SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2055 18. Wahlperiode 03.07.2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Barbara Ostmeier (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Einführung der elektronischen Akte in den Gerichten in Schleswig-Holstein 1. Wann plant die Landesregierung die Einführung der elektronischen Akte in welchen Gerichten in Schleswig-Holstein? Antwort: Seit Januar 2007 werden an den vier Registergerichten in SchleswigHolstein (AG Flensburg, AG Kiel, AG Lübeck, AG Pinneberg) in Handels -, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistersachen und seit September 2010 in Vereinsregistersachen die Akten elektronisch geführt . In den Grundbuchsachen ist die Einführung der elektronischen Akte gegenwärtig wie folgt geplant: Standort Starttermin AG Kiel 01.09.2014 AG Eckernförde 01.12.2014 AG Ahrensburg 02.02.2015 AG Niebüll 02.03.2015 AG Plön 01.04.2015 AG Pinneberg 04.05.2015 AG Eutin 01.06.2015 AG Rendsburg 01.07.2015 AG Neumünster 01.09.2015 AG Husum 01.10.2015 Drucksache 18/2055 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 AG Norderstedt 02.11.2015 AG Lübeck 01.12.2015 AG Oldenburg 01.02.2016 AG Itzehoe 01.03.2016 AG Elmshorn 01.04.2016 AG Meldorf 02.05.2016 AG Ratzeburg 01.06.2016 AG Reinbek 01.07.2016 AG Schleswig 01.09.2016 AG Flensburg 04.10.2016 AG Schwarzenbek 01.11.2016 AG Bad Segeberg 01.12.2016 Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 16.10.2013 (BGBl. I, S. 3786) gibt einen klaren Zeitplan für die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs vor: Zum 1.1.2016 werden alle Rechtsanwälte über ein elektronisches sogenanntes „Besonderes Anwaltspostfach“ verfügen. Zum 1.1.2018 sehen die Verfahrensordnungen die Möglichkeit vor, vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Parteien, sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter als elektronisches Dokument bei Gericht einzureichen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen alle Gerichte organisatorisch und technisch in der Lage sein, elektronische Dokumente entgegenzunehmen. Spätestens ab dem 1.1.2022 sind vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörden oder durch eine juristische Personen des öffentlichen Rechts eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln (vgl. § 130d ZPO n.F.). Das Vorhandensein einer elektronischen Akte ist keine zwingende Voraussetzung für die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs. Sobald aber größere Mengen elektronischer Informationen verarbeitet werden sollen, stellt sich zunehmend die Frage, wie die entsprechende Kommunikation ohne elektronische Akte komfortabel, rechtssicher sowie wirtschaftlich und organisationstechnisch sinnvoll abgewickelt werden soll. Dieser Handlungsbedarf wird sich zu einem Handlungsdruck entwickeln , weil die Vollständigkeit der Papierakte bei zunehmender elektronischer Kommunikation nur aufwändig aufrecht zu erhalten sein wird. Auf eine elektronische Akte als Ersatz für die Papierakte wird daher nicht verzichtet werden können. Vor der Aufstellung eines konkreten Zeitplans für die Einführung der elektronischen Akte in weiteren Verfahrensarten und Gerichten, steht die Entscheidung mit welcher Softwarelösung die elektronische Akte in Schleswig-Holstein umgesetzt werden soll (s. Antwort zu Frage 2). 2. Plant die Landesregierung die bei der Erstellung/ Nutzung der erforderli- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2055 3 chen Infrastruktur für die elektronische Akte die Kooperation mit anderen Bundesländern? a) Wenn ja, mit welchen? b) Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Landesregierung plant, bei der Erstellung und Nutzung der für die elektronische Akte erforderlichen Infrastruktur mit anderen Bundesländern zu kooperieren. Es formieren sich gegenwärtig auf Bundesebene um Bayern bzw. Nordrhein-Westfalen zwei Entwicklungsverbünde für eine elektronische Aktenlösung in der Justiz. Innerhalb dieser Verbünde wird jeweils eine justizeigene Anwendung entwickelt und programmiert. Erste Pilotierungen der Anwendungen sind für Ende 2014 geplant. BadenWürttemberg verfolgt einen dritten Weg und hat die Entwicklung einer elektronischen Gerichtsakte auf Basis eines StandardDokumentenmanagementsystems (DMS) ausgeschrieben. Der Zuschlag wird in dem Ausschreibungsverfahren voraussichtlich Anfang 2015 erteilt werden. Schleswig-Holstein verfügt durch den Einsatz von VISkompakt in den Registergerichten und durch die Entwicklung der elektronischen Grundakte auf Basis von VIS5 für die Grundbuchämter über umfangreiche Erfahrung mit der Anpassung eines Standard-DMS als Gerichtsakte. Für die Justiz in Schleswig-Holstein ist – abgesehen von den Registergerichten und Grundbuchämtern – noch keine Entscheidung getroffen worden , welche Softwarelösung eingesetzt werden soll, um die elektronische Akte abzubilden. Vor der Entscheidung für den Beitritt zu einem Entwicklungsverbund oder eine Kooperation mit anderen Bundesländern wird eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erforderlich sein. Die hierfür erforderlichen Zahlen und technischen Angaben und Beschreibungen über den jeweiligen Funktionsumfang werden gegenwärtig zusammengetragen, liegen jedoch noch nicht vollständig vor. 3. Wie viele Personen (bitte Aufgliederung nach Stellen) sind mit dem Projekt zur Einführung der elektronischen Akte innerhalb der Landesverwaltung be- fasst? Antwort: Mit dem Projekt zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte in der schleswig-holsteinischen Justiz sind innerhalb der Landesjustizverwaltung gegenwärtig 6,4 Arbeitskraftanteile (AKA) befasst . Die Arbeitskraftanteile werden durch folgende Stellen erbracht: R1 0,7 AKA A16 0,4 AKA A13 0,4 AKA A12 1,0 AKA A11 0,5 AKA A10 1,2 AKA Drucksache 18/2055 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 TVL11 0,9 AKA TVL9 1,3 AKA 4. Ist die für die Federführung im Justizministerium zuständige Stelle im ITBereich zur Zeit besetzt und wenn nein, wann soll eine Besetzung erfolgen ? Antwort: Das Projekt zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte in den Gerichten wird im Justizministerium als ein Organisationsprojekt geführt. Die Federführung hat das Organisations- und Servicereferat (II 34). Die Stelle ist besetzt. 5. In welchem Verfahrensstand befinden sich nach Ansicht der Landesregierung die Vorbereitungen zur Einführung der elektronischen Akte? Antwort: Die Vorbereitungen zur Einführung der elektronischen Akte befinden sich nach Ansicht der Landesregierung in einem guten und organisierten Verfahrensstand .