SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 1944 18. Wahlperiode 2014-06-06 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Planungsreserven der Schulämter und des Landes sowie Zuweisung von Sonderbedarfen an die Schulen Vorbemerkung Die Planstellenzuweisung erfolgt regelmäßig ca. fünf Monate vor Schuljahresbeginn . Dieser frühe Zeitpunkt bietet den Vorteil, dass die Schulen Planungssicherheit erhalten, und er ermöglicht ferner eine vorausschauende Personalbewirtschaftung (z. B. im Hinblick auf Neueinstellungen). Bei den allgemeinbildenden Schularten und den Förderzentren - für die eine Planungsreserve vorgehalten wird - können sich danach noch Sachverhalte ergeben , die es unter Umständen erforderlich machen, die schon erfolgte Planstellenzuweisung fortzuschreiben. Eine solche Fortschreibung kann in einer Nachzuweisung von Planstellenteilen durch das Ministerium an ein Schulamt beziehungsweise die Einzelschule bestehen. Bei Wegfall eines berücksichtigten Zuweisungstatbestandes können entsprechende Planstellenanteile durch das Ministerium auch wieder eingezogen werden. Für die Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) und berufsbildenden Schulen (BBS) erfolgt die Zuweisung von Stellen durch das Ministerium. Für die RBZ und BBS wurden im aktuellen Schuljahr keine Planungsreserven gebildet. Gleiches gilt auch für das kommende Schuljahr, da sich die Planstellenzuweisung stets auf die Zahl der Schülerinnen und Schüler des jeweiligen Vorjahres bezieht. Drucksache 18/ 1944 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 1. Wie groß sind beziehungsweise waren die Planungsreserven der einzelnen Schulämter bei den Lehrerstellen (bitte für dieses und das kommende Schuljahr darstellen)? Antwort 1: Den Schulämtern werden keine Planungsreserven zugewiesen. 2. Für was haben die einzelnen Schulämter ihre Planungsreserven in diesem Schuljahr eingesetzt und für was planen die Schulämter sie im kommenden Schuljahr einzusetzen? Antwort 2: Siehe Antwort 1 3. Wie groß ist beziehungsweise war die Planungsreserve des Landes bei den Lehrerstellen (bitte für dieses und das kommende Schuljahr darstellen)? Antwort 3: Die Planungsreserven zu den einzelnen Schularten mit Stand 01.03.2013 bzw. 03.03.2014 ergeben sich aus der nachstehenden Auflistung. a) schulamtsgebundene Schularten Schuljahr 2013/14: 79,9 Schuljahr 2014/15: 61,5 b) Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe Schuljahr 2013/14: 34,0 Schuljahr 2014/15: 53,1 c) Gymnasien Schuljahr 2013/14: 36,5 Schuljahr 2014/15: 55,0 d) Berufsbildende Schulen Schuljahr 2013/14: 0,0 Schuljahr 2014/15: 0,0 4. Für was hat das Land seine Planungsreserve in diesem Schuljahr eingesetzt und für was plant das Land sie im kommenden Schuljahr einzusetzen? Antwort 4: Siehe Vorbemerkung Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 1944 3 5. Welche Sonderbedarfzuweisung nach Planstellenzuweisungsverfahren hat jede Schule im Land erhalten und für welchen Zweck? Antwort 5: Die Schulen erhalten auf der Basis des Planstellenzuweisungsverfahrens Sonderzuweisungen . Eine detaillierte Auflistung für jede Einzelschule ist im Rahmen der für eine Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.