SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 1890 18. Wahlperiode 2014-05-22 Kleine Anfrage Uli König (Piratenfraktion) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Regelungen zu geplanten Praxissemestern für zukünftige Lehramtsstudierende in Schleswig-Holstein, Drs. 18/1817 1. Nachfrage Die Beantwortung der Kleinen Anfrage 18/1817 hat weiteren Fragebedarf ergeben . Darum frage ich die Landesregierung: 1. Zu Frage und Antwort Nummer 7 der Drs. 18/1817: Hat die Landesregierung auf Grundlage von prognostizierten Studierenden- zahlen Modellrechnungen zu unterschiedlichen Konzepten vorgenommen? Wenn ja, wie sehen diese im einzelnen aus? In welcher Weise wurden die Verkehrsbetriebe in die Beratungen einbezogen und auf welchem Stand be- finden sich die Beratungen aktuell? Wenn nein, warum nicht und auf Grundlage welcher Daten und Informationen werden mögliche Reisekostenregelungen mit wem verhandelt? Wenn werden diese abgeschlossen? Drucksache 18/1890 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Antwort 1: Das Bildungs- und das Verkehrsministerium haben gemeinsam mit der „Lan- desweiten Verkehrsservicegesellschaft“ (LVS, Organisation der Aufgabenträ- ger) und der „Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH“ (NSH, Organisation der Verkehrsunternehmen) ein Modell erarbeitet, um eine preislich vergünstigte Fahrt im ÖPNV für das Praxissemester der Lehramtsstudierenden zu ermögli- chen. Eine Regelung ist bereits zum Wintersemester 2014/15 vorgesehen. Dieses Modell sieht vor, jeder/m Studierenden einen festen prozentualen An- teil an den Kosten für das individuell notwendige ÖPNV-Ticket zu erstatten bzw. das individuell notwendige ÖPNV-Ticket zu einem durch Bezuschussung durch das Land ermäßigten Fahrpreis anzubieten. Hierfür hat die LVS mehre- re Kostenkalkulationen auf Basis unterschiedlicher Tarifstrukturen und unter- schiedlicher Bezuschussung durch das Land vorgenommen. Alternativ wird darüber hinaus derzeit die Erstattung eines einen festen Eigen- anteil der Studierenden übersteigenden Betrags für ein ÖPNV-Ticket disku- tiert; Kostenkalkulationen liegen hierfür noch nicht vor. 2. Zu Fragen und Antworten Nummern 24 und 26 der Drs. 18/1817: Welche konkreten Eckpunkte bzw. welches konkretes Eckpunktepapier meint die Landesregierung? Es wird darum gebeten, das gültige Eckpunktepapier zu zitieren und darzule- gen, inwieweit dieses abgestimmt und mit den lehrerbildenden Universitäten im Konsens wirksam ist. Antwort 2: Das Eckpunktepapier „Praxissemester - Eckpunkte zur Ausgestaltung“ (s. An- lage) wurde im Rahmen der Gespräche zur Neustrukturierung der Lehrerin- nen- und Lehrerbildung mit den Präsidien der beiden Universitäten erörtert. Nachdem sich beide Universitäten in den Gesprächen mit den Eckpunkten einverstanden erklärten, ist das Dokument den Präsidien der Universität Kiel und Flensburg am 02. April 2013 per E-Mail übermittelt worden. Am 12.09.2013 wurde in einer Pressekonferenz unter Beteiligung der Präsi- denten der Universität Flensburg und der Universität Kiel und der Präsidentin der Musikhochschule Lübeck das neue Konzept „Neustrukturierung der Lehre- rinnen- und Lehrerbildung in Schleswig-Holstein“ vorgestellt. Für die beiden Universitäten ist in diesem Konzept die Einführung eines Praxissemesters in den Masterstudiengängen entsprechend den Eckpunkten des Ministeriums vorgesehen. Für die Musikhochschule ist aufgrund einer niedrigen Anzahl der Studierenden vorerst eine Übergangsregelung vereinbart worden. Dienstgebäude Brunswiker Straße 16 - 22, 24105 Kiel | Telefon 0431 9 88-0 | Telefax 0431 9 88-58 88 | Poststelle@mbw.landsh.de | www.mbw.schleswig-holstein.de | Buslinie 32, 33, 61, 62 | E-Mail-Adressen: Kein Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte Dokumente. Das Landeswappen ist gesetzlich geschützt. Praxissemester – Eckpunkte zur Ausgestaltung Ziele der Landesregierung Die Landesregierung beabsichtigt, die Qualität der Lehrerausbildung in Schleswig-Holstein zu verbessern, indem unter anderem der Berufsfeldbezug „Schule“ des Lehramtsstudiums an allen lehrerausbildenden Hochschulen durch ein Praxissemester im Masterstudium gestärkt wird. Die Vergleichbarkeit und Qualität der Praxissemester an den lehrerbildenden Hochschulen sollen durch folgende Eckpunkte gewährleistet werden. Auf Basis dieser Eckpunkte werden die Hochschulen gebeten, gemeinsam mit dem IQSH und dem MBW konkrete Konzepte für die Durchführung der Praxissemester im Lehramtsmaster zu erarbeiten. 1. Die Qualität des Praxissemesters soll durch die Ausrichtung an den KMK Standards für die Bildungswissenschaften sichergestellt werden. Zu den expliziten Zielsetzungen des Praxissemesters gehören: • die umfassende Erkundung des Praxisfeldes Schule. • die Erprobung in selbstgestaltetem Unterricht. • die Vertiefung der Kompetenz zum forschenden Lernen. • die Vertiefung der biographisch-reflexiven Kompetenzen, insbesondere auch im Hinblick auf die Berufseignung. 2. Das Praxissemester wird von den Hochschulen verantwortet und in Kooperation mit dem IQSH und den Ausbildungsschulen durchgeführt. Innerhalb dieser Kooperation übernehmen die beteiligten Institutionen folgende Aufgaben: Die Hochschulen • gestalten begleitende Module. • unterstützen die Studierenden in Konzeption, Durchführung und Dokumentation geeigneter Forschungsvorhaben. • bewerten die Leistungen der Studierenden. • kooperieren mit den Ausbildungsschulen sowie dem IQSH und stellen einen Erfahrungsaustausch sicher. Das IQSH • gestaltet in Abstimmung mit den Hochschulen Veranstaltungen für die Studierenden an den Praktikumsschulen zur Erkundung des Praxisfeldes Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein - 2 - Schule, Reflexion des Unterrichts und eigener pädagogischer Handlungskompetenzen. • ermöglicht Studierenden die Teilnahme an Veranstaltungen für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst. • berät und unterstützt die Studierenden an den Schulen. • integriert Aufgaben der Betreuung von Studierenden in die Lehrerfortbildung. Die Ausbildungsschulen • erweitern ihr Ausbildungskonzept um die Betreuung von Studierenden im Praxissemester. • nehmen je Halbjahr möglichst sechs Studierende auf (Orientierungswert), kleine Schulen können Netzwerke bilden. • erweitern die Aufgaben der Ausbildungskoordinatorin / des Ausbildungskoordinators um die Betreuung der Studierenden an der Schule bzw. benennen eine Ausbildungskoordinatorin / einen Ausbildungskoordinator für das Netzwerk. • erhalten für die durchgängige Betreuung von sechs Studierenden über ein Schuljahr ein Zeitkontingent von drei Ausgleichsstunden. Nehmen die Schulen mehr bzw. weniger Studierende auf, werden die Ausgleichsstunden entsprechend angepasst. 3. Das Praxissemester ist auf eine Dauer von 10 – 14 Schulwochen angelegt. Das Praxissemester • soll in den Masterstudiengang integriert werden. • umfasst durchschnittlich drei bis vier Praxistage pro Woche an der Ausbildungsschule. • umfasst begleitende Module an den Hochschulen. • soll Elemente einer Eignungsberatung einschließen. 