SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1928 18. Wahlperiode 4.Juni 2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Situation der Perinatalzentren 1. Wie viele Geburten des jeweiligen Perinatalzentrums machten eine Entbindung nach Einteilung der Mindestanforderungen in einem Perinatalzentrum erforderlich ? Antwort: Zu den einzelnen Perinatalzentren liegen der Landesregierung keine Daten vor, bzw. sie konnten nicht der im Rahmen einer kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit, erhoben werden. Nach den Daten des Statistischen Landesamtes Nord wurden im Jahr 2011 in den Perinatalzentren des Landes 3.256 Neugeborene behandelt, davon war die überwiegende Zahl kranke Neugeborene ab der 32. Schwangerschaftswoche (3.090 Kinder). 2. Wie stark ist die Auslastung des jeweiligen Perinatalzentrums in Bezug auf den Kreißsaal? Gibt es Abmeldungen bei der Rettungsleitstelle? Wenn ja, bitte darstellen welche Perinatalzentren in welcher Häufigkeit das betrifft. Antwort: Der Landesregierung sind keine Daten zur Auslastung von Kreißsälen und/oder Perinatalzentren bekannt. Der Landesregierung liegen aber keine Informationen darüber vor, dass Kliniken aus Kapazitätsgründen sich von Aufnahmen in der Geburtshilfe und/oder in den Perinatalzentren abgemeldet hätten. Eine Ausnahme war die Geburtshilfe der Asklepios-Klinik in Westerland. Diese musste bis zur ihrer Schließung mehrmals die Geburtshilfe vorübergehend aufgrund von Perso- nalmangel im Bereich der Beleghebammen schließen. Eine Abmeldung einer Geburtsklinik und/oder eines Perinantalzentrums in den Rettungsleitstellen ist nicht erfolgt. 3. Welche Kliniken haben in den letzten 10 Jahren hinsichtlich ihrer Einstufung (Level ) bei der geburtshilflichen Versorgung Veränderungen erfahren (bitte Veränderungen detailliert darstellen und Veränderungsgrund benennen)? Antwort: Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss zur Einrichtung von Perinatalzentren gibt es seit 2005. Das Land Schleswig-Holstein hat mit dem Krankenhausplan 2010 erstmals eine Einstufung der Geburtskliniken nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses durchgeführt. Seit diesem Zeitpunkt müssen Veränderungen dem Gesundheitsministerium mitgeteilt werden. Seit dem wurde nur die Geburtshilfe an der Paracelsus-Klinik Henstedt-Ulzburg auf eigenem Antrag von einem perinatalen Schwerpunkt zu einer Geburtsklinik verändert. Grund dafür war, dass die Klinik die Voraussetzungen in der pädiatrischen Versorgung nicht mehr erfüllen konnte. 4. Zeichnen sich einzelne Perinatalzentren durch weitere besondere Schwerpunkte in der Versorgung aus? Wenn ja, welche sind das? Antwort: Nein, jedes Perinatalzentrum hat die gleichen Qualitäts- und Strukturanforderungen zu erfüllen. 5. Sind nach Auffassung des Ministeriums einzelne Perinatalzentren in SchleswigHolstein entbehrlich? Wenn ja, welche? Antwort: Für die Landesregierung ist wesentlich, dass jede Einrichtung, die im Krankenhausplan mit einer auf der Grundlage der GBA-Richtlinie definierte Versorgungsqualität aufgenommen ist, diese Versorgungsqualität ständig erfüllt und auch zukünftig erfüllen kann. Mit der Aktualisierung der Richtlinie zum 1.1.2014 sind insbesondere für die personelle Ausstattung neue Anforderungen hinzugekommen. Daher wird die Landesregierung in den nächsten Monaten prüfen, wie sich die Aktualisierung der Richtlinie auf die Zentren auswirkt bzw. auswirken wird und inwieweit die Mindestmengen in den einzelnen Zentren erfüllt werden.Erst nach Abschluss dieser Prüfungen sind Aussagen zu dieser Frage möglich. 6. Wie sind die Perinatalzentren mit dem öffentlichen Rettungsdienst erreichbar (bitte Land- und Luftrettung differenziert darstellen)? Können alle Zentren von allen Hubschraubern angeflogen werden? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1928 Antwort: Die Perinatalzentren der Versorgungstufe 1 bis 31 sind entweder am Maximalversorger des Landes (Universitätsklinikum Campus Kiel und Lübeck) oder an einem Schwerpunktkrankenhaus angesiedelt und damit eng an den Rettungsdienst angebunden . Sie verfügen jeweils über einen Landeplatz für einen Rettungshubschrauber und werden vom bodengebundenen Rettungsdienst angefahren. 7. Wie wird die im Juni 2013 vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossene Richtlinie zur Versorgung von Früh- und Neugeborenen in den Perinatalzentren des Landes umgesetzt? Werden die Übergangsfristen genutzt und welche Schwierigkeiten bestehen bei der Umsetzung? Antwort: Die Krankenhausgesellschaft hat der Landesregierung mitgeteilt, dass alle Perinatalzentren mit Ausnahme des UKSH (Kiel und Lübeck) die neuen personellen Forderungen der GBA-Richtlinie zum 1. Januar 2014 nicht umsetzen können und von der vom GBA selbst eingeräumten Ausnahmeregelung (Anlagen 2 und 3 der Richtlinie) Gebrauch machen müssen. Das UKSH prüft derzeit noch, inwieweit es von der Ausnahmeregelung gebrauch machen muss. Die größte Herausforderung besteht in der Umsetzung eines 1:1 Schlüssels bei der Pflege. Es fehlt an qualifiziertem Pflegepersonal insbesondere mit der in der Richtlinie geforderten Weiterbildung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 1 Eine Übersicht über die Einstufung der Perinatalzentren sowie der Krankenhäuser, an die sie angesiedelt sind findet sich in der Landtagsdrucksache 18/1439. Ebenso weitere Informationen zur GBARichtlinie .