SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1887 18. Wahlperiode 2014-05-23 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Personalentwicklung in der Landespolizei 1. Wie viele Beamtinnen und Beamte werden in den Jahren 2014 bis 2020 je- weils durch Pensionierung regulär aus dem aktiven Dienst in der Landespolizei ausscheiden? Antwort: Die Antwort bezieht sich ausschließlich auf die Ruhestände von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten: Ruhestände 2014 137 2015 150 2016 169 2017 203 2018 170 2019 176 2020 205 2. Wie viele Neueinstellungen sind bei der Landespolizei in den Jahren 2014 bis 2020 nach Einschätzung der Landesregierung erforderlich, um den derzeitigen Personalbestand zu halten? Antwort: Die Antwort bezieht sich ausschließlich auf die Einstellung von Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten: Drucksache 18/ 1887 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Da die Landespolizei Ihren Nachwuchs selbst ausbildet, werden Einstellungen für den Personalersatz drei Jahre im Voraus durchgeführt. Der für 2014 erforderliche Nachwuchs wurde somit bereits 2011 eingestellt. Aus diesem Grund sind die Einstellungszahlen ab dem Jahr 2011 beigefügt. Diese Einstellungszahlen ergeben sich aus den Ruhestandszahlen, sonstigen unplanbaren Abgängen, erhöhten Teilzeiten sowie Ausbildungsverlusten. Sie unterliegen einem Controlling und werden jährlich an die Erfordernisse angepasst. Einstellungen 2011 170 2012 210 2013 235 2014 275 2015 240 2016 245 2017 275 2018 310 2019 330 2020 300 3. Wie viele Neueinstellungen sind bei der Landespolizei in den Jahren 2014 bis 2020 nach Einschätzung der Landesregierung unter Berücksichtigung des von der Landesregierung geplanten Stellenabbaus erforderlich? Antwort: Die Landespolizei untersucht aktuell Aufgabenbereiche für die Umsetzung des vorgegebenen Stellenabbaus. Erst nach Abschluss dieser Untersuchungen wird feststehen, in welcher Größenordnung sich der Stellenabbau auf Neueinstellungen auswirken wird, da erst dann die konkreten Aufgabenbereiche feststehen werden, in denen eine Personalreduzierung erfolgen könnte. 4. In welchem Umfang (Anzahl der Stellen) ist nach Auffassung der Landesregierung die sog. strategische Lücke bereits durch interne Maßnahmen innerhalb der Landespolizei geschlossen worden? Antwort: Der Begriff der strategischen Lücke wurde im Jahre 2007 im Rahmen der „AG Aufgabenentwicklung“ und den daraus resultierenden Überlegungen entwickelt, wie defizitär hinterlegte Aufgabenbereiche, vorrangig in den Bereichen Einsatz- und Ermittlungen, personell ausreichend ausgestattet werden müssten. Vor dem Hintergrund, dass die strategische Lücke ständigen Veränderungen unterworfen war, war eine abschließend fachliche und statische Festschreibung nicht möglich. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1887 Insofern erfolgte eine politische Anerkennung durch die Vorgängerregierung in einer Größenordnung von bis zu 160 Planstellen. Bis Ende 2013 wurden 124 Planstellen und Stellen in personell defizitäre Aufgabenbereiche umgesteuert. Weitere Umsteuerungsmaßnahmen sind beabsichtigt. Der aktuelle Umsetzungsstand ist im Vorwort des Einzelplans 04 nachzulesen. Hierbei muss allerdings berücksichtigt werden, dass durch die im Laufe der Zeit verändernden Anforderungen immer wieder neue Bedarfe entstehen, die als Personalbedarf fachlich zu akzeptieren sind, zugleich aber nur im Sinne einer Schwerpunktsetzung bedient werden können. Insofern ist der Prozess der Umsteuerung von Personal und Planstellen innerhalb der Landespolizei als permanent anzusehen. Die Landespolizei steht vor der Aufgabe, nun sowohl einen Stellenabbau zu realisieren, als auch gleichzeitig die sich weiter ständig verändernden und defizitär hinterlegten Aufgabenfelder zukunftsorientiert mit Personal auszustatten. Die von der Vorgängerregierung anerkannte strategische Lücke wird in diesem Zusammenhang geschlossen. Um diese Ziele aus eigener Kraft zu erreichen, werden aktuell die Bereiche Wasserschutzpolizei, Informationstechnik und Verkehrsüberwachung einer Aufgabenkritik unterzogen. 5. Welche Mehrkosten würden dem Land nach Einschätzung der Landesregie- rung in den Jahren 2014 bis 2020 jeweils entstehen, wenn a) der vorgesehene Stellenabbau in der Landespolizei nicht durchgeführt würde? b) der vorgesehene Stellenabbau in der Landespolizei nicht durchgeführt würde und die ehemals sog. strategische Lücke durch zusätzliches Personal aufgefüllt würde? Antwort: Zu a) Von den durch die Landespolizei abzubauenden 282 Stellen sind 160 Stellen ohne Budget abzubauen. Somit würden Mehrkosten in Höhe von 122 x 50.000 € = 6,1 Mio € entstehen. Zu b) Die sogenannte strategische Lücke war mit 160 Stellen anerkannt. Eine Personalverstärkung in diesem Umfang würde zusätzlich zu den unter a) aufgeführten Kosten einen Budgetmehrbedarf in Höhe von ca. 8 Mio € im Jahr (160 x 50.000€) auslösen.