4. Das Praxissemester wird evaluiert und zukunftsoffen gestaltet. Die Erfahrungen mit dem Praxissemester werden von Hochschulen, IQSH und Ausbildungsschulen gemeinsam systematisch evaluiert und im Hinblick auf notwendige Weiterentwicklungen ausgewertet. Fragen der Wirksamkeit für die Lehrerbildung sollen in vertiefenden Analysen thematisiert werden. Die Hochschulen und das IQSH werden gebeten ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Dienstgebäude Brunswiker Straße 16 - 22, 24105 Kiel | Telefon 0431 9 88-0 | Telefax 0431 9 88-58 88 | Poststelle @mbw.landsh.de | www.mbw.schleswig-holstein.de | Buslinie 32, 33, 61, 62 | E-Mail-Adressen: Kein Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte Dokumente. Das Landeswappen ist gesetzlich geschützt. Neustrukturierung der Lehrerinnen- und Lehrerbildung in Schleswig-Holstein I. Vorbemerkung In Schleswig-Holstein wird es künftig Grundschulen, Gemeinschaftsschulen mit und ohne Oberstufe, Gymnasien, Berufsbildende Schulen sowie Förder- bzw. Kompetenzzentren geben. Die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer muss sich grundsätzlich an diesen Schularten orientieren. Entsprechende Studiengänge soll es weiterhin an den Standorten Kiel, Flensburg sowie Lübeck geben. Auf diese Schulstruktur soll die neue Lehrerausbildung zugeschnitten sein. Bereits zum Wintersemester 2013/14 beginnt die Universität Flensburg mit einer eigenständigen zehn- semestrigen Ausbildung für Grundschullehrkräfte. Ab dem Wintersemester 2014/15 kön- nen sich die Studierenden für einen Studiengang entscheiden, an den sich in der Master- phase eine Sekundarlehrerausbildung anschließen kann, die sowohl für das Lehramt an Gemeinschaftsschulen als auch für das Lehramt an Gymnasien qualifiziert. In der Berufs- schullehrer-Ausbildung gibt es keine Veränderungen. Das Studium der Sonderpädagogik wird in den kommenden Monaten weiterentwickelt. II. Künftiges Konzept In Anlehnung an eine Empfehlung, die die „Baumert-Kommission“ für das Land Berlin ent- wickelt hat, soll zukünftig auch an den Universitäten Kiel und Flensburg sowie an der Mu- sikhochschule Lübeck Studiengänge für den Sekundarbereich - in Flensburg mit dem Schwerpunkt Gemeinschaftsschule - eingeführt werden. Gymnasien und Gemeinschafts- schulen haben unterschiedliche Profile und bieten unterschiedliche Ausbildungswege an, die jedoch zu demselben Ziel führen können. Am Ende können an beiden Schularten Ab- schlüsse verliehen werden, mit denen nach erfolgreichem Abschluss der Sekundarstufe II dieselbe Berechtigung - der Hochschulzugang - verbunden ist. Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein - 2 - Deshalb sollte am Ende der Schulausbildung an beiden Schularten die gleiche Qualifikati- on stehen und bereits in der Sekundarstufe I der Gymnasien sowie der Gemeinschafts- schulen müssen die Grundlagen für den Unterricht in der Sekundarstufe II gelegt werden. Dies setzt voraus, dass auch die Lehrkräfte beider Schularten eine entsprechende fachli- che und fachdidaktische Qualifikation in ihrer eigenen Ausbildung erreichen. Aus diesem Grund sollen neue Studiengänge geschaffen werden, die auf den Einsatz an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen vorbereiten. Vergleichbare Ausbildungsgänge gibt es in Bre- men, geplant sind sie für Berlin und Baden-Württemberg. An den Schularten Gymnasium und Gemeinschaftsschule gibt es in bestimmten Bereichen gleichwohl unterschiedliche Anforderungen an die Lehrerinnen und Lehrer, etwa im Hin- blick auf Diagnosefähigkeiten oder den Umgang mit Heterogenität. Außerdem gibt es Un- terschiede beim Fächerspektrum. An der Universität Flensburg besteht eine hohe Identifi- kation mit der Gemeinschaftsschule. Deshalb ist es sinnvoll, dass die Universität Flens- burg in der Sekundarlehrerausbildung ihren Schwerpunkt auf die Gemeinschaftsschule setzt. Das bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass an der Universität Kiel eine Schwer- punktsetzung auf das Gymnasium stattfindet, hier bleibt es bei der Grundidee eines Leh- rers für beide Schularten. Außerdem soll es so sein, dass die Absolventen beider Hoch- schulen an Gemeinschaftsschulen und Gymnasien einsetzbar sind. Dies hat auch Auswirkungen auf die Musikhochschule Lübeck. Auch das Studium an der Musikhochschule soll künftig auf eine Unterrichtstätigkeit an Gymnasien und Gemein- schaftsschulen vorbereiten. Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen für eine Neustrukturierung der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung an den betroffenen Hochschulen: III. Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) 1. Das Kieler Modell des Lehramtsstudiums an der CAU zeichnet sich durch eine hoch- wertige Ausbildung für die Sekundarstufen I und II aus. Die fachdidaktischen und päda- gogischen Anteile im Studium sollen zusätzlich gestärkt werden. 2. Im Bachelor werden zwei Fächer studiert, die durch lehramtsspezifische Module des Profils Lehramt ergänzt werden. Das gemeinsame fachwissenschaftliche Studium der Lehramtsstudierenden und der nicht Lehramtsstudierenden bietet gute Voraussetzun- - 3 - gen für einen Wechsel, wenn die Studierenden sich nach dem Abschluss des Bachelors für ein nicht lehramtsbezogenes Master-Studium entscheiden möchten. 3. Ab dem WS 2012/13 wurde im Bachelor-Studium Profil Lehramt das Bildungswissen- schaftliche Eingangsmodul Lehramt mit 5 LP eingeführt. Dieses Modul dient dazu, den Studierenden eine möglichst umfassende Perspektive auf das Berufsbild Lehrer/-in und das Berufsfeld Schule zu eröffnen. Es soll in bildungswissenschaftliche Grundlagen ein- führen. Ergänzend ist ein frühzeitiges erstes Praxismodul vorgesehen. 4. In dem lehramtsbezogenen Masterstudium ist eine Anpassung der Studienstruktur spä- testens ab dem WS 2015/16 geplant. Die Zwei-Fächer-Prüfungsordnung wird spätes- tens zum Sommersemester 2014 angepasst. Zur besseren Verschränkung von Fach- didaktik und Fachwissenschaft sollen künftig in jedem Fach Lehrveranstaltungen mit aufeinander abgestimmten fachdidaktischen und fachwissenschaftlichen Inhalten ange- boten werden. Die Module Pädagogik und Psychologie werden nach den KMK- Vorgaben um Veranstaltungen zu Inklusion/Umgang mit Heterogenität ergänzt. 5. Nach den Vorgaben der KMK soll den pädagogischen und didaktischen Basisqualifika- tionen in den Themenbereichen Umgang mit Heterogenität und Inklusion sowie Grund- lagen der Förderdiagnostik in allen Lehrämtern eine besondere Bedeutung zukommen. Derzeit wird im Bachelor in dem Einführungsmodul des Profils Lehramt (Pflichtmodul) lediglich eine 1,5 stündige Vorlesung zu dem Thema Inklusion/Umgang mit Heterogeni- tät angeboten. Künftig wird die Universität Kiel zum Thema „Umgang mit Heterogeni- tät“ ein Modul im Umfang von 5 LP anbieten. 6. In dem Masterstudiengang soll ein Praxissemester im Umfang von mindestens 20 LP entsprechend den Eckpunkten des Ministeriums angeboten werden. Die CAU prüft die Einführung eines Praxissemesters zum Wintersemester 2014/15. IV. Universität Flensburg 1. Das „Flensburger Modell“ zur Reform der Lehrerinnen- und Lehrerbildung zeichnet sich durch den Schulbezug des wissenschaftlichen Fachstudiums, eine konsequente Theo- rie-Praxis-Verschränkung, interdisziplinäre Projektarbeit, Internationalität sowie ein an modernen Anforderungen orientiertes Pädagogikstudium aus. Zum Thema Inklusion und Umgang mit Heterogenität ist ein verpflichtendes Modul in den Studiengang inte- - 4 - griert. Diese schon erreichten Verbesserungen des Lehramtsstudiums sollen erhalten bleiben. 2. Das von der Universität Flensburg konzipierte Praxissemester wird an die Eckpunkte des Ministeriums angepasst und erstmalig im WS 14/15 umgesetzt. 