SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 2011 18. Wahlperiode 2014-06-23 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Elterninformation im Kreis Schleswig-Flensburg 1. Besitzt die Landesregierung Kenntnis von einem Beschluss des Kreiselternbeirats der Gemeinschaftsschulen im Kreis Schleswig-Flensburg, nach dem dieser die Schulen im Kreis bittet, über die Unterrichtssituation an den Schulen im kommenden Schuljahr zu informieren? Antwort 1: Nein 2. Wurde ein entsprechendes Informationsschreiben der Schulleitungen an die Eltern der Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt? Wenn ja, wann? Welche Schulen des Kreises haben sich dem Beschluss des Kreiselternbeirats entsprechend an dem Informationsschreiben beteiligt? Drucksache 18/ 2011 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Antwort 2: Nein. Die Schulleiterinnen und Schulleiter der nachfolgenden Schulen haben sich mit einem Schreiben an die Eltern gewendet: Alexander- Behm-Schule, Tarp Auenwaldschule, Böklund Dannewerkschule, Schleswig Eichenbachschule, Eggebek Erich-Kästner-Schule, Silberstedt Gallbergschule, Schleswig Geestlandschule, Kropp Gemeinschaftsschule, Schafflund Gemeinschaftsschule, Handewitt Gemeinschaftsschule, Kappeln Heinrich-Andresen-Schule, Sterup Schule am Thorsberger Moor, Süderbrarup Stapelholmschule, Erfde Struensee Gemeinschaftsschule, Satrup Zentralschule Harrislee 3. Wurde dieses Informationsschreiben von der Landesregierung frei gegeben ? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Antwort 3: Nein. Die Schulleiterinnen und Schulleiter haben die Entscheidung getroffen, das Schreiben zu verfassen und zu verteilen. 4. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, wann das Informationsschreiben an die Eltern der Schülerinnen und Schüler weitergegeben wurde? Antwort 4: Nein. Die Landesregierung hat vielmehr erst nach erfolgter Versendung von dem Schreiben Kenntnis erlangt. 5. Wurden den Schulleitungen oder anderen Lehrkräften durch die Landesregierung Sanktionen für den Fall angekündigt, dass sie sich an dem Informationsschreiben beteiligt haben? Wenn ja, auf welcher Grundlage und welche Sanktionen sollen im Einzelnen folgen? Wenn nein, Kann die Landesregierung ausschließen, dass entsprechende Sanktionen Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 2011 aus dem Ministerium unautorisiert angekündigt wurden und kann die Landesregierung Auskunft darüber geben, wie es zu der Annahme kommen konnte, dass den Schulleitungen oder anderen informierenden Lehrkräften Sanktionen drohen? Wenn ja, wie sehen diese aus und wie geht die Landesregierung damit um? Antwort 5: Den Schulleiterinnen und Schulleitern oder anderen Lehrkräften wurden keine Sanktionen angekündigt. Die untere Schulaufsicht wurde gebeten, Fragen zum Inhalt des Schreibens und zur Vorgehensweise mit den Schulleiterinnen und Schulleitern zu klären. Die mit den Schulleiterinnen und Schulleitern geführten Gespräche mündeten in einen konstruktiven, der Sache dienenden Austausch, der nunmehr für die Schulaufsicht ebenso wie für die Schulleiterinnen und Schulleiter abgeschlossen ist.