SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 2058 18. Wahlperiode 14-07-01 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Notwendiger Lärmschutz an Landesstraßen Vorbemerkung des Fragestellers: Die L 284 (Schleswig-Holstein-Straße bei Norderstedt) hat durch den Bau des neuen Autobahnzubringers Quickborn insbesondere im Nordabschnitt einen erheblichen Verkehrszuwachs zu verzeichnen. Dieses gilt auch für LKWs aus dem Gewerbegebiet Oststraße. Die vorhandenen Wohngebiete an diesem Straßenabschnitt werden dadurch in den letzten Jahren erheblich stärker mit Verkehrslärm belastet. Ich frage die Landesregierung: 1. Liegt die Straßenbaulast für diese Straße beim Land Schleswig-Holstein, oder gibt es vertragliche oder gesetzliche Regelungen, die eine andere Straßenbaulast festlegen? Die Straßenbaulast liegt beim Land Schleswig-Holstein. Die L 284 wurde am 20. Juni 1966 als Landesstraße eingestuft. 2. Gehört zu dieser Straßenbaulast auch die Verpflichtung die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen einzuhalten? Zu der Straßenbaulast gehört nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (am 1. April 1974 in Kraft getreten) auch die Verpflichtung, Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen, wenn auf Grund eines baulichen Eingriffes die Kriterien gem. der Verkehrslärmschutzverordnung (16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) erfüllt werden. 3. Gibt es offizielle Zahlen für die Verkehrsbelastung der Schleswig-HolsteinStraße im Abschnitt zwischen der Oststraße und der Ulzburger Straße (L 326)? Wenn ja – wie ist die festgestellte Entwicklung der Jahre vor und nach dem Bau des Autobahnzubringers? Wenn nein – warum sind diese Zahlen trotz der erkennbaren Probleme nicht erhoben worden? In dem angesprochenen Bereich der L 284 wurden im Rahmen der bundesweit turnusmäßig durchgeführten 5-Jahreszählungen seit 1990 folgende Verkehrsdaten ermittelt: DTV in Kfz/24h Lkw-Anteil tags in % Lkw-Anteil nachts in % Jahr 1990 11.205 9,2 11,5 Jahr 1995 12.688 8,4 11,9 Jahr 2000 12.228 4,2 8,4 Jahr 2005 15.275 7,6 9,2 (DTV = durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) Im Jahr 2010 wurden in Schleswig-Holstein auf Grund der Haushaltslage des Landes keine Zählungen an Landesstraßen durchgeführt. Der Autobahnzubringer (Kreisstraße 113) wurde im Jahr 2003 für den Verkehr freigegeben. Aus der Differenz zwischen den Ergebnissen der Zählung 2000 und der Zählung 2005 ergibt sich auf der L 284 in dem angesprochenen Bereich ein Zuwachs von ca. 3.000 Fahrzeugen. 4. Wie hoch muss die Verkehrs- und die daraus resultierende Lärmbelastung sein, um die Errichtung von Schutzmaßnahmen gesetzlich zu veranlassen? Es existieren keine Grenzwerte für eine Belastung, ab der verpflichtend Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt werden müssen, wenn - wie an der L 284 in dem angesprochenen Bereich - kein baulicher Eingriff vorgesehen ist. Für den Fall eines baulichen Eingriffes wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Wann wird die Landesregierung in dieser Angelegenheit tätig? Derzeit ist nicht geplant, Lärmschutzmaßnahmen an Landesstraßen durchzuführen, sofern keine rechtliche Verpflichtung besteht.