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Mai 2012 „ihre verbindliche Bereitschaft“ erklärt, Frau Prof. Dr. Waltraud ´Wara´ Wende aus dem Ministeramt an der Universität Flensburg eine W 3-Professur für Literaturund Medienwissenschaften zu übertragen und die Vergütung entsprechend auszustatten , damit Frau Prof. Wende sich durch die Übernahme des Ministeramtes nicht schlechter stellt, als dies bei einem Verbleib im Amt der Präsidentin der Universität Flensburg der Fall gewesen wäre. Der Beschluss ist unterschrieben von Prof. Dr. Uwe Danker (Senatsvorsitzender), Prof. Dr. Werner Reinhart (Vizepräsident für Forschung und Lehre), Prof. Dr. Stephan Panther (Vizepräsident für Forschung und Internationales) sowie von Frank Kupfer (Kanzler). Der Wortlaut des Beschlusses, den Frau Ministerin Wende der Öffentlichkeit bereits am 16. Mai 2014 zugänglich gemacht hat, ist in der Anlage nochmals beigefügt. Es handelt sich nicht um einen Vertrag. 4. Ist dieser Lehrstuhl aktuell besetzt? Wenn ja, was wäre im Falle ihrer Rückkehr mit dem Amtsinhaber passiert? Antwort: Eine Professur für Literaturwissenschaft und Medien existiert an der Universität Flensburg derzeit nicht. 5. Ist ein Rückkehrrecht für eine Universitätspräsidentin tatsächlich, wie in den Kieler Nachrichten berichtet wurde, selbstverständlich? Wenn nein, weshalb wurde im Fall von Professor Wende von dieser Praxis abgewichen? Antwort: Wie der Ministerpräsident in der Sitzung des Bildungsausschusses des schleswig-holsteinischen Landtages am 26. Mai 2014 ausgeführt hat, ist durch den Beschluss der Universität Flensburg vom 30. Mai 2012 keine Veränderung der Rechtsposition von Frau Prof. Dr. Wende bewirkt worden. Ob einer Ministerin bzw. einem Minister, die bzw. der vor seinem Amtsantritt in einem Beamtenverhältnis zum Land Schleswig.-Holstein stand, die Übertragung eines anderen Amtes nach seinem Ausscheiden aus dem Amt der Ministerin bzw. des Ministers angeboten wird, bestimmt sich nach § 3 Abs. 2 LMinG und wird zu gegebener Zeit unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen entschieden. 6. Wurde durch die Landesregierung eine rechtliche Bewertung dieses Vertrages vorgenommen? Drucksache 18/1892 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode a) Wenn ja, wann und wie sieht diese rechtliche Bewertung aus? b) Wenn nein, warum nicht? Antwort: Der Universität Flensburg ist mit Schreiben von Staatsekretär Fischer, abgesandt am 09.05.2014, mitgeteilt worden, dass der Beschluss vom 30.05.2012 für rechtswidrig gehalten wird. 7. Wer hat innerhalb der Landesregierung wann Kenntnis von dieser rechtlichen Bewertung genommen? Antwort: Nach Vorliegen des Beschlusses der Universität Flensburg vom 30. Mai 2012 im Ministerium für Bildung und Wissenschaft wurde in der Fachabteilung noch am 9. April 2014 eine rechtliche Bewertung entworfen. Aufgrund abteilungsinternen Beratungsbedarfs erfuhr Herr Staatssekretär Fischer erst am 14. April 2014 deren Inhalt und bat, diese Bewertung mit der Staatskanzlei zu erörtern. Hierzu fand am 15. April ein Gespräch in der Staatskanzlei statt. Nach Übersendung des Beschlusses an die Staatskanzlei am Abend des 15. April 2014 veranlasste der Beauftragte der Landesregierung für Zentrale IT-, Organisations- und Personalentwicklung , Herr Dr. Büchmann, eine rechtliche Bewertung, die am 17. April 2014 durch das Referat für ressortübergreifende Personalangelegenheiten durchgeführt wurde und die Bewertung durch die Fachabteilung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft bestätigte. Über das Ergebnis dieser Bewertung wurden der Chef der Staatskanzlei und der Ministerpräsident am 17. April 2014 informiert. 8. Wann und in welcher Form wurde dieser Vertrag aufgelöst? Antwort: Die Universität Flensburg hat ihren Beschluss vom 30. Mai 2012 am 13. Mai 2014 aufgehoben. Frau Ministerin Wende hat mit Datum vom 14. April 2014 durch schriftliche Erklärung auf etwaige Rechte aus dem Beschluss der Universität Flensburg verzichtet. Diese Erklärung ist dem Ministerpräsidenten am 17. April 2014 zugegangen. 9. Wer innerhalb dieser Landesregierung wusste wann von dieser Auflösung? Antwort: Der Ministerpräsident erhielt die schriftliche Erklärung im Anschluss an ein Gespräch mit Frau Ministerin Wende am 17. April 2014. Eine Kopie dieses Schreibens wurde mit Schreiben vom 23. April 2014 an Herrn Staatssekretär Fischer mit der Bitte übersandt, es zur Personalakte der Ministerin zu nehmen. Drucksache 18/1892 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 10. Gab es zwischen der Berichterstattung in den Kieler Nachrichten vom 9. April 2014 und dem Verzicht auf das Rückkehrrecht Gespräche zwischen Professor Wende und anderen Kabinettsmitgliedern über den Sachverhalt und dessen rechtlicher Bewertung? Antwort: Nach Erinnerung von Frau Ministerin Wende gab es in diesem Zeitraum keine Gespräche mit anderen Kabinettsmitgliedern über den Sachverhalt und dessen rechtlicher Bewertung.