SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1931 18. Wahlperiode 14-06-04 Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Schlie (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Straßensanierung L159 1. Aufgrund welcher Kriterien hat die Landesregierung die Sanierungsnotwendigkeit der L159 von Möhnsen über Basthorst nach Hamfelde „als nicht dringliche Erhaltungsmaßnahme “ eingestuft? Antwort: Entsprechend dem Bericht zum Zustand der Landesstraßen 2014 vom 22.05.2014 ist knapp ein Drittel, d.h. 1.160 km des rund 3.600 km langen Landesstraßennetzes , dringend sanierungsbedürftig. Hierzu gehört auch die L 159 zwischen Möhnsen und Hamfelde, die bereits im Rahmen der Zustandserfassung 2009 / 2010 als dringend sanierungsbedürftig eingestuft wurde. Die Prioritätenreihung bei der Erhaltung der sanierungsbedürftigen Landesstraßen orientiert sich weiterhin an den Kriterien Verkehrsbelastung sowie Netzfunktion. Da es sich bei der L 159 weder um eine hoch belastete Strecke noch um eine Landesstraße mit bedeutsamer Netzfunktion im Hinblick auf die Erschließung zentraler Orte handelt, wird ihr keine besondere Verkehrsfunktion zugerechnet. 2. Wie sind die genauen Fakten zu den Kriterien „Substanzzustand“, „Netzbe- deutung“ und Verkehrsbelastung“? Antwort: Der Straßenzustand der L 159 wird durch den Substanzwert gekennzeichnet. Dieser liegt im genannten Abschnitt überwiegend in der Zustandsklasse 4,50 – 5,00, d.h. „Schwellenwert überschritten“. Zwei kurze Abschnitte sind der Zustandsklasse 3,50 – 4,49, d.h. „Warnwert überschritten“ zuzuordnen. Die zu berücksichtigende Verkehrsbelastung der Strecke liegt mit 779 Kfz/24 deutlich unterhalb des 1,5-fachen Durchschnittswertes von 5.320 Kfz/24, der als Schwellenwert für die Verkehrsbelastung angesetzt wird. 3. a) Sind bei den Kriterien hinsichtlich der Sanierungsnotwendigkeit die über das Jahr hinweg stattfindenden Großveranstaltungen auf Gut Basthorst berücksichtigt worden? b) Sind insbesondere bei dem Kriterium „Verkehrsbelastung“ die KfzBewegungen während dieser Veranstaltungen berücksichtigt worden? Antwort zu a) und b): Da örtliche Sondereffekte in weiten Teilen des Landesstraßennetzes vorkommen, kann die Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße nur auf einheitlicher Basis bewertet werden. Diese wird in Form des „Durchschnittlichen täglichen Verkehrs“ (DTV) der letzten flächendeckenden Straßenverkehrszählung 2005 berücksichtigt. In den DTV fließen Großveranstaltungen im Rahmen der Mittelwertbildung anteilig ein. 4. a) Wann wird die bereits jetzt halbseitig gesperrte Brücke im Verlauf der L159 saniert? b) Gibt es seitens der Landesregierung eine Untersuchung, wie lange die Brücke noch befahrbar ist? Antwort a) und b): Am Durchlass im Verlauf der L 159 sind zunächst noch weitere Untersuchungen durchzuführen. Nach deren Auswertung ist zu bewerten, ob eine Sanierung des Durchlasses möglich ist oder eine Erneuerung wirtschaftlicher wäre. Nach Entscheidung der weiteren Vorgehensweise sind zunächst die weiteren Planungen aufzunehmen und Abstimmungen mit Anliegern und betroffenen Behörden zu führen . Auf Grund der noch zu lösenden planerischen Belange ist ein kurzfristiger Ersatz nicht zu erwarten. Eine Ermittlung der Restnutzungsdauer des Durchlasses ist auf Grund des Schädigungsgrades entbehrlich. Nach den vorliegenden Untersuchungen ist derzeit die halbseitige Befahrbarkeit - soweit keine weitere Schadensausweitung stattfindet - gegeben. Durch regelmäßige Kontrollen wird die Standsicherheit des Bauwerkes sichergestellt.