SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1837 18. Wahlperiode 14.05.2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Koch (CDU) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Strukturelle Steuereinnahmen 1. Wie erklärt sich der Anstieg der im aktuellen Finanzplan für die Jahre 2015 bis 2020 ausgewiesenen strukturellen Steuereinnahmen gegenüber deren Ausweis im Finanzplan 2012 (Drucksache 18/315)? Bitte für jedes Jahr separat eine Auflistung der einzelnen Komponenten wie Grunderwerbsteuererhöhung , Zensuseffekt etc. Antwort: Die in der Frage angesprochenen Effekte können der folgenden Tabelle entnommen werden. Dabei wird angenommen, dass unter aktuelle Finanzplanung die MFP 2013 (Drs. 18/1106) verstanden wird. 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Trendsteuerpfad MFP 2012 (Drs. 18/315) 7.941 8.147 8.358 8.576 8.799 9.027 Trendsteuerpfad MFP 2013 (Drs. 18/1106) 8.024 8.282 8.597 8.821 9.050 9.285 Differenz* 83 135 239 245 251 258 Anhebung Grunderwerbsteusatz 83 86 88 90 93 95 strukturelle Anpassung 2016 50 51 52 54 55 strukturelle Anpassung 2017 100 103 105 108 Summe der Anpassungseffekte* 83 136 239 245 252 258 *) rundungsbedingte Abweichungen in Mio. Euro Drucksache 18/1837 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Die strukturellen Anpassungen dynamisieren sich entsprechend der zugrunde gelegten Trendwachstumsrate. Der im Folgenden dargestellte Zensuseffekt war noch nicht im Trendsteuerpfad der MFP 2013 (Drs. 18/ 1106) berücksichtigt. 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Zensuseffekt 59 61 62 64 65 67 in Mio. Euro 2. Ist es zutreffend, dass in der aktuellen Finanzplanung im Jahr 2016 eine Anpassung des Steuertrends um 50 Mio. Euro und ab dem Jahr 2017 von 150 Mio. Euro vorgenommen wurde? Antwort: Wie im Finanzplan 2013 (Drs. 18/ 1106, S. 22) sowie in der Pressemitteilung zu den Eckwerten 2014 ff vom 12. März 2013 (http://www.schleswigholstein .de/FM/DE/Service/Presse/PI/2013/130312_eckwerte.html) dargestellt, wurde der strukturelle Aufholeffekt der Vorjahre für das Jahr 2016 mit 50 Mio. Euro und für das Jahr 2017 mit 100 Mio. Euro fortgeschrieben (vgl. Antwort zu Frage 1). Aus der strukturellen Anpassung 2016/2017 resultiert ein Gesamteffekt von 150 Mio. Euro ab dem Jahr 2017. 2.1. Wenn ja: Womit ist die Anpassung begründet? Antwort: Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass der der Finanzplanung 2012 (Drs. 18/315) zugrunde gelegte Trendsteuerpfad die tatsächliche Trendsteuerentwicklung nicht abbildet. Gleiches gilt im Übrigen auch für den der MFP 2013 zugrunde gelegten Trendsteuerpfad. Die Trendsteuereinnahmen werden unterzeichnet . Die Problematik wird u.a. daran deutlich, dass die kumulierten Konjunkturkomponenten im Zeitablauf stetig aufwachsen ohne dass ein Nachlassen der Wachstumsdynamik erkennbar ist (vgl. nachfolgende Grafik, MFP 2013, Drs. 18/1106). Dies führt im Ergebnis zu einer immer stärkeren Drift zwischen tatsächlichen bzw. prognostizierten Steuereinnahmen und den Trendsteuereinnahmen, welche der landesverfassungsrechtlich verankerten Symmetrieanforderung entgegensteht . Aus ökonomischer Perspektive ist daher eine behutsame Anpassung des Trendsteuerpfades erforderlich, aus verfassungsrechtlicher Perspektive ist sie geboten. 3