SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1949(neu) 18. Wahlperiode 14-06-06 Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Günther (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Verkehrliche Beeinträchtigungen durch Asphaltierungsarbeiten auf der Rader Hochbrücke Vorbemerkung des Fragestellers Laut Zeitungsmeldung in der Landeszeitung vom 5. Mai 2014 ist der Verkehr auf der Rader Hochbrücke wegen Asphaltierungsarbeiten vom 12. Mai 2014 bis einschließlich 18. Mai für eine der beiden Fahrspuren Richtung Süden gesperrt worden. Vorbemerkung der Landesregierung Alle Baumaßnahmen im klassifizierten Straßennetz erfordern eine verkehrsrechtliche Anordnung nach den Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dabei wirken die jeweilige zuständige Verkehrsbehörde, die Polizeidienststelle und der Baulastträger der Straße zusammen. Die Zuständigkeit für die verkehrsrechtlichen Anordnungen ist unterschiedlich organisiert: − Im Bereich der Bundesautobahnen ist die obere Verkehrsbehörde im Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) zuständig, − im Bereich der Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen liegt die Zuständigkeit bei den unteren Verkehrsbehörden der Kreise oder größeren Städten und Gemeinden und − bei eigenen Baumaßnahmen des jeweiligen Straßenbaulastträgers kann dieser die verkehrsrechtliche Anordnung selbst erteilen; die zuständige Verkehrsbehörde kann diese aber widerrufen. 1. Wann, wie, in welcher Form und von wem wurde der Kreis Rendsburg-Eckernförde über die Notwendigkeit dieser Baumaßnahme, den für diese Maßnahme erforderlichen Zeitrahmen, deren konkreten Start am 12. Mai 2014 sowie dar- über informiert , dass während dieser Baumaßnahme eine der beiden Fahr- spuren Richtung Süden gesperrt werden? Antwort: Im Rahmen eines Abstimmungsgespräches des LBV-SH in der Funktion als Baulastträger und obere Verkehrsbehörde mit Vertretern des Landespolizeiamtes, des Polizei-Autobahnreviers Neumünster und des Polizei-Autobahnreviers Nord hinsichtlich Autobahnbaustellen im Bereich der Niederlassung Rendsburg des LBVSH am 22. Januar 2014 ist die Asphaltierungsmaßnahme auf der Rader Hochbrücke im Zuge der A 7 mit Benennung der konkreten Kalenderwoche angesprochen worden. Dieser Termin fand ohne eine Beteiligung der Verkehrsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde statt. In einem Informationsgespräch zur Rader Hochbrücke am 30. April 2014 hat der Direktor des LBV-SH die Kreise SchleswigFlensburg und Rendsburg-Eckernförde sowie die Stadt Flensburg über den Sachstand der Rader Hochbrücke informiert. Er ist dabei ausdrücklich auch auf die Asphaltierungsarbeiten auf der Rader Hochbrücke mit Benennung der konkreten Bauzeit vom 12. Mai bis zum 18. Mai 2014 mit Sperrung eines Fahrstreifens in Fahrtrichtung Süden eingegangen. Darüber hinaus wurde den Teilnehmern die entsprechende Präsentation zur Verfügung gestellt. 2. Wann, wie, in welcher Form und von wem wurde der Kreis Rendsburg-Eckernförde darüber informiert, dass sich den Asphaltierungsarbeiten eine Prüfungsmaßnahme mit ebenfalls halbseitiger Fahrbahnsperrung in Richtung Süden anschließt? Antwort: Entsprechend der Vorbemerkung der Landesregierung hat die Niederlassung Rendsburg des LBV-SH eine verkehrsrechtliche Anordnung für die durchzuführende Brückenprüfung erteilt und u.a. der unteren Verkehrsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zugeleitet. Im Unterschied zur Sperrung des Fahrstreifens während der gesamten Asphaltierungsarbeiten sind für die Brückenprüfung Tagesbaustellen in der verkehrsärmeren Zeit zwischen 9.00 Uhr und 15.00 Uhr eingerichtet worden. 