SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2005 18. Wahlperiode 14-09-12 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie ESF-Förderprogramm "Neue Arbeit" für die Jahre 2014-2020 1. Nach Angaben der Landesregierung seien die vier Investitionsprioritäten des neuen ESF-Programms "in Übereinstimmung mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern " ausgewählt worden. a) Um welche Partner handelt es sich und in welcher Form wurden diese be- teiligt? b) Wurden Vertreter junger Menschen beteiligt? c) Wurde der Landtag vor Festlegung der Prioritäten beteiligt? d) Weshalb ist keine öffentliche Konsultation wie etwa in Baden-Württemberg durchgeführt worden? Antwort: Nachdem in der Endfassung der EU-Verordnung über den Europäischen Sozialfonds eine der für Schleswig-Holstein ausgewählten Investitionsprioritäten geteilt wurde, werden im Operationellen ESF-Programm des Landes künftig mindestens 80 Prozent der Mittel auf fünf Investitionsprioritäten konzentriert. Zu a) Die Wirtschafts- und Sozialpartner wie auch zahlreiche andere arbeitsmarktpolitische Akteure wurden bereits sehr frühzeitig nach Vorliegen der ersten Verordnungsentwürfe seit Ende 2011 am Planungsprozess beteiligt. Die Beteiligung erfolgte u.a. im Rahmen von Gesprächsrunden und Workshops, in deren Nachgang die Partner auch Gelegenheit hatten, schriftliche Stellungnahmen und Wünsche zur Programmgestaltung zu äußern. Bei den beteiligten Partnern handelt es sich um Vertreter der kommunalen Gebietskörperschaften (Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände), der Wirtschaft (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern), der Tarifpartner (Unternehmensverband Nord und DGB), der Arbeitsverwaltung (Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter) sowie weiterer für die thematischen Ziele und Querschnittsziele relevanten Nichtregierungsorganisationen . Hierzu gehören beispielsweise die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände, die Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V., der BUND für Umwelt und Naturschutz, das Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V. oder der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Darüber hinaus wurden die Partner in den Sitzungen des offiziellen ESFBegleitausschusses am Planungsprozess beteiligt. Zu b) Vgl. Antwort auf Frage 1a). Zu c) Eine Beteiligung des Landtages hat u.a. in Form eines Landtagsberichtes stattgefunden . Zu d) Bei den ESF-Jahresveranstaltungen 2012 und 2013 mit jeweils über 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus allen gesellschaftlichen Bereichen des Landes Schleswig-Holstein wurden die Planungen zum ESF-Programm einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt. 2. Sind das Operationelle Programm bzw. dessen Entwurf und die Ex-Ante- Evaluierung für die neue ESF-Förderperiode veröffentlicht? Antwort: Nein. Eine Veröffentlichung der Dokumente erfolgt nach Programmgenehmigung durch die EU-Kommission. 3. In der Evaluierung der vergangenen ESF-Förderperiode heißt es zur Produk- tionsschulförderung, die Ergebnisse der Verbleibsanalyse fielen unter anderem auf Grund hoher Abbruchszahlen eher kritisch aus. Wie soll den hohen Abbruchzahlen, soweit sie auf andere Ursachen als die Aufnahme einer Beschäftigung zurückzuführen sind, in der neuen Förderperiode besser entgegen gewirkt werden? Antwort: Produktionsschulen bieten ein besonders niedrigschwelliges Angebot für junge Menschen, deren berufliche Perspektive aufgrund von Bildungsdefiziten, Lernmüdigkeit sowie fehlenden Basiskompetenzen stark eingeschränkt ist. Psychische Probleme der jungen Menschen werden dabei häufiger beobachtet. Als Abbruchgründe sind insbesondere fehlende Motivation, Schulverweigerung und unentschuldigte Fehlzeiten zu nennen. In der neuen Förderperiode wurden die Projektträger aufgefordert, in ihren Konzepten Maßnahmen zur Abbruchprävention zu berücksichtigen. Grundelemente dieser Abbruchprävention sind Motivation durch sinnbesetzte Projekte, gute Arbeitsatmosphäre mit respektvollem und wertschätzendem Umgang sowie Aktivierungsmaßnahmen , die die professionelle Interaktion zwischen Teilnehmenden und Fachkräften regeln. 4. Wird die Berufsvorbereitung sowie schulische und berufliche Qualifikations- maßnahmen im Jugendvollzug in der neuen Förderperiode nicht mehr gefördert und, wenn ja, warum? Antwort: Die Berufsvorbereitung sowie die schulische und berufliche Qualifizierung für jugendliche Strafgefangene wird auch im neuen Arbeitsmarktprogramm gefördert. 5. Ist das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) zur beruflichen Orientierung junger Menschen über die Arbeitsmöglichkeiten im Natur- und Umweltschutz förderfähig ? Antwort: Nein. Eine Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres ist aufgrund der erforderlichen Mittelkonzentration im Rahmen des ESF-Programms nicht möglich.