SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 1987 18. Wahlperiode 2014-06-18 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerien für Bildung und Wissenschaft Lehrerarbeitslosigkeit vor den Sommerferien Ich frage die Landesregierung: Es wird gebeten, die Frage konkret mit Daten zum Unterrichtsausfall in den verschiedenen Schularten zu dokumentieren. Vorbemerkung der Landesregierung: Es ist erklärtes Ziel des Bildungsministeriums - im Rahmen der haushalts- und arbeitsrechtlichen Möglichkeiten -, Arbeitsverträge mit befristet Beschäftigten so abzuschließen , dass auch während der unterrichtsfreien Zeit das Entgelt gezahlt wird. Befristete Arbeitsverträge werden jedoch in der Regel eingegangen, damit bereits beschäftigte Lehrkräfte während einer Erkrankung oder in der Phase von Mutterschutz oder Elternzeit vertreten werden können. Aus diesem Grund dürfen diese Verträge jeweils nur so lange befristet werden, wie die zu vertretende Lehrkraft auch abwesend ist (Zulässigkeit von Befristungen siehe z.B. § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)). Insofern kann es in einigen Fällen zu einem Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses schon vor der unterrichtsfreien Zeit kommen Soweit mit der Kleinen Anfrage gebeten wird, „die Frage konkret mit Daten zum Unterrichtsausfall in den verschiedenen Schularten zu dokumentieren“, wird darauf hingewiesen , dass zwischen der Beendigung eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses und einem möglichen Unterrichtsausfall grundsätzlich kein ursächlicher Zusammenhang besteht. So stellt ein häufiger Grund für das Auslaufen eines Arbeits- Drucksache 18/ 1987 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 vertrages die Rückkehr einer Lehrkraft aus Elternzeit dar. In diesem Fall entsteht keine Lücke bei der Unterrichtsversorgung. Das Gleiche gilt, wenn erstexaminierte Lehrkräfte befristet tätig waren, um die Wartezeit bis zum Beginn ihres Vorbereitungsdienstes zu überbrücken. Denn wenn die Schule, in der sie eingesetzt waren, weiterhin einen Bedarf hat, wird regelmäßig ein neues Beschäftigungsverhältnis mit einer anderen Lehrkraft begründet. 1. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer mit befristeten Verträgen werden mit Beginn der Sommerferien 2014 a) Arbeitslosengeld I oder b) Leistungen nach dem ALG II beantragen oder c) keinen Anschlussvertrag im Schuldienst erhalten? Es wird über die Gliederung hinausgehend gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach Schularten zu beantworten. Antwort zu 1 a) und 1 b): Über die Gewährung von Arbeitslosengeld I und II entscheiden auf entsprechenden Antrag die Agenturen für Arbeit. Dabei wird der Landesregierung nicht bekannt, ob und wie viele Lehrkräfte nach Ablauf eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses eine dieser Leistungen erhalten. Antwort zu 1 c): Hierzu können derzeit keine abschließenden Angaben gemacht werden, weil die Ausschreibungs- und Einstellungsverfahren für das Schuljahr 2014/2015 noch nicht beendet sind. 2. Wie viele der unter 1) genannten Lehrkräfte werden nach den Sommerferien 2014 erneut ein Vertragsangebot erhalten? a) Wie viele dieser Lehrkräfte werden einen entfristeten Vertrag erhalten? b) Wie viele dieser Lehrkräfte werden erneut einen befristeten Vertrag erhalten? Antwort zu Frage 2: Siehe Antwort zu Frage 1 c). 3. Wie viele dieser Lehrkräfte müssen a) Arbeitslosengeld I oder b) Leistungen nach dem ALG II zum wiederholten Male beantragen? Es wird über die Gliederung hinausgehend gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach Schularten zu beantworten. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 1987 3 Antwort zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 1 a) und 1 b). 