3. Alle bisher an der Universität Flensburg angebotenen Fächer bleiben erhalten. Das Studium in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Spanisch, Dänisch, Geschich- te und WiPo qualifiziert künftig für den Unterricht in der Sekundarstufe II. Nach den KMK-Rahmenvorgaben muss daher der fachwissenschaftliche Anteil der Ausbildung von 75 LP auf mindestens 90 LP erhöht werden. Das setzt Veränderungen in dem bis- herigen Bachelor-/Master Modell der Universität Flensburg voraus. Spielräume für Um- schichtungen werden insbesondere bei der Masterarbeit (bisher 30 LP) sowie im fünf- ten Semester des Bachelor gesehen. Neben dem quantitativen Aspekt muss bei einer Ausbildung für die Sekundarstufe II auch das fachliche Spektrum entsprechend den ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fach- didaktiken der KMK erweitert werden. 4. Die Personalausstattung in den Fächern muss so gestaltet werden, dass sie die gefor- derten Fachinhalte abdeckt. Im Rahmen der neu abzuschließenden Zielvereinbarungen ab 2014 ist daher eine Erhöhung des Zuschusses für den Ausbau der Sek.II - Fächer geplant. 5. Das Ministerium für Bildung und Wissenschaft prüft die Einführung interdisziplinärer und ressourcenneutraler Studiengänge „Naturwissenschaften“ und „Weltkunde“. Die Universität Flensburg wird hierfür bis Jahresende 2013 ein Konzept vorlegen. 6. Die Studierenden wählen auch künftig zwei Fächer aus dem Fächerangebot der Univer- sität aus. Dabei können sie entweder zwei Sek.II - Fächer oder ein Sek.II - Fach und ein Sek.I - Fach kombinieren. 7. Bei der Umsetzung wird sichergestellt, dass für die Studierenden, die ihr Studium in Flensburg unter den bisherigen Bedingungen begonnen haben, Planungssicherheit be- steht. 8. In wie weit eine Modifikation des sonderpädagogischen Lehramtes entsprechend den mit der KMK-Rahmenvereinbarungen eröffneten Optionen umgesetzt werden kann, wird geprüft und mit den Beteiligten erörtert. - 5 - V. Musikhochschule Lübeck 1. Der Studiengang „Musik Vermitteln“ der MHL verbindet in ausgezeichneter Weise die musiktheoretischen und musikpraktischen mit den fachdidaktischen, pädagogischen und erziehungswissenschaftlichen Anteilen des Fachs Musik. 2. Im Bachelor of Arts wird entweder Musik als Doppelfach studiert oder Musik in Kombi- nation mit einem zweiten Fach in Kooperation mit der Universität Hamburg. Besonders hervorzuheben ist das polyvalente Konzept des Studiengangs, das einerseits gezielt auf die Ausübung des Lehramts hinführt und gleichzeitig flexibel einzusetzende wis- senschafltiche, künstlerische und vermittelnde Kompetenzen für weitere Musik bezo- gene Berufe vermittelt. 3. In dem lehramtsbezogenen Master of Education werden zudem die pädagogischen und erziehungswissenschaftlichen Kompetenzen intensiviert und durch beispielhaft studienbegleitende Praktika ergänzt, die zu einem Praxissemester weiter entwickelt werden. 4. Die MHL wird die Vorgaben der KMK zu den Themenbereichen Inklusion und Hetero- genität in der Weiterentwicklung des Studiengangs berücksichtigen, zügig umsetzen, in die Verteilung der Leistungspunkte einbeziehen und an den Workload anpassen. 5. Den Studierenden wird die Erfahrung einer eigenen künstlerischen Entwicklung ermög- licht und damit die Voraussetzung geschaffen, Musik in ihren vielfältigen Formen un- terschiedlichen Gruppen adäquat vermitteln zu können. Bereichernd ist die Einbezie- hung der Stile der Popularmusik und des Darstellenden Spiels/Musiktheaters. 6. Die Personalstruktur der MHL wird den Bedürfnissen einer zukunftsorientierten Ausbil- dung für das Lehramt Musik an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen weiter ange- passt. KA Piraten Nachfragen 2014 Eckpunkte Praxissemester Briefkopf end. 11-09-13 Eckpunkte Lehramtsausbildung in Schleswig-Holstein