SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1882 18. Wahlperiode 14-05-23 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Kauf videoüberwachter Züge 1. Welche der für den schleswig-holsteinischen Nahverkehr bestellten oder zu bestellenden Zügen sollen mit Überwachungskameras bestellt oder nachgerüstet werden? Antwort: Die Züge, die seitens der Eisenbahnverkehrsunternehmen Regionalbahn Schleswig-Holstein (RBSH) sowie nordbahn (NBE) für das Teilnetz Mitte bestellt sind, werden mit Kameras zur Videoaufzeichnung ausgerüstet. Ob im Netz West die vorhanden Wagen mit Kameras zur Videoaufzeichnung nachgerüstet werden, ist noch nicht entschieden. 2. Zu welchen (Mehr-)Kosten soll die Ausstattung mit einem Überwachungssystem erfolgen? Antwort: Die Züge für das Netz Mitte werden ab Werk mit Kameras zur Videoaufzeichnung ausgerüstet. Etwaige Mehrkosten für diese Kameras sind dem Land bzw. der Landesweiten Verkehrsservicegesellschaft mbH (LVS) nicht bekannt. 3. Wer hat nach welchen Kriterien entschieden, dass ein Überwachungssystem eingebaut werden soll? Drucksache 18/1882 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Die LVS hat im Auftrag des Landes entschieden, dass die Züge für Netz Mitte mit Kameras zur Videoaufzeichnung ausgerüstet werden. Dieses ist derzeit Stand der Technik bei Neufahrzeugen und dient als Instrument zur Stärkung der subjektiven Sicherheit. 4. Sollen die Wagen auf Strecken eingesetzt werden, auf denen schon bisher überwachte Wagen zum Einsatz kommen? Antwort: Nein.