SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2076 18. Wahlperiode 12. September 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Einsichtnahme der Finanzministerin in Steuerakten 1. Wie viele Steuerfälle wurden seit Beginn der Legislaturperiode der politischen Leitungsebene vorgelegt? in wie vielen Fällen wurden Akten von dieser angefordert? Über die Vorlagen wird keine Liste geführt. Sofern z. B. aufgrund von Eingaben eine Einsichtnahme in die Steuerakten erforderlich ist, wird der Gegenstand der Eingabe von der Arbeitsebene an Hand der Steuerakten aufbereitet, so dass in der Regel eine Einsichtnahme in die Steuerakten durch die Leitungsebene nicht erforderlich ist. 2. Hat sich die Finanzministerin Steuerunterlagen von anderen Ministern, Abgeordneten, von Leitungen oder Aufsichtsratsmitgliedern öffentlicher Unternehmen angeschaut? Nein. 3. Werden Einsichtnahmen durch andere Personen als den Sachbearbeiter in den Akten vermerkt? Ja; die Einsichtnahme ergibt sich aus den beim Finanzministerium geführten Akten. 4. Hält die Landesregierung die Transparenz der Einsichtnahme in Steuerunterlagen für verbesserungsbedürftig und welche Pläne hat sie insoweit gegebenenfalls? Nein; die Einsichtnahme in Steuerunterlagen ist nur in den sehr engen Grenzen des § 30 der Abgabenordnung zulässig.