SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2054 18. Wahlperiode 04. Juli 2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Einführung eines Kita-TÜVs Vorbemerkung der Fragestellerin: In einem Artikel der Kieler Nachrichten vom 17.06.2014 wird berichtet, dass im Rahmen des neuen Bildungspaketes die Landesregierung 2015 einen Kita-TÜV einführen will. Vorbemerkung der Landesregierung: Der Terminus Kita-TÜV wurde von den Medien verwendet und ist kein von der Landesregierung benutzter Begriff. Ab dem Jahr 2015 will die Landesregierung 5 Millionen Euro zur Verfügung stellen, um die Qualitätssicherung in Kindertagesstätten weiter voranzubringen. Die Planung und Konzeptentwicklung soll im Sozialdialog gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden und der Landesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände erfolgen. Ab dem Jahr 2015 sollen dann Kindertageseinrichtungen dabei unterstützt werden, regelmäßig die Qualität der Kinderbetreuung zu optimieren. Dabei sollen die Erarbeitung guter, passgenauer Rahmenbedingungen und eine stetige Überprüfung der Zielerreichung dafür sorgen, dass sich die Arbeit in den Einrichtungen noch weiter verbessert . Dies ist ein zusätzlicher Beitrag zur Förderung der frühkindlichen Bildung. Demzufolge können die Fragen erst beantwortet werden, nachdem sich die Partner des Sozialdialoges auf ein gemeinsames Konzept verständigt haben. Drucksache 18/2054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 1. Welches Ziel verfolgt die Landesregierung mit der Einführung eines KitaTÜVs ? 2. Wer übernimmt die Prüfung der Kitas und welche Aufgaben sollen geprüft werden ? 3. Wie hoch sind die Kosten für einen Kita-TÜV und wie viele Personen sollen mit der Prüfung beauftragt werden? 4. Wer wird die Kosten für den Kita-TÜV tragen? 5. Wer legt die Qualitätskriterien fest und welche Auswirkungen wird es haben, wenn eine Kita davon abweicht? 6. Was soll mit den Ergebnissen aus der Prüfung passieren? 7. Kommen durch den geplanten Kita-TÜV neue Aufgaben auf die Kreise und kreisfreien Städte zu? Wenn ja, welche und in welchem Umfang? Antwort zu den Fragen 1 bis 7: Siehe Vorbemerkung.