SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1957 18. Wahlperiode 16. Juni 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Nachfrage zum Landesblindengeld im Jahr 2013 Vorbemerkung des Fragestellers: In meiner Kleinen Anfrage vom 18. März 2014 erklärte die Landesregierung, dass dem Land Schleswig-Holstein die Fallzahlen des Vorjahres erst zum 31. März d. J. gemeldet werden. 1. Wie viele Blinde i.S.d. Gesetzes haben im Jahr 2013 Landesblindengeld be- an- tragt? Antwort: Die Antragszahlen werden statistisch nicht erfasst. 2013 ist in SchleswigHolstein 3.771 blinden Menschen ein Landesblindengeld gewährt worden. 2. Wie viele Anträge wurden im Jahr 2013 bewilligt? Wie viele davon erhielten den jeweiligen Höchstsatz? Gab es Fälle, bei denen entsprechend § 4 LblGG andere Leistungen angerechnet wurden? Wenn ja, wie viele und um welche Leistungen handelt es sich? Antwort: 2013 wurde in 3.771 Fällen ein Landesblindengeld wie folgt bewilligt: Drucksache 18/1957 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Volljähri - ge mit Höchs tsatz Minderjährige mit Höchstsatz Volljährige , die gleichzeitig Leistungen der Pflegeversi - cherung erhalten haben Minderjährige , die gleichzeitig Leistungen der Pflegeversi - cherung erhalten haben Volljährige innerhalb von Einrichtungen , die Leistungen der Pflegeversi - cherung erhalten haben Minderjährige innerhalb von Einrichtun - gen, die Leistungen der Pflegeversiche - rung erhalten haben Einzelfall Tagespflege insgesamt Fallzahlen Blinden- geld 2091 17 776 77 768 14 1 3744 Fallzahlen Blindengeld für Taubblinde 11 0 8 1 5 2 0 27 3. Wie hoch ist das durchschnittlich gezahlte Landesblindengeld pro Person im Jahr 2013 in Schleswig-Holstein? Antwort: Durchschnittlich wurde im Jahr 2013 Landesblindengeld pro Person und Monat in Höhe von 231,77 Euro gezahlt. 4. Wie hoch ist das aktuelle IST 2014? Antwort: Das aktuelle IST 2014 liegt bei 5.350.752,31 Euro, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Kreise und kreisfreien Städte monatliche Abschläge erhalten, die auf der Grundlage der Abrechnungen des Vorjahres errechnet worden sind.