SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1943 18. Wahlperiode 2014-06-10 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Finanzierung von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern In der 36. Sitzung des Bildungsausschusses hatte Frau Ministerin Prof. Waltraud Wende ein Fachgespräch zu den Folgen des Landessozialgerichts zum o.g. Thema mit den Kommunalen Spitzenverbänden für April 2014 und die Vorlage eines Inklusionskonzept für Schulen für Mai/Juni 2014 angekündigt. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat das Gespräch mit den Kommunalen Spitzenverbänden zur Finanzierung der Schulbegleiter nach dem Urteil des Landessozialgerichts stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort: Das Gespräch hat am 7. April 2014 stattgefunden. An der von Ministerin Prof. Dr. Wende und Staatssekretärin Langner geleiteten Sitzung nahmen sowohl die jeweiligen Geschäftsführer als auch die Vorsitzenden der Kommunalen Landesverbände teil. Es fand dabei ein Austausch über die Bewertungen des landessozialgerichtlichen Beschlusses statt. Im Hinblick auf die dort festgestellten unterschiedlichen Positionen wurde eine Fortsetzung der Gespräche vereinbart. Am 20. Mai 2014 hat die Landesregierung erneut mit dem SchleswigHolsteinischen Landkreistag und dem Städteverband Schleswig-Holstein über das weitere Vorgehen verhandelt und sich auf Eckpunkte einer Übergangsrege- lung bis zum 31.12.2015 verständigt. Weitere Konkretisierungen werden in verabredeten Folgegesprächen erfolgen. 2. Welches Konzept zur Finanzierung der Schulbegleiter leitet die Landesregierung aus diesem Gespräch ab? Es wird darum gebeten, konkret zu beantworten die Finanzierung aussehen wird und wann die betroffenen konkret Familien Planungssicherheit erhalten. Antwort: Die mit den Kreisen und kreisfreien Städten getroffene Absprache soll den betroffenen Familien die erforderliche Planungssicherheit gewährleisten. Konkrete Finanzierungsvereinbarungen für die Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2015 sind derzeit in Verhandlung mit den Kommunen. Für die Konzeption der Schulbegleitung und ihre Finanzierung ab dem 1. Januar 2016 bedarf es einer Abgrenzung der von der Jugend- und Sozialhilfe und der von den Schulen zu erbringenden Unterstützungsleistung. 3. Wann wird die Ministerin das angekündigte Inklusionskonzept genau vorlegen? Antwort: Die Bildungsministerin wird das Inklusionskonzept im Herbst dieses Jahres vorlegen .