SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1955 18. Wahlperiode 2014-06-16 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein Vorbemerkung Das THW, die Sanitätsdienste der betreffenden Verbände und die Feuerwehren stellen im Lande den Katastrophenschutz sicher. Der Bund stellt hierfür Material, Gerät und Fahrzeuge zur Verfügung. 1. Wie viele neue Fahrzeuge hat der Bund in den Jahren 2010 bis 2013 jeweils bereitgestellt, wie viele sind für 2014 vorgesehen und wie viele für 2015 geplant? (Bitte jeweils unterteilt nach Löschfahrzeugen, Fahrzeuge zur technischen Hilfeleistung, Rettungsfahrzeuge und Mannschaftstransportwagen) Antwort: Der Bund hat in den Jahren 2010 bis 2013 für Schleswig-Holstein 28 neue Katastrophenschutzeinsatzfahrzeuge zur Verfügung gestellt. Davon sind 3 Schlauchwagen Katastrophenschutz, 7 Gerätewagen Sanität, 12 Krankentransportwagen Typ B, 2 Kommandowagen und 4 Mannschaftstransportwagen Behandlung. Für 2014 hat der Bund die Auslieferung von 7 Gerätewagen Sanität angekündigt. Eine konkrete Planung des Bundes für das Jahr 2015 besteht für Schleswig-Holstein noch nicht. Drucksache 18/1955 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2. Nach welchem Schlüssel wurden / werden diese auf die Kreise verteilt? Konnten damit die Anforderungen der Kreise erfüllt werden? Antwort: Die Fahrzeuge wurden den Kreisen und kreisfreien Städten unter dem Vorbehalt der Vorläufigkeit zugewiesen. Derzeit wird landesweit die Ermittlung des rechnerischen risikoorientierten Mindestbedarfs bei den unteren Katastrophenschutzbehörden eingeleitet. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden die Fahrzeuge endgültig auf die Kreise und kreisfreien Städte disloziert. Die Gerätewagen Sanität, Krankentransportwagen Typ B, Kommandowagen und Mannschaftstransportwagen Behandlung sind vom Bund den zwei in SchleswigHolstein vorgesehenen Medizinischen Task Forces zuzuordnen. Bei der Verteilung der Fahrzeuge ist diese Zuordnung zu berücksichtigen. Die Fahrzeuge werden vom Bund entsprechend der Neukonzeption des Bundes mit Wirkung vom 1. Januar 2010 den Ländern zur Verfügung gestellt. Anforderungen durch das Land oder die Kreise und kreisfreien Städte sind nicht möglich und auch nicht erfolgt. 3. Hält die Landesregierung die Ausstattung in den Kreisen für ausreichend? Antwort: Derzeit wird landesweit die Ermittlung des rechnerischen risikoorientierten Mindestbedarfs durch die unteren Katastrophenschutzbehörden eingeleitet. Nachdem das Ergebnis vorliegt, wird der Bedarf an Einsatzmitteln mit dem tatsächlichen Bestand abgeglichen. Erst danach ist eine belastbare Aussage zu dieser Frage möglich. 4. Welche Leistungen erbringt das Land bei der technischen Ausstattung des Katastrophenschutzes? Antwort: Das Land stellte in den Jahren 2010 bis 2014 jährlich rund 1 Mio. Euro für die Beschaffung und die Unterhaltung der technischen Ausstattung zur Verfügung. Dieser Betrag wird durch die Kreise und kreisfreien Städte komplementiert. Von dem Gesamtbetrag werden rund drei Viertel für die Neu- und Ersatzbeschaffung der Katastrophenschutzausstattung und rund ein Viertel für den Betrieb und die Unterhaltung eingesetzt.