SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 1894 18. Wahlperiode 2014-05-26 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Gefahrengebiete in Schleswig-Holstein Vorbemerkung der Landesregierung: Die Anhalte- und Sichtkontrollen gem. § 180 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 LVwG wurden im Zuge der Polizeirechtsnovelle 2007 im LVwG normiert, um Straftaten von erheblicher Bedeutung mit Schadenspotential für höchste Rechtsgüter in einem bestimmbaren größeren geografischen Raum (= Gefahrengebiet) vorbeugend zu bekämpfen, diese Straftaten einzudämmen, sie zu verhindern. Die Befugnis wird zwar umgangssprachlich als „Schleierfahndung“ bezeichnet, dient dabei nicht der Strafverfolgung, sondern ist Instrument der Gefahrenabwehr. 1. Wie viele Gefahrengebiete wurden in Schleswig-Holstein seit 2009 eingerichtet ? Bitte nach Kreisen und Orten aufschlüsseln. Antwort: Siehe Anlage. 2. Zu welchem Zeitpunkt und mit welcher Dauer wurden die Gefahrengebiete aus Frage 1 jeweils eingerichtet? Bitte einzeln aufführen. Antwort: Siehe Anlage. Drucksache 18/1894 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Wird die Landesregierung grundsätzlich darüber informiert, dass Gefahrenge- biete in Schleswig-Holstein eingerichtet werden? Wenn ja, auf welcher rechtli- chen Grundlage geschieht dies? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Landesregierung hielt bisher eine Berichtspflicht der Landespolizei zum Innenministerium für nicht geboten, weil die Einrichtung von Gefahrengebieten eine polizeitaktische Maßnahme ohne Grundrechtsbetroffenheit ist. Diese Grundrechtsrelevanz ergibt sich erst mit dem konkreten Anhalte- und Sich- tungsvorgang. Ein handlungssicherer Umgang mit dem Instrument ist belegt und durch diverse gerichtliche Bestätigungen von Verlängerungsanträgen ob- jektiviert. Dem Landespolizeiamt wird zukünftig über Anlass und Dauer einge- richteter Gefahrengebiete von den Behörden auf Erlassbasis berichtet wer- den. 4. Warum wurde der schleswig-holsteinische Landtag für den Fall einer bejahenden Antwort zu Frage 3 nicht über die Einrichtung von Gefahrengebieten unterrichtet ? Antwort: Entfällt. 5. Hält die Landesregierung die Einrichtung von Gefahrengebieten, um Wohnungseinbrüche zu verhindern, wie im Hamburger Abendblatt vom 08.05.2014 dargestellt, für ein geeignetes Mittel? Bitte begründen. Antwort: Die Landesregierung hält die Einrichtung von Gefahrengebieten zur Bekämp- fung der Einbruchskriminalität für ein geeignetes Mittel. Mit Hilfe der fortlau- fenden analytischen Lageauswertung des als wohnungseinbruchbelastet erkannten Bereiches kann durch einen gezielteren Kräfteeinsatz die entspre- chende Delinquenz eingedämmt werden. Mit der Verhinderung von Straftaten und der damit verbundenen Verringerung des wirtschaftlichen Schadens tragen die polizeilichen Maßnahmen zur öffentlichen Sicherheit bei. Jede polizeiliche Maßnahme benötigt eine Rechtsgrundlage, weil sie in Grund- rechte eingreift und Grundrechtsschranken in Anspruch nehmen muss. Eine allgemeine Verkehrskontrolle gem. § 36 StVO ermöglicht zwar auch das An- halten von Verkehrsteilnehmern. Ihre Zielrichtung ist jedoch eine ganz andere. Strukturierte Maßnahmen im Straßenverkehr mit der Zielrichtung der Gefah- renabwehr durch Anhalte- und Sichtkontrollen zur Verhinderung von Wohnungs-ED können deshalb nicht auf das StVG gestützt werden. § 180 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1894 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 LVwG ist daher unverzichtbar im Hinblick auf die Verfassungsprinzipien des Vorrangs des Gesetzes und im Hinblick auf das Grundrechtsschrankensystem. Der Gesetzgeber muss der Polizei eine ganz konkrete Eingriffsbefugnis zur Verfügung stellen. Das hat er mit der hier maß- geblichen Norm 2007 getan. Drucksache 18/1894 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Anlage Ort Anlass Zeit 1 x Neumünster, Stadtgebiet Rocker 20.08.2009 – 26.06.2014 2 x Lübeck, Stadtteil St. Lorenz Fußball Demonstration 04.12.2011, 06.00-18.00 Uhr 25.03.2011,12.00 Uhr - 26.03.2011, 18.00 Uhr 2 x Itzehoe, Krempermarsch Vergewaltigungsserie 09.08. - 30.09.2013 Itzehoe, Kreis Steinburg Wohnungseinbruch 01.11. - 24.11.2012; 13.12. - 21.12.2012 5 X Segeberg, südl. Kreisgebiet Wohnungseinbruch 28.01. - 24.03.2010; 05.12. - 31.12.2011; 27.02. - 18.03.2012; 30.10. - 25.12.2012; 05.11.2013 – 31.03.2014 5 x Ratzeburg südl. Kreisgebiet der Kreise Herzogtum -Lauenburg und Stormarn Wohnungseinbruch In den Jahren 2009 – 2013, jeweils beginnend am 1.November mit den polizeilichen Verlängerungsmöglichkeiten , in 2014 vierwöchige Verlängerung bis zum 22.02.2014 durch AG RZ 2 x Kiel, Stadtteile Rocker 22./23.11.2011; 18./19.05.2012