4. Wie hat sich, die Antworten auf die Fragen 1 bis 4 zugrunde gelegt, die Anzahl der Lehrerinnen und Lehrer mit befristeten Arbeitsverträgen, die mit den Sommerferien enden, seit Oktober 2013 entwickelt, aufgeschlüssel nach Quote und absoluten Zahlen? Inwieweit konnte eine Reduzierung befristeter Verträge im Vergleich zu den Vorjahren erzielt werden? Antwort zu Frage 4: Die Ausschreibungs- und Einstellungsverfahren für das Schuljahr 2014/15 sind, wie bereits bei der Antwort zu Frage 1 c ausgeführt, noch nicht abgeschlossen . Daher steht in vielen Fällen auch noch nicht fest, in welchen Schularten und Laufbahnen bisherige Vertretungskräfte im kommenden Schuljahr weiterhin benötigt und entsprechend weiter beschäftigt werden können. Aus diesem Grund kann auch noch nicht abschließend beurteilt werden, ob es im Vergleich zum Vorjahr zu einer Reduzierung bei der Zahl befristeter Beschäftigungsverhältnisse , die mit Beginn der Sommerferien enden, gekommen ist. 5. Inwieweit konnte das, in der Drs. 18/1361dargestellte Konzept zur Reduzierung der befristeten Beschäftigung von Lehrerinnen und Lehrern konkret und in absoluten Zahlen wie in Quoten, a) die Gewinnung und Bindung qualifizierter Nachwuchskräfte sowie b) die Vermeidung von Unterrichtsausfall positiv flankieren? Antwort zu Frage 5 a): Dem Bildungsministerium wurden aus Zensusmitteln neun Millionen Euro für zwei Jahre (2014 und 2015) zur Verfügung gestellt, mit denen 75 zusätzliche Lehrkräftestellen als „kw-Stellen“ geschaffen wurden. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Nachwuchskräfte das Land verlassen , weil ihnen aktuell keine unbefristete Planstelle angeboten werden kann. Nach Ablauf dieser beiden Jahre erhalten die Lehrkräfte dann eine reguläre - z.B. durch Pensionierung freigewordene - Planstelle. Dieses Konzept ist erfolgreich umgesetzt, die Stellen sind weitestgehend vergeben , ein kleiner Teil wird noch zum 01.08.2014 besetzt. Nach dem Stand vom 04.06.2014 wurden im Umfang von 34,604 Stellen unbefristete Einstellungen im schulamtsgebundenen Bereich vorgenommen und damit Nachwuchskräfte an das Land gebunden. Für die Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe beträgt dieser Wert 24,150 Stellen. An Berufsbildenden Schulen wird der auf diesen Bereich entfallende Anteil von 13 „kw-Stellen“ aus Zensusmitteln, voraussichtlich erst mit Beginn des Schuljah- Drucksache 18/ 1987 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 res 2014/2015 besetzt werden können. Antwort zu Frage 5 b): Der Vertretungsfonds für schulamtsgebundene Schulen wurde zum Haushaltsjahr 2014 mit 125 „kw-Stellen“ hinterlegt. In allen Kreisen und kreisfreien Städten wird nun eine ‚Mobile Vertretungsfeuerwehr‘ mit jeweils fünf bis sechs Lehrkräften installiert. Die etwa 80 Lehrkräfte dieser Vertretungsfeuerwehr werden unbefristete eingestellt. Darüber hinaus werden weitere 45 „kw-Stellen“ genutzt, um qualifizierte Nachwuchskräfte für Vertretungsunterricht an Schulen zu binden. 68 Lehrkräfte sind im schulamtsgebundenen Bereich derzeit als „mobile Vertretungslehrkräfte “ auf den o.g. Stellen eingesetzt. Im Gymnasialbereich wird an vier Standorten im Umfang von vier Stellen ebenfalls das Instrument der „mobilen Vertretungslehrkräfte“ erprobt. 6. Wie werden sich die Stellenstreichungen zum Schuljahr 2014/2015 im Schulbereich auf a) die Gewinnung und Bindung qualifizierter Nachwuchskräfte sowie b) die Vermeidung von Unterrichtsausfall auswirken? Antwort zu Frage 6: Die Landesregierung beabsichtigt, die im Haushalt 2014 vorgesehenen Stelleneinsparungen im Umfang von 365 Stellen zu einem großen Teil rückgängig zu machen, so dass 228 Stellen mehr für die Unterrichtsversorgung in der Sekundarstufe I zur Verfügung stehen. Dieser Zuwachs an Stellen dient sowohl der Gewinnung und Bindung qualifizierter Nachwuchskräfte als auch der Verbesserung der Unterrichtsversorgung. Ein entsprechender Nachtragshaushalt wurde auf den Weg gebracht. Der Vertretungsfonds zur Vermeidung von Unterrichtsausfall bleibt ungekürzt bestehen und trägt weiterhin zur Vermeidung von Unterrichtsausfall bei.