SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2006 18. Wahlperiode 20. Juni 2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Günther und Karsten Jasper (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Einrichtung einer neurologischen Fachabteilung und einer SchlaganfallSpezialstation (Stroke Unit) am SANA-Klinikum in Lübeck Vorbemerkung der Landesregierung: Stroke Unit-Betten unterliegen nicht der Genehmigungspflicht durch die Landesregierung . Auch ist die Anzahl der Stroke Unit-Betten weder im Krankenhausplan noch in den jeweiligen Planungsblättern der Krankenhausträger ausgewiesen. 1. Wie viele Betten stehen in der neurologischen Fachabteilung und der Stroke Unit am SANA-Klinikum in Lübeck zur Verfügung und wie hoch ist die Auslastung ? Antwort: Am SANA-Klinikum Lübeck stehen laut Krankenhausplan ab 1. Januar 2014 22 neurologische Planbetten zur Verfügung, davon nach Angabe der Klinik 6 Stroke Unit-Betten. Aktuelle Auslastungszahlen stehen der Landesregierung noch nicht zur Verfügung, da diese nur für abgeschlossene Jahre gemeldet werden. 2. Wie viele Betten stehen in der neurologischen Fachabteilung und der Stroke Unit am UKSH, Campus Lübeck, zur Verfügung und wie hoch ist die Auslastung ? Antwort: Die Campus in Kiel und Lübeck werden im Krankenhausplan des Landes Schleswig-Holstein als einheitliches Krankenhaus geführt. Insgesamt stehen diesem Krankenhaus 126 neurologische Planbetten zur Verfügung. Davon ent- Drucksache 18/2006 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 fallen rechnerisch 57 Planbetten auf den Campus Lübeck. Aufgestellt hatte die Klinik nach eigenen Angaben 2013 58 Betten, die zu 94,3 % ausgelastet waren . Die Anzahl der Stroke Unit-Betten ist im Krankenhausplan nicht ausgewiesen . Stroke Unit-Betten unterliegen auch nicht der Genehmigungspflicht durch das zuständige Ministerium. Nach Angaben der Klinik standen dem Campus Lübeck 2013 17 Stroke Unit-Betten zur Verfügung, die später auf 19 aufgestockt werden sollten. Nach aktuellem Stand (12.06.14) der Deutschen Schlaganfallgesellschaft (DSG) sind am UKSH Lübeck (Klinik für Neurologie) insgesamt 6 Stroke UnitBetten als überregionale Stroke Unit zertifiziert. Das Zertifikat wurde am 07.05.2013 erteilt und ist bis zum 06.09.2015 gültig. 3. Ist dem Gesundheitsministerium bekannt, dass das UKSH, Campus Lübeck, bereits seit längerem eine Aufstockung der Betten in der Stroke Unit plant? Liegt ein entsprechender Antrag dazu vor oder gab es bereits Gespräche? Antwort: Stroke Unit-Betten unterliegen nicht der Genehmigungspflicht durch die Landesregierung . Auch ist die Anzahl der Stroke Unit-Betten weder im Krankenhausplan noch in den jeweiligen Planungsblättern der Krankenhausträger ausgewiesen. Dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung wurde erst mit Schreiben des UKSH vom 25. April 2013 bekannt, dass die Stroke Unit-Betten des UKSH von 17 auf 19 aufgestockt werden sollten . Mit Schreiben vom 12. Dezember 2013 stellte das UKSH einen hilfsweisen Antrag auf Ausweisung von mindestens 22 zusätzlichen, neurologischen Planbetten. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung hat diesen Antrag zum Anlass genommen, um mit Vertretern des UKSH Gespräche über die tatsächlichen Bedarfseinschätzungen zu führen. 4. Aufgrund welcher Daten und mit welcher Begründung hat das Gesundheitsministerium die Zulassung einer Fachabteilung für Neurologie und einer Stroke Unit im SANA-Klinikum Lübeck erteilt? Antwort: Die an der Krankenhausplanung gem. § 19 AG KHG Beteiligten haben den Antrag der Sana Kliniken Lübeck vom 15.04.2013 auf ihrer Sitzung am 19.11.2013 erörtert. In der Sitzung wurde klargestellt, dass es um die Umwandlung von Betten der Inneren Medizin in neurologische Planbetten, nicht aber um eine „Stroke Unit“ geht. Nach der Auslegung der schleswig-holsteinischen Krankenhausplanung ist eine „Stroke Unit“ auch im Rahmen der Inneren Medizin zu führen , soweit die neurologische Kompetenz durch Personalvorhaltung und entsprechende Kooperationen sichergestellt werden kann. Zudem wird eine „Stroke Unit“ im Planungsblatt nicht ausgewiesen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2006 3 Nachdem die Diskussion über die möglichen Einzugsgebiete und Fallzahlen für Neurologie und „Stroke Unit“ keine einvernehmlichen Bewertungen erbringen konnte, hat die Auswertung der Statistik 2012 für die benachbarten NeurologieStandorte Uni Lübeck, Akutklinik Neustadt sowie Bad Segeberg ergeben, dass ein Bettenfehlbedarf für Neurologie von 22, gemessen an den ausgewiesenen Planbetten, besteht. Die Landesregierung hält die Sana Kliniken Lübeck für geeignet, diesen Bettenfehlbedarf in der Neurologie abzudecken und damit den Zielen der schleswigholsteinischen Krankenhausplanung zu entsprechen. 