SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1893 18. Wahlperiode 27. Mai 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Vorsteuerabzug Theaterprojekt Schleswig-Hesterberg Vorbemerkung des Fragestellers: Für die Finanzierung des Theaterprojektes Schleswig auf dem Hesterberg spielte der Vorsteuerabzug eine entscheidende Rolle, um den finanziellen Anteil der Stadt Schleswig gemäß dem Beschluss der Ratsversammlung auf 5 Mio. Euro zu begrenzen . 1. War der Landesregierung die Kalkulation für das Projekt Schleswig-Hesterberg und der darin berücksichtigte Vorsteuerabzug bekannt? Wenn ja, seit wann und wie hat die Landesregierung diese Kalkulation bewertet? Antwort: Ja. Die Stadt Schleswig hat ihre Kalkulation des „Investitionsvorhabens Theaterneubau Hesterberg“ mit Bekanntgabe ihrer Beschlussvorlage Drs.Nr. VO/2013/204 vom 21.11.2013 öffentlich gemacht. Darin war auch ein Vorsteuerabzug vorgesehen. Die Landesregierung hat diese Kalkulation in der Aufsichtsratssitzung der Landestheater GmbH am 29.11.2013 als Tischvorlage zur Kenntnis genommen und für tragfähig erachtet. Drucksache 18/1893 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. War der Landesregierung generell bekannt, dass ein Vorsteuerabzug für das Projekt Hesterberg vorgesehen war? Wenn ja, seit wann und wie hat die Landesregierung dies bewertet? Antwort: Ja. In einem Gespräch mit Vertretern der Stadt Schleswig und der Landestheater GmbH sowie dem Staatssekretär des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa am 09.10.2013 wurde von Seiten der Stadt Schleswig eine mögliche Reduzierung der Baukosten durch eine Ersparnis von Mehrwertsteuer ins Gespräch gebracht. Der Staatssekretär hat auf die notwendige, vorherige Prüfung durch das zuständige Finanzamt hingewiesen. Agiert eine Kommune in Form eines Betriebes gewerblicher Art ist die Geltendmachung eines Vorsteuerabzuges für Betriebsvorrichtungen gem. § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG rechtlich zulässig, somit der Regelfall und wirtschaftlich geboten. Gegenstand der von der Stadt Schleswig in der Folge beim Finanzamt Flensburg beantragten verbindlichen Auskunft war die Frage, ob darüber hinaus ein vollständiger Vorsteuerabzug im Rahmen eines sog. Vertrages sui generis möglich sei. Nur insofern bestand für die Stadt Schleswig bei dem Projekt „Theaterneubau Hesterberg“ ein Finanzierungsrisiko , das dann nach Verhandlungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung ausweislich des Letters of Intent vom Februar 2014 und der Beschlussvorlage VO/2014/025 vom 17.2.2014 der Stadt Schleswig aufgefangen werden sollte. 3. Wurde die Frage, ob ein Vorsteuerabzug rechtlich möglich ist, von der Landesregierung bzw. dem zuständigen Finanzministerium geprüft? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht ? Antwort: Die Stadt Schleswig hat die Frage eines möglichen Vorsteuerabzugs mit dem Finanzministerium am 03.02.2014 ergebnisoffen erörtert. Die steuerrechtliche Prüfung wurde durch das Finanzamt Flensburg vorgenommen, das den im Rahmen seiner verbindlichen Auskunft gestellten steuerrechtlichen Fragenkatalog mehrheitlich als nicht zutreffend beurteilt hat. Hiergegen hat die Stadt Schleswig Einspruch eingelegt . Die verbindliche Auskunft ist somit (noch) nicht rechtskräftig und die steuerrechtliche Klärung dauert an.