SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1959 18. Wahlperiode 2014-06-16 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Dienstfahrzeugen im Jahr 2013 1. Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen von Polizeifahrzeugen waren im Jahr 2013 zu verzeichnen und in welcher Höhe wurden Verwarn- oder Bußgelder dafür gezahlt (bitte aufschlüsseln nach Überschreitungen im Einsatz und Überschreitungen außerhalb von Einsatzfällen)? Antwort: In allen Fällen von Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Polizeidienstfahrzeugen fungiert der Dienstherr rechtlich als Fahrzeughalter. Beim Halter, d.h. im Landespolizeiamt eingehende Anhörungen werden an die Dienststelle weitergeleitet, zu der das Fahrzeug gehört. Diese stellt den Fahrzeugführer fest, der als Fahrer persönlich rechtlich verantwortlicher Adressat der Ahndungsbehörde ist. Es findet daher schon aus datenschutzrechtlichen Gründen weder eine weitere Verfahrensbeteiligung noch eine Erfassung statistischer Daten im Sinne der Anfrage statt. Drucksache 18/1959 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2. Bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb von Einsätzen wird jeweils um Mitteilung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und der gemessenen Geschwindigkeit gebeten. Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen anderer Dienstfahrzeuge waren im Jahr 2013 zu verzeichnen und in welcher Höhe wurden Verwarn- oder Bußgelder dafür gezahlt? Antwort: Es findet aus datenschutzrechtlichen Gründen weder eine weitere Verfahrensbeteiligung noch eine Erfassung statistischer Daten im Sinne der Anfrage bei der Dienststelle statt. Der jeweilige Fahrzeugführer ist rechtlich verantwortlicher Adressat der Ahndungsbehörde. 4. Um welche Fahrzeuge handelte es sich jeweils, also wer fuhr oder wurde gefahren ? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Es wird jeweils um Mitteilung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und der gemessenen Geschwindigkeit gebeten. Antwort: Siehe Antwort zu Frage 3.