SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2050 18. Wahlperiode 2014-07-03 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Aufnahme syrischer Flüchtlinge in Schleswig-Holstein Vorbemerkung: Der Bürgerkrieg in Syrien ist mittlerweile völlig unübersichtlich geworden . Die Zahl von 150.000 Toten ist längst überschritten und mehr als die Hälfte der Bevölkerung flieht quer durchs Land. Die Flüchtlinge, die Syrien verlassen, machen nur einen kleinen Teil der Bevölkerung aus, aber viele von ihnen zieht es nach Deutschland – und nach Schleswig-Holstein. In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage (18/1769) berichtete der Innenminister, dass die tatsächlich gestellten Anträge in Schleswig-Holstein die vorgesehenen Kontingente um das 30fache überstiegen. 1. Wie viele syrische Flüchtlinge kamen seit Anfang 2011 tatsächlich in Schleswig -Holstein an (bitte nach jeweiliger Rechtsgrundlage / Kontingent sowie Ankunftsmonat aufschlüsseln)? Antwort: Auf der Grundlage der Anordnungen des Bundesministeriums des Innern gemäß § 23 Absatz 2, Absatz 3 in Verbindung mit § 24 des Aufenthaltsge- setzes vom 30.05.2013 und 23.12.2013 sind bislang 147 bzw. 50 Personen in Schleswig-Holstein aufgenommen worden. Zu den konkreten Zeitpunkten, zu denen die aufgenommenen Personen tatsächlich in Schleswig-Holstein eingetroffen sind, liegen der Landesregierung keine Angaben vor, zumal ein Teil der Personen selbständig in die Bundesrepublik Deutschland bzw. nach Schleswig-Holstein eingereist ist. Die entsprechenden Angaben konnten in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit auch nicht nachträglich erhoben werden. Dies gilt ebenso für die Anzahl und Drucksache 18/2050 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode den Ankunftsmonat der syrischen Staatsangehörigen, die sich auf der Grund- lage der Anordnung des Landes gemäß § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsge- setzes (Erlasse vom 28.08.2013 und 25.02.2014) bislang nach Schleswig- Holstein begeben haben. Zum Stichtag 31.05.2014 wurden insoweit 129 Visa erteilt. Der Zugang der syrischen Asylerstantragstellerinnen und Asylerstantragsteller hat sich seit Anfang 2011 wie folgt entwickelt: 2011 2012 2013 bis Mai 2014 Januar 8 18 33 83 Februar 12 19 38 71 März 12 16 21 99 April 9 14 10 80 Mai 10 30 41 109 Juni 6 14 47 Juli 6 22 68 August 8 49 55 September 17 25 96 Oktober 5 52 126 November 16 41 59 Dezember 10 32 64 Gesamtzahl 119 332 658 442 2. Wie viele syrische Flüchtlinge haben Schleswig-Holstein mittlerweile wieder verlassen (bitte möglichst aufschlüsseln nach Art, z. B. „untergetaucht“, „Rücküberstellung“). Existieren Schätzungen bezüglich der Dunkelziffer nicht registrierter Flüchtlinge? Antwort: Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Die entsprechenden Angaben konnten in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit auch nicht erhoben werden. Schätzungen bezüglich der Zahl nicht registrierter Flüchtlinge sind der Landesregierung nicht möglich. 3. In wie vielen Fällen fand bislang eine medizinische Notverbringung direkt aus dem Krisengebiet und Anrainern in schleswig-holsteinischen medizinischen Einrichtungen statt? Wie viele Flüchtlinge sind insgesamt in SchleswigHolstein medizinisch versorgt worden? Antwort: Eine medizinische Notverbringung war bislang in keinem Fall notwendig. Hinsichtlich der Anzahl der Flüchtlinge, die insgesamt in Schleswig-Holstein medizinisch versorgt worden sind, liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2050 4. Verfügt die Landesregierung mittlerweile über Erkenntnisse über die individuelle medizinische, psychologische und informationstechnologische Versorgung der Flüchtlinge (vgl. Drs. 18/1769 und Drs. 18/1142 - Konzept und Bericht zu Betreuung und Unterbringung)? Antwort: Die Landesregierung hat zu der Frage bereits Stellung genommen (vgl. die Drs. 18/1112 und 18/1769). Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 5. Hat die Landesregierung Schritte unternommen, um die Sicherheit der Flüchtlinge vor Ort, etwa gegen jüngst stark zunehmende fremdenfeindliche Übergriffe , zu gewährleisten? Welche Einrichtungen bzw. Organisationen führen diese Sicherheitsmaßnahmen ggf. aus? Antwort: Die Objekte in Schleswig-Holstein, in denen Asylbewerberinnen und Asylbewerber untergebracht werden, sind den zuständigen Behörden und Dienststellen der Landespolizei bekannt und werden im Zuge des regulären Präsenzdienstes bestreift. Soweit Flüchtlinge kein Asylverfahren betreiben und anderweitig in Schleswig-Holstein unterkommen, sind deren Aufenthaltsorte den Sicherheitsbehörden auch nicht bekannt. Konkrete Schutzmaßnahmen sind nicht angeordnet, zumal die in der Fragestellung behauptete starke Zunahme fremdenfeindlicher Übergriffe von der Polizei für Schleswig-Holstein nicht bestätigt werden kann. Ob neben der Polizei andere, nicht staatliche Einrichtungen oder Organisationen Sicherheitsmaßnahmen durchführen, ist der Landesregierung nicht bekannt.