Problem steigender Energiekosten für Haushalte mit geringem Einkom- men zu reagieren? Um das Einsparpotenzial bei Wärmekosten zu nutzten, unterstützt die Lan- desregierung höhere Standards bei der energetischen Sanierung von Gebäu- den besonders im Bereich der Wohnraumförderung. Durch Beratungsangebo- te an Kommunen und eine verstärkte Fokussierung auf das Konzept „Quar- tierssanierung“ soll die Abhängigkeit von den fossilen Heizträgern systema- tisch reduziert werden. Um eine weitere Steigerung bei den Strompreisen auf- zufangen, sollen insbesondere Energieeffizienzmaßnahmen stärker in den Vordergrund gerückt werden. Hier gibt es erhebliche Einsparpotenziale, die genutzt werden können. Dazu gehört auch, dass die Landesregierung unter anderem Programme der Energieberatung von Haushalten unterstützen und in der ab 2014 neu begonnenen EU-Förderperiode verstärkt Mittel für die Flankierung der Energiewende eingesetzt werden sollen. c) Welche Beratungsdienstleistungen werden diesbezüglich von den Verbrau- cherschutzzentralen angeboten? Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. (VZ SH) bietet eine landesfi- nanzierte Energieberatung für einkommensschwache Haushalte in 2013 und 2014 an. Arbeitslosengeldempfänger, Rentnerhaushalte, die eine Grundsi- cherung erhalten, Bafög-Empfänger sowie andere Haushalte mit geringem Einkommen und Mieterhaushalte werden gezielt angesprochen und beraten. Als Multiplikatoren werden u.a. Jobcenter, Sozialämter der Kommunen sowie auch die Schuldnerberatungsstellen genutzt. Darüber hinaus wird auch in der Rechtsberatung der VZ SH seit 10 Jahren der Energiebereich in den 5 Bera- tungsstellen in Kiel, Flensburg, Lübeck, Heide und Norderstedt behandelt. U.a. werden Rechnungen und Sperrandrohungen juristisch geprüft. Bei einem Widerspruch gegen eine Rechnung erhalten die Verbraucherinnen und Ver- braucher ggf. einen Musterbrief oder Formulierungshilfen. Auch wird an die für Leistungsempfänger kostenlose Energieberatung der VZ SH verwiesen. Insgesamt bieten die Verbraucherzentralen der Länder seit 1978 eine bundes- finanzierte Energieberatung an, die grundsätzlich allen Verbraucherinnen und Verbrauchern offen steht. (www.verbraucherzentrale-energieberatung.de). Die Energieberatung der VZ SH findet derzeit in 21 Städten statt, und zwar in den Beratungsstellen Kiel, Lübeck, Flensburg, Norderstedt und Heide sowie in den 16 Energiestützpunkten in Niebüll, Husum, Schleswig, Rendsburg, Neu- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1835 5 münster, Kaltenkirchen, Bad Segeberg, Bad Oldesloe, Eutin, Mölln, Geest- hacht, Pinneberg, Itzehoe, Uetersen, Schenefeld und Westerland/Sylt. Die Be- ratungsthemen umfassen - Energiesparen im Haushalt - Ursachen hoher Strom und Heizkosten - Strom- und Gasanbieterwechsel - Heizungs- und Regelungstechnik - Wärmedämmung - Fördermittel - altersgerechtes Bauen + Sanieren kombiniert mit Energiesparmaßnahmen. d) Welche Beratungsdienstleistungen, die früher von den Verbraucherschutz- zentralen angeboten worden sind, können derzeit nicht angeboten werden? Das Beratungs- und Informationsangebot im Energiebereich der VZ SH wurde bisher nicht eingeschränkt. e) Wo und wie können oder sollten die von den Verbraucherschutzzentralen angebotenen Beratungsdienstleistungen zukünftig weiter ausgebaut werden? f) Ist die Landesregierung der Meinung, dass die Verbraucherschutzzentralen im Land für den zunehmenden Beratungsbedarf finanziell, personell und ma- teriell ausreichend ausgestattet sind? Die Fragen 9 e) und f) werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet: Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. (VZ SH) ist ein unverzichtba- res Instrument für eine unabhängige Beratung und Information zu aktuellen, verbraucherrelevanten Themen. Hierzu zählt u.a. auch die Energieberatung. Ende 2013 hat die Landesregierung mit der VZ SH eine Vereinbarung zur strukturellen Entwicklung und finanziellen Absicherung geschlossen. Zum ei- nen wird die institutionelle Basisfinanzierung des Landes in Höhe von 699.000 € pro Jahr bis 2017 verbindlich zugesagt. Sie ist die Voraussetzung für die Einwerbung weiterer Mittel und damit auch für mehr Unabhängigkeit von öffentlichen Mitteln. Zum anderen soll der durch die Landesregierung an- gestoßene Strategieprozess auch dazu dienen, die Zielsetzung der Projekt- förderungen zu bündeln und das gesamte Finanzierungsgeflecht und Bera- tungsangebot der VZ SH noch verlässlicher und bedarfsgerechter auszuge- stalten.