SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1989 18. Wahlperiode 2014-06-18 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Vereinbarungen und sonstige Regelungen zu polizeilichen Personalkapazitäten für die Staatsanwaltschaften 1. Welche Vereinbarungen oder sonstige Regelungen existieren über die Inanspruchnahme von Personal und sonstigen Ressourcen der Polizei durch die Staatsanwaltschaften den Landes? Es wird darum gebeten, diese der Antwort in Kopie beizufügen. Antwort: Die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei auf dem Gebiet der Strafverfolgung ist in den Bestimmungen der Strafprozessordnung, §§ 161 ff., des Gerichtsverfassungsgesetzes, § 152, sowie in den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) hinlänglich geregelt. 2. Wie wird der Bedarf der Staatsanwaltschaften an Personal und sonstigen Ressourcen der Polizei bei der Bedarfsplanung abgebildet? Antwort: Die Polizei ordnet den Staatsanwaltschaften weder Polizeipersonal ab noch weist sie ihnen Polizeipersonal zu. Es liegt allein im Verantwortungsbereich des Innenministeriums, sowie im Rahmen der Haushaltsaufstellung des Haushaltsgesetzgebers, für jedes einzelne Strafermittlungsverfahren der verfahrensleitenden Staatsanwaltschaft ausreichende polizeiliche Personalmittel so bereit zu stellen, dass deren Ermittlungsaufträge abgearbeitet werden können . Drucksache 18/1989 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Seitens der Staatsanwaltschaften wird keine Bedarfsplanung bezüglich der aus ihrer Sicht erforderlichen Polizeiressourcen aufgestellt. 3. Gibt es Berichte über unzureichende Ermittlungskapazitäten in personeller oder fachlicher Hinsicht, welche Auswirkungen auf die staatsanwaltschaftliche Praxis haben? Wenn ja, welche? Antwort: Ausweislich des Berichts des Generalstaatsanwalts des Landes SchleswigHolstein sind die Auswerte- und Untersuchungszeiten in dem Kriminaltechnischen Institut des Landeskriminalamtes bei der Informations- und Kommunikationskriminalität (sogenannte IuK-Kriminalität), in DNA-Sachen und im Bereich der Betäubungsmittelstraftaten insgesamt lang. So betragen die Auswertezeiten in DNA-Sachen zwischen drei und sechs Monaten, in Betäubungsmittelstrafsachen zwischen vier und sechs Monaten und bei der IuK-Kriminalität zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Das LKA unternimmt erhebliche Anstrengungen, die aufgeführten Fristen deutlich zu verkürzen, so dass Bearbeitungszeiträume von zwei Jahren schon heute die absolute Ausnahme darstellen und in der Zukunft kaum noch vorkommen sollen. Im Hinblick auf die IuK-Kriminalität (auch Cybercrime) wird auf die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP), Drs. 18/1947 und Drs. 18/1777, sowie des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN); Drs. 18/1706, verwiesen. Im Bereich der DNA – Analytik erfolgen regelmäßig Priorisierungen, so dass in herausragenden eilbedürftigen Fällen unverzügliche Untersuchungen angestellt werden. Nach einer mit dem Generalstaatsanwalt abgestimmten Kategorisierung werden einfach gelagerte Fälle von einem externen Institut ausgewertet . Im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität/Toxikologie werden im LKA ebenfalls Priorisierungen vorgenommen, so dass die kriminaltechnischen und -wissenschaftlichen Untersuchungen z.B. bei sog. Haftsachen auf etwa vier bis sechs Wochen verkürzt werden. Im Bereich der Wirtschaftskriminalität haben die Staatsanwaltschaften Kiel und Lübeck über lange Bearbeitungszeiten bei den Kommissariaten 3 der Bezirkskriminalinspektionen und Kapazitätsengpässe bzw. Kapazitätsdefizite bei der Polizei berichtet. Polizei und Staatsanwaltschaft haben deshalb ein Strategiepapier entwickelt, das die Ablauforganisation der Ermittlungsbehörden bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, die Personalauswahl bei den Strafverfolgungsbehörden , die Ausbildung und Fortbildung, die elektronische Datenverarbeitung und die Aufbauorganisation bei der Bekämpfung von Wirtschaftsstraftaten im Einzelnen regelt. Zusätzlich haben die Staatsanwaltschaften in Kiel und Lübeck Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1989 schriftliche Dienstvereinbarungen zur Verbesserung und Effektivierung der Zusammenarbeit in Wirtschaftsstrafverfahren im Detail geschlossen.