SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2028 18. Wahlperiode 2014-07-01 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Koch (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Sondervermögen Hochschulsanierung 1. Welche konkreten Investitionsmaßnahmen wurden bisher beschlossen? Mit welchem Betrag und zu welchem Prozentsatz erfolgt die Förderung? (bitte tabellarische Auflistung) Antwort: Derzeit ist geplant, die folgenden Maßnahmen mit den genannten Beträgen (aktuelle Planzahlen) aus den Mitteln des Sondervermögens Hochschulsanierung umzuset- zen: Maßnahme Betrag (Mio. €) Anteil Auswahlkriterien FH Lübeck, Gebäude 14 und 15 4,65 100% Besondere Dringlichkeit und Umfang, zudem besondere Bedeutung des Vorhabens Zahnmedizinische Kliniken (Campus Kiel), Teilmaßnahmen 5,00 62,5% Besondere Dringlichkeit und Umfang Juridicum, Ersatzneubau 16,00 100% Besondere Dringlichkeit und Umfang CAU, Tierhaltung, Ersatzneubau 20,00 100% Besondere Dringlichkeit und Umfang UzL, Tierhaltung/S3-Labor 8,00 100% Besondere Dringlichkeit und Umfang UzL, Isotopenlabor 4,04 100% Besondere Dringlichkeit und Umfang, zudem besondere Bedeutung des Vorhabens CAU, Angerbauten 19,31* Offen Besondere Dringlichkeit und Umfang Gesamt: 77,00 * Der nach den o.g. Maßnahmen rechnerisch verbleibende Restbetrag ist für die Sanierung der sog. Angerbauten reserviert und wird dort nur für eine Teilumsetzung reichen. Derzeit läuft eine Untersu- chung an zwei ausgewählten Gebäuden, um das weitere Verfahren festlegen zu können. 2. Nach welchen Kriterien wurden die jeweiligen Investitionsmaßnahmen be- stimmt? Antwort Siehe Antwort zu Frage 1.