SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1881 18. Wahlperiode 2014-05-23 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Auswirkungen der geplanten Zusammenlegungen oder Schließungen von Polizeidienststellen im Kreis Plön Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Polizeidienststellen im Kreis Plön werden bis zum Jahr 2017 zusammengelegt oder geschlossen? Wohin werden diese Planstellen verlegt? Bitte mit den jeweiligen Planstellen aufführen. Antwort: Das Reformkonzept zur Dienststellenstruktur sieht vor, dass die kleinen Polizeistationen in Kirchbarkau (3)*, Ascheberg (3), Laboe (4), Probsteierhagen (4), Selent (3) und Hohwacht (1) geschlossen und die Planstellen – orientiert an vorhandene Belastungen - nach Kiel (12) bzw. auf im Kreis Plön verbleibende Standorte (6) umverteilt werden. *in Klammern: Anzahl der Planstellen Drucksache 18/ 1881 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wie viele Dienstfahrzeuge sind den Polizeidienststellen im Kreis Plön derzeit zugeteilt? Bitte jeweils nach Polizeidienststelle aufschlüsseln. Antwort: Die Anzahl derzeit zugeteilter Dienstkraftfahrzeuge bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Standort Anzahl der Dienstkraftfahrzeuge Preetz 3 Kirchbarkau 1 Wankendorf 2 Plön 2 Ascheberg 1 Schwentinental 2 Schönkirchen 1 Heikendorf 2 Schönberg 2 Laboe 1 Probsteierhagen 1 Lütjenburg 2 Selent 1 Hohwacht 0 Summe 21 3. Werden die in Frage 1 von der Zusammenlegung oder Schließung von Polizeidienststellen betroffenen Dienstfahrzeuge von den verbliebenen Polizeidienststellen im Kreis Plön übernommen? Wenn ja, wie viele und von welcher Polizeidienststelle? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Nach aktueller Planung bleibt die Anzahl zugeteilter Dienstkraftfahrzeuge gleich. Die Anzahl der den künftigen Standorten zugeteilten Dienstkraftfahrzeuge bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Standort Anzahl der Dienstkraftfahrzeuge Preetz 3 Plön 4 Wankendorf 2 Schwentinental 3 Schönkrichen 2 Heikendorf 2 Schönberg 2 Lütjenburg 3 Summe 21 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1881 3 4. Wird es zu einer Veränderung der Tagespräsenz der Polizei im Kreis Plön kommen? Wenn ja, mit welchen Auswirkungen ist zu rechnen? Antwort: Die Präsenzverpflichtungen richten sich nach dem Präsenzkonzept der Polizeidirektion Kiel. Die Reform der Dienststellenstruktur hat keine Auswirkungen auf das Präsenzkonzept. 5. Wird es aufgrund der in Frage 1 zusammengelegten oder geschlossenen Po- lizeidienststellen weniger polizeiliche Ansprechpartner geben? Wenn nein, bitte begründen. Antwort: Jede Bürgerin und jeder Bürger wird auch künftig in zumutbarer Entfernung eine zuständige Polizeistation mit Ansprechpartnern vorfinden. Die Konzentration des Personals auf weniger und größere Standorte führt tagsüber zu verlässlicheren Öffnungszeiten. 6. Wie viele Polizeidienststellen in Plön sind nicht rund um die Uhr besetzt? Wie viele Polizeidienststellen sind rund um die Uhr besetzt und wie viele Beamte sind in den Polizeidienststellen jeweils zum Nachtdienst eingeteilt? Bitte jeweils nach Polizeidienststelle aufschlüsseln. Antwort: Derzeit ist keine der im Kreis Plön angesiedelten Polizeidienststellen rund um die Uhr besetzt. Die Präsenz im Dienstbezirk zur Nachtzeit wird über ein Präsenzkonzept sichergestellt. Zwei Beamtinnen oder Beamte eines PolizeiZentralstationsbereiches besetzen ein Präsenzfahrzeug. Somit ist immer die Anwesenheit von mindestens zwei Beamtinnen oder Beamten eines PolizeiZentralstationsbereiches gewährleistet. Die personelle Zusammensetzung in Bezug auf die Dienststellenzugehörigkeit richtet sich nach den Erfordernissen und variiert deshalb. Eine Aufschlüsselung nach Dienststelle ist deshalb nicht möglich. 7. Wie viele Dienstfahrzeuge stehen den in Frage 4 genannten Polizeidienststel- len zum Nachtdienst zur Verfügung? Bitte jeweils nach Polizeidienststelle aufschlüsseln . Antwort: In der Frage 4 wird die Tagespräsenz thematisiert, nicht Dienstfahrzeuge und Nachtdienst. Die Zahl der den Dienststellen zugewiesenen Dienstkraftfahrzeuge bitte ich den Antworten zu den Fragen 2 und 3 zu entnehmen. Bei der Zuweisung der Dienstfahrzeuge wird nicht nach der Art des Dienstes unterschieden . Drucksache 18/ 1881 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 8. In der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung vom 2. Mai sagt der Sprecher der Polizeidirektion Kiel, Bernd Triphan, dass es nach der Schließung der Polizeidienststelle in Laboe „feste Ansprechbarkeiten“ geben soll. Was ist darunter konkret zu verstehen? Antwort: Nach der Schließung der Polizeistation Laboe im Herbst 2015 soll es in den folgenden Sommermonaten feste Ansprechbarkeiten in Laboe geben. Das bedeutet, dass die Polizei für die Bevölkerung in Laboe zu festgelegter Zeit ansprechbar ist. Die detaillierte Ausgestaltung ist noch in der Planung und kommt erstmalig im Sommer 2016 zum Tragen.