SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1897 18. Wahlperiode 14-05-28 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Patrick Breyer und Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Zukunft der Verbraucherberatung in Schleswig-Holstein 1. Nach Angaben des Wirtschaftsministers soll eine Unternehmensberatung ein Stra- tegiepapier über die Zukunft der Verbraucherzentrale erarbeiten. Wie lautet der beabsichtigte Beratungsauftrag im Wortlaut? Antwort: Der Auftrag lautet: „… die Analyse und Bewertung der derzeitigen Struktur der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. (VZ SH), die mit konkreten Handlungsempfehlungen in einem Strategiepapier zur strategischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Zukunftsausrichtung zusammengefasst werden. …“ 2. Wann wird oder wurde der Auftrag für das Gutachten erteilt? Antwort: Der Auftrag wurde am 16. April 2014 erteilt. 3. Wann wird das Gutachten voraussichtlich fertiggestellt sein? Antwort: Das Gutachten soll voraussichtlich im Juli vorliegen. 4. Was kostet das Gutachten? Aus welchem Haushaltstitel wird das Gutachten fi- nanziert? Antwort: Die Kosten betragen 38.214,00 €. Die Finanzierung erfolgt aus dem Haushaltstitel 0613.04.533 04. 5. Nach einer Pressemitteilung der Abgeordneten Regina Poersch, Bernd Voß und Flemming Meyer vom 10.12.2013 solle bei der Ausgestaltung der neuen EUFörderperiode ab 2014 darauf geachtet werden, "dass mit Mitteln der Projektförderung der Verbraucherschutz gestärkt wird". Mit welcher Ausgestaltung der Förderprogramme konkret soll eine Stärkung des Verbraucherschutzes im Vergleich zur bisherigen Situation erreicht werden? Antwort: Eine Projektförderung des Verbraucherschutzes mit EU-Mitteln der neuen Förderperiode wird derzeit geprüft. 6. Derselben Pressemitteilung zufolge sollten für das Jahr 2014 "Übergangslösungen für die Verbraucherzentrale" gefunden werden. Ist eine "Übergangslösung" für das Jahr 2014 gefunden worden und, wenn ja, welche? Antwort: Ja. Es wurde eine Überrollung der Haushaltstitel erreicht. 7. Der Haushaltsansatz von nur 20.000 Euro für die Energieberatung einkommens- schwacher Haushalte im Jahr 2014 ist damit begründet worden, für das zweite Halbjahr 2014 sollten hierfür Projektmittel zur Verfügung gestellt werden. Werden ab 1.7.2014 weitere Projektmittel an die Verbraucherzentrale ausgezahlt werden? Antwort: Die Einsetzung weiterer Projektmittel für einzelne Projekte wird derzeit geprüft. 8. Welchen Wortlaut hat die im Dezember 2013 mit der VZSH geschlossene Verein- barung über deren institutionelle Förderung bis einschließlich 2017? Antwort: „Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (MWAVT) sichert der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. (VZ SH) eine Basisförderung von 2014 bis 2017in Höhe von 699.000 Euro pro Jahr zu. Darin enthalten sind die Landesmittel für die 2 Großprojekte „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz “ und „Ernährung“, die vom Bund in gleicher Höhe gefördert werden . Daraus ergibt sich folgende Förderung der VZ SH in der Übersicht: 2014 699.000 €, 2015 699.000 €, 2016 699.000 €, 2017 699.000 €. Im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel sind zusätzliche Förderungen wie z.B. Projektförderungen nicht ausgeschlossen. Die VZ SH beachtet bei der Durchführung ihrer Aufgaben das Haushaltsrecht des Landes Schleswig-Holstein und des Bundes. Die VZ SH und das MWAVT verpflichten sich, 2014 einen gemeinsamen Strategieprozess für eine langfristige Zukunftssicherung der VZ SH durchzuführen.“ 9. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass die Verbraucherzentrale zum Jahreswechsel 2013/2014 Personalkapazitäten und die Öffnungszeiten der Beratungsstellen einschränken musste? Sind von Seiten der Landesregierung Schritte geplant, um das frühere Angebot wieder herzustellen? Antwort: Die VZ SH gestaltet und organisiert Personalkapazitäten und Öffnungszeiten in eigener Verantwortung. Der unter Nummer 1 angeführte Strategieprozess soll dazu beitragen das Angebot der VZ SH zu stärken und ihr eine Zukunftsausrichtung zu geben.