SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1929 18. Wahlperiode 14-06-04 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens-Christian Magnussen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Baukosten und Hafenneubaukonzept Vorbemerkung des Fragestellers: Laut Bericht der Dithmarscher Landeszeitung wurde in der vergangenen Sitzung der Hauptausschüsse der Kreise Steinburg und Dithmarschen sowie der Stadt Brunsbüttel vom 09. Mai 2014 berichtet, dass sich die Baukosten für den Bau einer MultiPurposePier in Brunsbüttel von ursprünglich 30 Mio. Euro auf 70 Mio. Euro erhöht haben. 1. Wurde das Hafenneubaukonzept als „Baukasten-Konzept“ in mehreren Modulen (Bauabschnitten) entwickelt? Antwort: Bei dem Projekt „Vielzweckhafen Brunsbüttel“ handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt der Kreise Steinburg und Dithmarschen sowie der Stadt Brunsbüttel. Das Land ist in den Planungsprozess nicht eingebunden. 2. Welche Bauabschnitte wurden hierbei entwickelt? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Welche Kostenansätze wurden für die einzelnen Bauabschnitte ermittelt? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Wie plant die Landesregierung die Finanzierung der einzelnen Bauabschnitte sicher zu stellen? Antwort: Sobald die Planfeststellung für das Projekt abgeschlossen ist und Baurecht besteht, kann das Land den erwarteten Förderantrag bescheiden. Möglich ist eine Förderung mit bis zu 90% Förderquote aus Mitteln der GRW. Die Auszahlung der Mittel erfolgt entsprechend Bauablauf und Verfügbarkeit der Mittel. 5. Welche Voraussetzungen müssen zur Mitfinanzierung durch die Landesregierung erbracht werden bzw. erfüllt sein? Antwort: Es sind die allgemeinen Fördervoraussetzungen für kommunale Hafeninfrastrukturmaßnahmen zu erfüllen, insbesondere gilt der Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), Teil II B. Der GRW-Koordinierungsrahmen wird derzeit beim Bundeswirtschaftsministerium überarbeitet und ist noch nicht in Kraft. Offen ist derzeit noch, ob und in welchem Umfang eine beihilferechtliche Notifizierung bei der EU-Kommission erforderlich sein wird. Die Voraussetzungen für die Gewährung der von 60 % Regelförderquote auf 90 % erhöhten Förderung sind im GRW-Rahmenplan Teil II B 3.1.1 Förderhöchstsatz aufgeführt und müssen erfüllt sein. 6. Bis wann soll für welche Bauabschnitte Baurecht vorliegen? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. 7. Besteht die Möglichkeit, Mittel der Europäischen Union in das Finanzierungskonzept einzubringen und welche Aktivitäten hat die Landesregierung bis heute hierzu initiiert? Antwort: Aufgrund der von der Europäischen Kommission vorgegebenen Rahmenbedingungen für die EU-Strukturfondsperiode 2014-2020 (inhaltlichen Konzentration der Operationellen Programme und strategischen Ausrichtung auf die Zielsetzungen der Europa 2020-Strategie) ist eine Förderung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) nicht möglich. Der mögliche Einsatz von TEN-T-Mitteln wird geprüft. 2