SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1880 18. Wahlperiode 14-05-23 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Förderung von Produktionsschulen 1. Wie viele Schulplätze in den Produktionsschulen wurden bisher gefördert (bitte für die letzten fünf Jahre sowie nach Standorten aufschlüsseln)? Antwort: Die Landesregierung hat in den letzten fünf Jahren folgende Schulplätze in den Produktionsschulen gefördert: 2010 = 80 Plätze, 2011 = 280 Plätze, 2012 = 280 Plätze, 2013 = 280 Plätze, 2014 = 250 Plätze. Folgende Standorte wurden gefördert: Flensburg (24 Plätze p. a. von 2011 – 2014), Lübeck-Jugendwerkstatt (45 Plätze p. a. von 2011 – 2014), Lübeck-Kücknitz (40 Plätze p. a. von 2010 – 2014), Meldorf (40 Plätze p. a. von 2010 – 2013, 30 Plätze in 2014), Ratzeburg (51 Plätze p. a. von 2011 – 2014), Rendsburg-Eckernförde (40 Plätze p. a. von 2011 – 2014), Schleswig (40 Plätze p. a. von 2011 – 2013, 20 Plätze in 2014). 2. Wie viele Schulplätze sollen in Zukunft gefördert werden? Plant die Landesregierung Förderplätze abzubauen? Falls ja, an welchen Standorten sollen Plätze abgebaut werden? Drucksache 18/1880 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: In der neuen Förderperiode 2014 – 2020 stehen dem Land insgesamt deutlich weniger ESF-Mittel als in der Förderperiode 2007 – 2013 zur Verfügung. Die ESF-Mittel reduzieren sich von zuvor 100 Millionen Euro auf ca. 88,8 Millionen Euro (einschließlich Leistungsreserve) in der neuen Förderperiode. In der „Aktion C 2“ werden für Produktionsschulen derzeit 6 Millionen Euro ESFFördermittel und bis zu 3 Millionen Euro Landesmittel als Teil der nationalen Kofinanzierung eingeplant. Die Förderquote des Landes ist auf höchstens 73 % begrenzt , mindestens 25 % der zuwendungsfähigen Kosten sind von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, der Jugendhilfe oder Dritten zu tragen. Der Projektträger soll einen Eigenanteil von mindestens 2 % erbringen. Kalkuliert ist, dass bei vollem Ausschöpfen der Förderquote über den Förderzeitraum 2014 – 2020 ca. 195 Schulplätze p. a. gefördert werden können. Die ergänzenden Förderkriterien der „Aktion C 2“ (siehe unter www.ib-sh.de/dieibsh /foerderprogramme-des-landes/landesprogramm-neue-arbeit/landesprogramm-neue-arbeit- aktion-c2/) sehen ein Auswahlverfahren vor, bei dem Trägerkompetenzen, Konzepte , regionale Bedarfslage und Angebote für die Zielgruppe und der Finanzierungsbedarf des Projektes bewertet werden. Danach wird sich ergeben, welche Produktionsschulen künftig eine Landesförderung erhalten und wie viele Schulplätze tatsächlich gefördert werden. Anträge für die erste Förderrunde (2014 – 2016) werden bis Ende Mai 2014 erwartet. 3. In welchem Rahmen und in welcher Höhe sollen in der aktuellen EUFörderperiode Mittel für den Bereich Benachteiligtenförderung bereitgestellt werden ? Wie hoch war die Mittelzuweisung in der vergangenen Förderperiode für diesen Bereich? Antwort: Zum Bereich „Benachteiligtenförderung“ wurden in der EU-Förderperiode 2007 bis 2013 folgende Aktionen gezählt: Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit, Förderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze, Handlungskonzept Schule und Arbeitswelt, Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Integrationschancen von benachteiligten jungen Menschen, Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für junge Strafgefangene, Innovative und regionale arbeitsmarktpolitische Vorhaben zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt sowie Förderung der Alphabetisierung deutschsprachiger Erwachsener . Für diese Aktionen wurden bis Ende April 2014 ca. 58,3 Millionen Euro ESFMittel zur Verfügung gestellt. In der Förderperiode 2014-2020 sind die folgenden Aktionen im Bereich der „Benachteiligtenförderung “ Bestandteil des Landesprogramms Neue Arbeit: Existenzgründungen aus der Nichterwerbstätigkeit, Neue Wege in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Berufsvorbereitung und Ausbildung für junge Gefangene , Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener in der Arbeitswelt, Handlungskonzept PLuS (Praxis, Lebensplanung und Schule) sowie Produktionsschulen . Für diese Aktionen sind insgesamt ca. 49,5 Millionen Euro ESF-Mittel vorgesehen (einschließlich der 6%igen Leistungsreserve). Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1880 3 4. Warum wurde für die Produktionsschulen die Bindung an das Handlungskonzept „Schule & Arbeitswelt“ aufgegeben? Antwort: Produktionsschulen sind keine Schulen im Sinne des Schulgesetzes, sondern betriebsähnliche Bildungsmaßnahmen, die nach dem sogenannten „Werkstattprinzip “ arbeiten. Produktionsschulen wurden bisher modellhaft im Rahmen des Handlungskonzeptes „Schule & Arbeitswelt“ gefördert. In der neuen Förderperiode wurde für Produktionsschulen eine eigene „Aktion C 2“ geschaffen, die in der Aktionsverantwortlichkeit des MWVAT liegt. Das Handlungskonzept PLuS (Aktion C 1) ist in die Aktionsverantwortlichkeit des MBW übergegangen. Auf Projektebene wird es weiterhin eine Zusammenarbeit mit den Regionalen Bildungszentren geben. 5. Wie werden die Jugendlichen zukünftig gefördert, die keiner Schulpflicht mehr unterliegen und keinen Schulabschluss haben? Antwort: Im Rahmen der vom Kabinett im Oktober 2013 zustimmend zur Kenntnis genommenen „Neuausrichtung des Übergangs von der Schule in den Beruf“ ist der Landesregierung und ihren Partnern in diesem Bereich besonders daran gelegen, das Maßnahmenangebot im Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf transparenter, effizienter und wirksamer zu gestalten. Prävention hat Vorrang vor Nachsorge. Jede Übergangsmaßnahme ist daraufhin zu prüfen, ob sie wirklich erforderlich ist und weiterführt. Daher konzentriert sich die Landesförderung in der ESF-Förderperiode 2014 – 2020 auf die Bezuschussung von Produktionsschulen. Förderungsbedürftige junge Menschen ohne Schulabschluss haben gemäß § 53 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) einen Anspruch, im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses vorbereitet zu werden. Das Bildungsangebot wird für Schleswig-Holstein durch das Regionale Einkaufszentrum Nord der Bundesagentur für Arbeit öffentlich ausgeschrieben. Bildungsträger wie z.B. das Jugendaufbauwerk Schleswig-Holstein (JAW) mit seinen derzeit 18 Mitgliedseinrichtungen bieten Maßnahmen dieser Art an. Darüber hinaus haben Bürgerinnen und Bürger, die die Schulpflicht erfüllt haben, die Möglichkeit, sich z.B. in Abendkursen der Volkshochschulen auf externe Prüfungen für den Haupt- oder Realschulabschluss vorzubereiten. Die staatlichen Schulämter sind für die Externenprüfung verantwortlich.