SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 1904 18. Wahlperiode 2014-05-28 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Mangelfach Musik Ich frage die Landesregierung: 1. Wie definiert die Landesregierung den Begriff „Mangelfach“? Hat die Landesregierung bei Ihrer Definition die bevorstehenden Pensionierungen berücksichtigt ? Wenn ja, welche Kenntnisse und Erkenntnisse über die anstehenden Pensionierungen von Lehrerinnen und Lehrern mit Fakultas für das Fach Musik werden zugrunde gelegt? Antwort 1: Mangelfächer werden für die Ausbildung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes als Fächer definiert, bei denen die aktuelle und die zu erwartende Bewerberlage zur Abdeckung der absehbaren Einstellungsbedarfe nicht auskömmlich ist. Der Einstellungsbedarf wird u.a. durch Pensionierungen bestimmt. Zugrunde gelegt werden die Kenntnisse über Altersabgänge unter Berücksichtigung langfristiger Erhebungen des Anteils an Antragsruheständen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 1904 Für die regulären Bewerber zum Vorbereitungsdienst die über einen lehramtsbezogenen Masterabschluss bzw. ein entsprechendes Erstes Staatsexamen verfügen sind die Mangelfächer in einer regelmäßig überprüften Anlage zur Kapazitätsverordnung -Lehrkräfte- (KapVO -LK-) festgelegt. Die darin aufgeführten Fächer werden durch die jeweils zuständigen Obersten Schulaufsichten benannt und regelmäßig aktualisiert. Das Unterrichtsfach „Musik“ ist derzeit ausschließlich für Realschullehrkräfte und Grund- und Hauptschullehrkräfte als Mangelfach festgelegt worden, da im Grund- und Hauptschulbereich aber auch in der Sek I der Gemeinschaftsschulen viele „Neigungsfachlehrkräfte “ das Fach Musik unterrichten. Dies sind ausgebildete Lehrkräfte, die außer in ihren studierten Fächern auch im Fach Musik eingesetzt werden. Für diese Lehrkräfte gibt es ein kontinuierliches Fortbildungsangebot durch das IQSH. 2. Besitzt die Landesregierung Kenntnisse über das strukturelle Unterrichtsfehl, also die Stunden, die nicht gegeben werden können, weil die entsprechenden Lehrkräfte nicht zur Verfügung stehen? Wenn ja, wie stellt sich die Anzahl/die Quote der Stunden, die nach Stundentafel nicht erteilt werden können, weil das Lehrerpersonal fehlt, aktuell dar und welche Werte prognostiziert die Landesregierung in Kenntnis der anstehenden Pensionierungswelle? Wie hat sich das strukturelle Unterrichtsfehl im Fach „Musik“ in den letzten drei Jahren an den verschiedenen Schularten entwickelt und wie bewertet die Landesregierung die Perspektive? Wenn nein, wird die Landesregierung diese Werte ermitteln und für eine Evaluierung der Situation des Fachs „Musik“ veröffentlichen? Wenn ja, mit welchem Ziel, welchen Instrumenten und in welchem Zeitraum? Wenn nein, warum nicht? Antwort 2: In der Amtlichen Statistik wird in keinem Fach das Unterrichtsfehl gegenüber der Kontingentstundentafel erhoben. Darüber hinaus haben Schulen eine gewisse Flexibilität beim Unterrichtseinsatz, da Lehrkräfte in der Regel die Fakultas in mehr als einem Fach besitzen. Dies gilt auch für viele Musiklehrer/innen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 1904 Die Kontingentstundentafel sieht in allen Schularten eine Gesamtstundenzahl für die ästhetischen Fächer vor und gestattet den Schulen eine Profilbildung in eigener Verantwortung. Es ist nicht geplant, ein Unterrichtsfehl im Fach Musik zu ermitteln, da diese zu einem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand in allen Schulen führen würde. 3. Ist „Musik“ nach der Definition in der Antwort zur Frage 1) ein Mangelfach, Wenn ja, auf welche Erkenntnisse stützt sich diese Bewertung? Wenn nein, warum nicht? Es wird gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach Schularten zu beantworten. Antwort 3: Siehe dazu Antwort 1. 4. Wie viel Musikunterricht wird derzeit von fachfremden Lehrerinnen und Lehrern erteilt? Es wird gebeten die Frage aufgeschlüsselt nach Schularten und Kreisen zu beantworten. Antwort 4: Zur Beantwortung dieser Frage liegen keine Daten vor. Die Amtliche Schulstatistik erfasst den Stundeneinsatz der Lehrkraft nach Schularten differenziert, jedoch nicht, wie viele Stunden eine Lehrkraft je Fach unterrichtet. 