SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1885 18. Wahlperiode 23. Mai 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Rasmus Andresen (Bündnis 90/Die Grünen) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Finanzämter und Finanzverwaltung Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 1. und 2.: Die nachfolgenden Antworten zu den Fragen 1. und 2. beziehen sich auf die Finanz- ämter, das Amt für Informationstechnik (AIT), das Bildungszentrum der Steuerverwal- tung (BiZ) sowie die mit der Steuerverwaltung befassten Bereiche im Finanzministe- rium (Abteilung VI 3, Teile der Abteilung VI 1). Für die im Kapitel 0501 ausgebrach- ten Stellen des Finanzministeriums sieht der Haushaltsplan keine Aufteilung auf die einzelnen Arbeitsbereiche vor; daher wurden für diesen Bereich Stellen gemäß der Ist-Besetzung berücksichtigt. 1. Wie hoch ist der gesamte Personalbestand der Finanzverwaltung und der Finanzämter in Vollzeitäquivalenten und wie hoch ist der entsprechende Be- stand der Planstellen, jeweils für die Jahre 2009 bis 2013? Stichtage 01.01. 2009 01.01. 2010 01.01. 2011 01.01. 2012 01.01. 2013 Finanzämter Stellen gemäß Haushalt 3.977 3.973 3.931 3.909 3.841 Istbesetzung (Personalbestand) 3.725 3.679 3.630 3.577 3.523 Sonstige Bereiche Finanzverwaltung (Steuerbereich) Drucksache 18/1885 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Stellen gemäß Haushalt 288 281 272 271 265 Istbesetzung (Personalbestand) 270 262 248 246 239 2. Wie hoch waren, jeweils in den Jahren 2009 bis 2013, die gesamten Aus- gaben für die Finanzverwaltung? Die Ausgaben der Finanzverwaltung (Steuerverwaltung) in den Jahren 2009 bis 2013 betrugen 2009 rund 192 Mio. Euro, 2010 rund 196 Mio Euro, 2011 rund 192 Mio Euro, 2012 rund 195 Mio Euro und 2013 rund 201 Mio Euro. 3. Wie hoch ist der Personalbestand der Finanzämter in der Amtsbetriebsprü- fung, Großbetriebsprüfung, Steuerfahndung, Umsatzsteuersonderprüfung und der Lohnsteueraußenprüfung in Vollzeitäquivalenten und wie hoch ist der entsprechende Bestand der Planstellen, jeweils für die Jahre 2009 bis 2013? Eine Zuweisung von Planstellen für einzelne Arbeitsbereiche in den Fi- nanzämtern findet nicht statt. Für die Finanzämter wird eine auf bundesein- heitlichen Mustern beruhende Personalbedarfsberechnung (auf der Grund- lage typischer Arbeitsvorgänge, Fallzahlen und der jeweiligen Bearbei- tungsdauer) durchgeführt, nach der auf der Basis der vorhandenen Haus- haltsstellen eine Verteilung auf die Finanzämter und die einzelnen Arbeits- gebiete erfolgt (= Personalsollzuweisung). Nachfolgend sind der Personalbestand (= Ist) und die Personalsollzuwei- sung (= Soll) für die benannten Arbeitsbereiche zum jeweiligen Stichtag dargestellt. Dabei wurden jeweils nur die Stellenanteile der Prüfer/innen (ohne Verwaltungsmitarbeiter/innen und Sachgebietsleitung) berücksichtigt. Stichtage 01.01. 2009 01.01. 2010 01.01. 2011 01.01. 2012 01.01. 2013 Finanzämter Amtsbetriebsprüfung Soll 404,00 404,00 404,00 404,00 404,00 Ist 391,26 391,55 392,59 379,57 374,37 Großbetriebsprüfung Soll 54,00 54,00 54,00 54,00 54,00 Ist 52,85 50,85 48,95 50,55 49,45 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1885 3 Steuerfahndung Soll 107,50 107,60 122,60 122,60 122,60 Ist 102,51 103,15 103,80 114,65 115,21 Umsatzsteuersonderprüfung Soll 70,00 77,00 77,00 77,00 77,00 Ist 69,37 69,15 70,00 70,20 68,40 Lohnsteueraußenprüfung Soll 82,80 79,50 79,50 79,50 79,50 Ist 75,15 75,80 74,75 72,15 71,90 4. Existiert für die Prüfungen von Betrieben eine risikoorientierte oder risikoge- steuerte Fallauswahl und wenn ja, wie erfolgt diese Auswahl? Mit der Auswahl der von den Betriebsprüfungsstellen zu prüfenden Steuer- fälle wird das Ziel verfolgt, möglichst alle prüfungsbedürftigen Steuerpflich- tigen innerhalb der Verjährungsfrist zu prüfen. Neben einer zufälligen Aus- wahl von Betrieben erfolgt die Feststellung der Prüfungsrelevanz im Übri- gen zzt. allein durch die Sachgebietsleiter/innen der Betriebsprüfungsstellen anhand der jeweils zum Steuerfall vorliegenden Informationen. 5. Wie hoch ist die Zahl sowie die tatsächliche und angestrebte Prüfungsquote der Außenprüfungen von Einkommensmillionären, jeweils für die Jahre 2009 bis 2013? Im Rahmen der Einordnung der Betriebe in Größenklassen wird regelmäßig (im Abstand von drei Jahren) die Anzahl der Fälle mit bedeutenden Einkünf- ten (so genannte bE-Fälle) ermittelt. Ein bE-Fall liegt vor, wenn die Summe der positiven Einkünfte gem. § 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 bis 7 Einkommen- steuergesetz 500.000 € übersteigt. Vor Einführung des Euro wurden diese Fälle als „Einkunftsmillionäre“ bezeichnet. Die bE-Fälle unterliegen nach § 193 Absatz 1 in Verbindung mit § 147a der Abgabenordnung der regelmäßigen Betriebsprüfung und werden als solche im Rahmen des nach § 2 Absatz 3 der Betriebsprüfungsordnung 2000 aus- zuübenden Ermessens (siehe auch Antwort zu Frage 4) einer Außenprü- fung unterzogen. Die Anzahl und die Prüfungsquote der bE-Fälle hat sich wie folgt entwickelt: Stichtag der Einordnung der Betriebe in Größenklassen Kalenderjahr Anzahl der bE- Fälle Anzahl der Prüfungen Prüfungsquote 01.01.2007 2009 193 23 11,92% Drucksache 18/1885 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 01.01.2010 2010 320 27 8,44% 01.01.2010 2011 320 23 7,19% 01.01.2010 2012 320 21 6,56% 01.01.2013 2013 226 24 10,62%