SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 2052 18. Wahlperiode 14-07-02 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Nachfrage zu Drohneneinsätzen in Schleswig-Holstein Vorbemerkung: Nach Angaben der Landesregierung (Drucksache 18/214) verfügen die Träger der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein nicht über Drohnen. Zu anderen Einrichtungen (z.B. Einrichtungen des Bundes, Einrichtungen anderer Staaten , zivile Institutionen) hat sich die Landesregierung nicht geäußert. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Einsätze von Drohnen durch andere als die in Satz 1 der Vorbemerkung genannten Stellen erfolgten in Schleswig-Holstein in den letzten zwei Jahren und von wem wurden sie beantragt? Wie viele Anträge wurden abgelehnt? Antwort: 2012 wurden 38 Anträge von verschiedenen Unternehmen und Privatpersonen gestellt und 38 genehmigt. 2013 wurden 79 Anträge von verschiedenen Unternehmen und Privatpersonen gestellt und 79 genehmigt. 2. Welche personenbezogene Daten wurden jeweils erhoben? Antwort: Seit Anfang 2014 werden Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort sowie – auf freiwilliger Basis – die Telefon- und/oder Faxnummer sowie die E-Mail- Adresse des jeweiligen Antragstellers und der Luftfahrzeugsteuerer erhoben. Näheres ergibt sich aus den Antragsformularen für den Aufstieg unbemannter Luftfahrtsysteme , die auf der Internetseite des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (http://www.lbv-sh.de/) in der Rubrik „Luftfahrtbehörde“ � „Antragsformulare für Luftfahrzeugführer“ zum Download bereit stehen. Vorher war auch eine formlose Antragstellung möglich, weshalb die Antragstellung in der Vergangenheit teilweise formlos und daher unterschiedlich detailliert erfolgte. 3. Wie wurden sie verarbeitet? Wie lange wurden sie gespeichert? Antwort: Die Daten der Luftfahrzeugsteuerer werden in der jeweiligen Erlaubnis vermerkt und in eine Übersichtstabelle aufgenommen. Die Daten bleiben über die Dauer der Erlaubnis (hierbei ist zwischen für einen Einzelfall erteilten Einzelaufstiegserlaubnissen einerseits und i.d.R. auf zwei Jahre befristeten Allgemeinerlaubnissen andererseits zu unterscheiden) hinaus ein Jahr gespeichert und werden anschließend gelöscht. 4. Welchem Zweck dienten die Drohnen-Einsätze in Schleswig-Holstein jeweils ? Es wird um eine Aufschlüsselung gebeten. 5. Mit welchen Sensortechniken sind die eingesetzten Drohnen ausgestattet (z.B. Infrarot, Wärmebild, Gesichtserkennung, WLAN-Scanner)? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Antwort: Angaben zum jeweiligen Verwendungszweck der unbemannten Luftfahrtsysteme wurden durch die Landesluftfahrtbehörde bisher nicht standardisiert in einer Übersichtstabelle erfasst, weshalb eine entsprechende Darstellung die Durchsicht sämtlicher Genehmigungsakten auf entsprechende Angaben der Antragsteller erforderlich machen würde. Dies war in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Angaben zur technischen Ausstattung der Luftfahrtsysteme , die ggf. Aufschluss über die Sensorentechnik geben könnte, werden erst seit 2014 abgefragt, so dass selbst durch die Durchsicht der Einzelakten keine weitergehenden Erkenntnisse zu erwarten sind.