SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2057 18. Wahlperiode 04. Juli 2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Günther und Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Kita St. Annen Vorbemerkung der Fragesteller: Die Kita St. Annen liegt in Hamburg-Ochsenzoll, 40 m von der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein entfernt, und ist in der Trägerschaft der Pfarrei St. Katharina von Siena, zu der auch Katholiken aus Norderstedt und Henstedt-Ulzburg gehören. Die meisten Kinder der Kita haben ihren Wohnsitz in Norderstedt. 2012 wurde die Kita um 10 Krippenplätze für Norderstedter Kinder mit Mitteln des Krippenausbauprogrammes des Landes Schleswig-Holstein und des Bundes gefördert . Diese Norderstedter Plätze werden aktuell im Rahmen der Betriebskostenförderung von Land, Kreis und Stadt sicher bis zum Jahr 2019 gefördert. 1. Plant die Landesregierung, die Betriebskostenförderung für die Norderstedter Kinder in der Kita St. Annen auch über das Jahr 2019 hinaus fortzuführen? Antwort: Die Betriebskostenförderung wird nicht einzelnen Kindertageseinrichtungen, sondern den Kreisen und kreisfreien Städten zugewiesen, die die Mittel an diejenigen Träger von Kindertageseinrichtungen weiterleiten, die in deren Bedarfsplan aufgenommen sind. Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, dass die Kita St. Annen nach dem Jahr 2019 im Bedarfsplan des Kreises Segeberg gestrichen und damit nicht aus der Betriebskostenzuweisung des Landes an den Kreis Segeberg gefördert werden soll. Drucksache 18/2057 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wenn ja, gab es bereits Gespräche mit allen Beteiligten zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung oder ist ein Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung geplant ? Wenn nein, warum nicht ?. Antwort: In der Vergangenheit kam eine Vereinbarung aufgrund von Einwänden des Kreises Segeberg nicht zustande. Der Kreis Segeberg hatte sich 2011 bis auf weiteres bereit erklärt, die Kita St. Annen aus den zugewiesenen Landesmitteln weiter zu fördern. Gespräche zur Weiterförderung der Kita St. Annen über das Jahr 2019 hinaus wurden bisher nicht geführt. Zunächst sind die rechtlichen Voraussetzungen zur Förderung von Betriebskosten dahingehend zu ändern, dass auch in Hamburg betreute Kinder aus Schleswig-Holstein bei der Berechnung der Landeszuweisung an die Kreise Berücksichtigung finden. Dieses Vorhaben soll noch in dieser Legislaturperiode begonnen werden. 3. Wenn bereits Gespräche stattgefunden haben, aus welchen Gründen ist es bisher nicht zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung gekommen ? Bitte getrennt nach den Einrichtungen aufgliedern. Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2.