3. Worin liegen nach Auffassung der Landesregierung die Vorteile und die Nach- tei- le, die Asphaltierungsarbeiten zusätzlich zu der ohnehin staubelasteten Gesamtsituation auch auf den vom LBV-SH ausgewiesenen Ausweich- und Umleitungsstrecken durchzuführen? 4. Wie schätzte die Landesregierung im Vorwege der Zusatzbaumaßnahme der As- phaltierungsarbeiten die Veränderung der Verkehrsströme ein und wie hat sich die Situation schließlich real dargestellt? Bitte für die B77, die B 202, L328, L 255, L 48, K 27 und K 30 darstellen. Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 zusammen beant- wortet: Grundsätzlich steht die Planung von Erhaltungsmaßnahmen im Spannungsfeld der gleichrangigen Anforderungen von Bauzeit, Verkehrsbehinderungen, Verkehrs - und Arbeitssicherheit, Baukosten und Inhalten. Die Asphaltierungsmaßnahme war eine notwendige und geplante Maßnahme auf der Rader Hochbrücke. Infolge der baulichen Gegebenheiten konnte während der Baustellendauer nicht die ursprüngliche Fahrstreifenanzahl aufrechterhalten werden. Die Durchführung der Maßnahme wurde unter Berücksichtigung der Hauptreisezeit (20.6. bis 10.9.) und der Feier- und Brückentage, der erforderlichen Witterungsverhältnisse und der Jahresganglinie der täglichen Kfz-Verkehrsstärken zeitlich festgelegt, um den Verkehr so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Drucksache 18/1949(neu) Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Dass dennoch in den Spitzenstunden Verkehrsbehinderungen bei Sperrung eines Fahrstreifens auftreten, ist unvermeidbar. Für den weiträumigen Verkehr in Richtung Süden wurde in der Pressemitteilung wie auf der Internetseite des LBV-SH die Verkehrsführung über die L265, die B76 und die A215 empfohlen. Aufzeichnungen, die eine Auswertung im Hinblick auf Verlagerungseffekte auf das nachgeordnete Straßennetz zulassen, liegen nicht vor. 5. Weshalb wurden nicht erst die Arbeiten am Pfeiler der Rader Hochbrücke ab- geschlossen, um so ohne oder nur mit geringeren Einschränkung auf der B 202 im Sinne einer Entlastung der Gesamtsituation in der Region RendsburgEckernförde auskommen zu können? Antwort: Die Fahrstreifensperrung der B202 in Richtung Kiel bis voraussichtlich zum 12. Juli 2014 ist für Arbeiten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes an der Eisenbahnhochbrücke Rendsburg erforderlich. Die dafür notwendige verkehrsrechtliche Anordnung erteilte die untere Verkehrsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde, unter deren Leitung ein Abstimmungsgespräch am 28. Februar 2014 erfolgte. Die ausgeschilderte Umleitung erfolgt durch die Ortslage Osterrönfeld. 6. Sollte nach Ansicht der Landesregierung die verkehrliche Situation um den Rendsburger Straßentunnel und der Rader Hochbrücke Teil des Baustellenmanagements im Hinblick auf den Ausbau der A7 mit einbezogen werden ? Bitte begründen. Antwort: Es besteht Übereinstimmung mit dem Landrat des Kreises Rendsburg Eckernförde, dass eine gesonderte Koordinierung der Baustellen der unterschiedlichen Baulastträger im Raum Rendsburg zu einer Verbesserung der Verkehrssituation führen würde. Am 27. Mai 2014 wurde deshalb bei einem Abstimmungsgespräch des Kreises Rendsburg-Eckernförde mit der DB AG, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, der Polizei und des LBV-SH vereinbart , ein engeres Baustellenabstimmungssystem einzuführen. Hierbei will der Kreis Rendsburg-Eckernförde auch die Baustellenplanungen der Städte und Gemeinden mit in die Koordinierung einbeziehen. Grundsätzlich wird auch im Rahmen des Baustellenmanagements für den Ausbau der A7 jeweils eine Betrachtung des Raumes Rendsburg vorgenommen werden. Die Schwerpunkte für diese Baustellenkoordinierung werden jedoch im Korridor der A7 ab dem Bordesholmer Dreieck Richtung Süden gesehen.