5. Besitzt die Landesregierung Pläne oder Konzepte, um gezielt Lehrernachwuchs für den Musikunterricht an den Schulen zu generieren? Wenn ja, wie sehen diese konkret aus? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 1904 Antwort 5: Die Landesregierung verfolgt das Ziel, die Lehrkräftebildung an die Erfordernisse des allgemeinbildenden Schulsystems anzupassen. Für das Fach Musik ist vorgesehen, die Ausbildung der Lehrkräfte an Grundschulen an der Universität Flensburg zu konzentrieren und die bisher ausschließlich auf Gymnasiallehrkräfte ausgerichtete Ausbildung an der Musikhochschule Lübeck künftig um die Ausbildung von Lehrkräften an Gemeinschaftsschulen zu ergänzen. Die Musikhochschule strebt – wie in der Zielvereinbarung 2014 - 2018 zwischen dem Ministerium und der Hochschule festgehalten – eine Erhöhung der Anzahl der Lehramtsstudierenden an. Für die Stärkung der Lehramtsausbildung wurde das Budget der Musikhochschule zu diesem Zweck bereits im aktuellen Zielvereinbarungszeitraum um 350 T € aufgestockt. 6. Welche konkreten Folgen lassen sich für die Ausbildung angehender Lehrerinnen und Lehrer für das Fach Musik, aufgegliedert nach den verschiedenen Schularten und Stufen ableiten? Welche finanziellen (?) haben die Planungen (Auswirkungen?) a) für die Musikhochschule Lübeck, b) die Studierenden und c) die Mentoren in den Schulen? Antwort 6: Zur Konkretisierung der Umsetzung einer neu gestalteten Ausbildung der Musikschullehrer für das Lehramt an Grundschulen in Flensburg und für das Sekundarschullehramt an der Musikhochschule Lübeck werden mit beiden Hochschulen noch Gespräche geführt. Insofern können hierzu zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen werden. 7. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Fach Musik a) für die Entwicklung junger Menschen, b) für den Fächerkanon aller Schularten und Schulstufen, c) für die zukünftige Lehrerinnen- und Lehrerausbildung sowie Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 1904 d) der außerschulischen kulturellen Bildung bei und wie berücksichtigt sie die vorangegangenen Aussagen in der aktuellen Politik? Antwort 7: a und b) Für die Landesregierung liegt die Bedeutung des Faches Musik für die Entwicklung junger Menschen insbesondere darin, dass vielfältige Kompetenzen durch die Befassung mit Musik und eigenes Musizieren gefördert werden : Kreativität, Konzentrationsfähigkeit, Disziplin und Durchhaltevermögen, soziale und emotionale Kompetenz, Persönlichkeitsentwicklung. Darüber hinaus ergeben sich für Musizierende beglückende Erfahrung von Wertschätzung des Könnens, der Anstrengung, der Leistung, des Erfolgs im Team durch andere , Stolz auf gelungene kulturelle Teilhabe bei schulischen und/oder außerschulischen Veranstaltungen. Schule und Musik sind Teil unserer Wirklichkeit. Damit muss sich im Fächerkanon auch der Musikunterricht den Kernproblemen unserer Zeit stellen. Siehe dazu auch die entsprechenden Lehrpläne. c) siehe Antworten 5 und 6 d) Auch in der außerschulischen kulturellen Bildung wird das Musizieren und die Befassung mit Musik in vielfältiger Weise unterstützt, u. a. durch das Projekt „Musik an Schulen“ der Lübecker Musikhochschule, das Projekt „Kulturschulen “, die Regionalbegegnungen „Schulen musizieren“, „Jugend musiziert“, Schulchor- und Schulorchesterwettbewerbe. 8. Wie wichtig ist es der Landesregierung in ihrer Prioritätensetzung, dass das Fach Musik an allen Schulen von Lehrerinnen und Lehrern mit der Fakultas für das Fach Musik unterrichtet wird und wie wird sie dies in einer konkreten Handlungsstrategie umsetzen? Antwort 8: Das Fach Musik soll, wie alle anderen Unterrichtsfächer, von dafür ausgebildeten Lehrkräften unterrichtet werden. Nur in besonderen Fällen soll es Aus- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 1904 nahmen von dieser Regel geben können. Die Landesregierung wird daher auf entsprechende Planstellen auch weiterhin soweit möglich nur Lehrkräfte mit der entsprechenden Fakultas einsetzen.