5. Wie wurde die gegenteilige Stellungnahme der Beteiligtenrunde sowie das ab- schlägige Gutachten des MDK begründet? Antwort: Das MDK-Gutachten beschäftigte sich mit dem Bedarf für eine weitere Stroke Unit, nicht aber mit dem beantragten Bedarf für neurologische Planbetten. Die Beteiligtenrunde konnte nur über die beantragten neurologischen Betten entscheiden , für die ein zusätzlicher Bedarf von 22 festgestellt worden war. Die Deutsche Schlaganfallgesellschaft hat sich im Rahmen des Diskurses in Lübeck dazu geäußert und die Ausweisung weiterer Stroke Unit-Betten am Standort Sana Kliniken aufgrund des weiteren Bedarfes in der Region befürwortet. 6. Wie erklärt das Gesundheitsministerium, dass die nun zusätzlich genehmigten Betten für die Schlaganfallversorgung in Lübeck gegenwärtig ausreichen und neurochirurgisch durch das UKSH zu versorgende Fälle kaum mehr auftauchen ? Antwort: Die zusätzlich in den Krankenhausplan aufgenommenen 22 neurologischen Planbetten dienen nicht allein der Schlaganfallversorgung, sondern auch der Behandlung anderer neurologischer Krankheitsbilder. Nach den statistischen Daten war dieser Fehlbestand durch zusätzliche Planbetten abzudecken, so dass die Landesregierung davon ausgeht, dass zukünftig ausreichende, aber nicht zu viele neurologische Planbetten zur Verfügung stehen. Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass nach Erlass des Bescheides keine neurochirurgischen oder neurologischen Fälle mehr durch das UKSH zu versorgen sind. Darüber hinaus versorgen die Sana Kliniken in Lübeck keine neurochirurgischen Patienten, sondern ausschließlich das UKSH Campus Lübeck. 7. Wie viele Fälle sind bekannt, bei denen es Beschwerden oder Mängel bei der NEF-basierten Notfallversorgung von Patienten im SANA-Klinikum gab? Wenn Fälle bekannt sind: Was wurde seitens der Verantwortlichen zur Aufklärung unternommen bzw. wie wurde Abhilfe geschaffen? Antwort: Nach Mitteilung der für den Rettungsdienst zuständigen Hansestadt Lübeck Drucksache 18/2006 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 sind dort vier Fälle bekannt, in denen es Beschwerden von Notärzten aus dem UKSH über die Notfallversorgung in den Sana Kliniken gegeben hat. Der erste Fall aus dem März 2013 ging durch die Medien und war Gegenstand von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Lübeck. Nach diesem Fall wurde vereinbart, Beschwerdefälle durch den Ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes Lübeck mit den betroffenen Abteilungen der Krankenhäuser unmittelbar zu klären. Diese Regelung gilt nach wie vor. Beschwerden von Patientinnen oder Patienten bzw. von Angehörigen sind der Landesregierung nicht bekannt. 8. Wie viele Fälle sind bekannt, bei denen es Beschwerden oder Mängel bei Sekundärtransporten vom SANA-Klinikum ins UKSH gab? Wenn Fälle bekannt sind: Was wurde seitens der Verantwortlichen zur Aufklärung unternommen bzw. wie wurde Abhilfe geschaffen? Antwort: Nach Mitteilung der für den Rettungsdienst zuständigen Hansestadt Lübeck sind dort fünf Fälle bekannt, in denen es Beschwerden von Notärzten aus dem UKSH über Mängel bei Sekundärtransporten von den Sana Kliniken in das UKSH Lübeck gegeben hat. Für das Beschwerdemanagement gilt das in der Antwort auf die Frage 7 skizzierte Verfahren. Beschwerden von Patientinnen oder Patienten bzw. von Angehörigen sind der Landesregierung nicht bekannt. 9. Im Mai sollte ein erneutes Gespräch zwischen allen Beteiligten stattfinden, um die bestehenden Probleme zwischen dem Rettungsdienst, dem UKSH Lübeck und dem SANA-Klinikum zu klären. Hat dieses Gespräch stattgefunden? Wenn ja, konnte eine Einigung gefunden werden und wie sieht diese aus? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Das letzte Gespräch im Sinne der Fragestellung fand am 18.03.2014 statt, in dem es nicht gelang, die noch offene Frage der Kooperation zwischen dem UKSH Lübeck und den Sana Kliniken zu klären. Das UKSH zeigte sich dazu nicht bereit. Seit dem 01.04.2014 erfolgt die Zubringung von Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf Schlaganfall und bei neurologischen Notfällen durch den Rettungsdienst Lübeck grundsätzlich in das zeitlich nächstgelegene geeignete Krankenhaus.