SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 2029 18. Wahlperiode 2. Juli 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Sönnichsen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Sondervermögen Energetische Sanierung Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Investitions- und Fördermaßnahmen wurden bisher be- schlossen? Mit welchem Betrag und zu welchem Prozentsatz erfolgt die Förderung ? (bitte tabellarische Auflistung) Das Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens Energetische Sanierung sieht entsprechend § 2 ausschließlich Investitionen in landeseigene Gebäude vor. Fördermaßnahmen waren nicht vorgesehen. Mit dem Gesetz vom 03. Dezember 2013 zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Energetische Sanierung“ wurde der zulässige Finanzierungsrahmen erweitert. Damit können Maßnahmen gemäß Satz 1 des Gesetzes an Gebäuden und Versorgungseinrichtungen im Eigentum von Trägern, die im Wesentlichen vom Land zu unterhalten sind, Berücksichtigung finden. Mit der Gesetzesänderung wurde es möglich, Energieeinsparmaßnahmen auch in Liegenschaften rechtlich selbständiger Landeseinrichtungen aus dem Sondervermögen zu finanzieren. Aus diesem Bereich liegt ein Antrag der „Stiftung SchleswigHolsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf“ in Höhe von 1,35 Mio. € zur Prüfung vor. Folgende Investitionsmaßnahmen wurden bisher freigegeben: Kleinteilige Energiesparmaßnahmen in der CAU 2,0 Mio.€ Fassadensanierung der Mensa I der CAU 1,2 Mio.€ Umschluss der Wärmeversorgung der Universität zu Lübeck 0,6 Mio.€ Umschluss der Wärmeversorgung der Fachhochschule Lübeck 0,9 Mio.€ Drucksache 18/ 2029 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode (Projektgruppe 1) Energiesparmaßnahmen aus dem ehemaligen Energiespartitel des Landes, die bereits ausgeplant waren 2,6 Mio.€ In den ZGB-Liegenschaften: (Projektgruppe 3 und 4) Energiesparmaßnahmen der technischen Gebäudeausrüstung 10,4 Mio.€ (Projektgruppe 2, Große Baumaßnahmen) Fassadensanierung des Landgerichts Lübeck 6,9 Mio.€ Fassadensanierung Amtsgericht Pinneberg 2,5 Mio.€ Energetische Sanierung am Gebäude C der JVA Neumünster 1,5 Mio.€ Summe der gebundenen Mittel 28,6 Mio.€ In Projektgruppen sind Einzelmaßnahmen zusammengefasst, die nach technischer Charakteristik und Anforderung an Umfang ähnlich sind. In den Projektgruppe 1, 3 und 4 sind kleinteilige Vorhaben mit einer hohen Anzahl von Einzeleingriffen berücksichtigt. In der Projektgruppe 2 sind entsprechend dem Handbuch Bau SH „Große Baumaßnahmen “ zusammengefasst. Es ist vorgesehen, nach der Sommerpause die bisher noch nicht gebundenen Mittel mit weiteren Maßnahmen zu hinterlegen. Es ist beabsichtigt, über das Ergebnis und den Mittelabfluss des Sondervermögens im August dem Finanzausschuss zu berichten . 2. Nach welchen Kriterien wurden die jeweiligen Investitions- und Fördermaß- nahmen bestimmt? Die maßgeblichen Kriterien für die Investitionsmaßnahmen entsprechen den Darlegungen und Erläuterungen, die im Umdruck 18/1413 des Schleswig-Holsteinischen Landtages für den Finanzausschuss in der Sitzung am 08. August 2013 unter dem Absatz PROFI 35/A ausgeführt worden sind.