SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2030 18. Wahlperiode 2014-07-01 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens-Christian Magnussen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Energiemonitoring von Windenergieanlagen Gibt es auf Landesebene ein Register für bestehende und neue Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein in Bezug zu Standort, Nennleistung, eingespeister Leistung sowie dem Repoweringpotential des jeweiligen Standortes jeder einzelnen Windenergieanlage ? Falls ja, an wen werden diese Daten gemeldet? Falls nein, warum nicht? Die Landesregierung hat im Energiewende- und Klimaschutzbericht an den Landtag (LT-Drucksache 18/1985, S. 43) darüber informiert, dass das „MELUR .. derzeit ein Monitoring [installiert], um die tatsächliche Belegung der Windeignungsgebiete zeitnah zu verfolgen. Es lässt sich bereits regelmäßig monatlich über die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen von Windkraftanlagen berichten.“ Grundsätzlich liegen die Angaben über die Standorte der Windenergieanlagen und ihre Nennleistung vor. Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens werden im LLUR die Daten in das LIS-A-Fachinformationssystem eingepflegt. Da in der Vergangenheit Informationen der Betreiber (insbesondere zur Anlagenstilllegung ) sowie zum Repowering nicht immer vorgelegen haben und folglich auch nicht zeitnah eingepflegt werden konnten, müssen diese Daten schrittweise vollständig auf den neuesten Stand gebracht werden. Diese Aktualisierung des Datenbestandes findet derzeit statt. Künftig wird dann auch eine Zuordnung von Windkraftanlagen zu Windeignungsgebieten möglich sein.