SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2077 18. Wahlperiode 2014-09-05 Kleine Anfrage der Abgeordneten Barbara Ostmeier (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Umsetzung des Landtagsbeschlusses zur Bewerbung Olympischer Sommerspiele und der Paralympics Vorbemerkung: Auf Einladung des schleswig-holsteinischen Innenministers waren der Hamburger Sportsenator, der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, der Kieler Bürgermeister sowie der Präsident des Landesportverbandes Schleswig-Holstein, am Freitag, 8. August 2014, zu Gast in der Landeshauptstadt, um das weitere Vorgehen im Hinblick auf eine erfolgreiche norddeutsche Bewerbung für Olympische Sommerspiele und Paralympics weiter voran zu bringen. 1. Welche konkreten Ergebnisse hatte das in der Vorbemerkung genannte Gespräch ? Antwort: In dem o.g. Gespräch hat Senator Neumann das Verfahren der Hamburger Bewerbung vorgestellt und eine Einbeziehung der Nachbarländer und der Metropolregion Hamburg für einzelne Sportarten in die Bewerbung erläutert. Insbesondere bezog sich der Senator dabei auf die Beantwortung der 13 Fragen des DOSB. Die entsprechenden Antworten Hamburgs und Berlins auf diese 13 Fragen sind seit 01.09.2014 öffentlich (siehe die Homepages der Städte Hamburg und Berlin). Unter anderem für die Ausrichtung von Segelwettbewerben hat der Senator Drucksache 18/2077 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 deutlich gemacht, dass eine Entscheidung von einer Art Betreibergesellschaft getroffen würde, die nach einer Entscheidung des DOSB (06.12.2014) für Hamburg oder Berlin und wiederum nach einem entsprechenden Hamburger Referendum (voraussichtlich im April/Mai 2015) gegründet werden würde. Neben Kiel und Lübeck hätten sich auch Cuxhaven sowie Rostock/ Warnemünde als Segelstandort bei der Hansestadt Hamburg beworben. Auch für einzelne Qualifikationswettkämpfe im Handball sowie für die Wettkämpfe im Golf überlege man, mit Schleswig-Holstein zusammen zu arbeiten, betonte der Senator (Handball: Kiel u. Flensburg, Golf: Gut Kaden, siehe dazu auch die Hamburger Beantwortung von Frage 5 der 13 DOSB-Fragen). Für den Fall, dass Hamburg gegenüber Berlin bei der Vergabe unterliegen sollte, hat Hamburgs Senator Neumann für die Stadt Hamburg Berlin die volle Unterstützung zugesagt. Es gehe darum, die Olympischen Sommerspiele nach Deutschland zu holen, der Austragungsort stehe an zweiter Stelle. Dieser Haltung schlossen sich alle Anwesenden an. 2. Hat es im Nachgang zum Beschluss des Landtages, Drs. 18/2114, weitere Gesprächsrunden seitens der Landesregierung gegeben? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und was hat die Landesregierung unternommen um das Landesparlament entsprechend der Beschlusslage des Landtages adäquat zu informieren? Antwort: Vorbemerkung: Die Landesregierung geht davon aus, dass mit der o.g. Drucksache die Nr. 18/2140 gemeint ist. Weitere Gesprächsrunden seitens der Landesregierung hat es im Nachgang zum o.g. Landtagsbeschluss nicht gegeben. Das Thema „Perspektiven einer möglichen Olympiabewerbung Hamburgs“ steht jedoch unter „Verschiedenes“ auf der Tagesordnung einer bilateralen Kabinettssitzung mit Hamburg am 09. September 2014. 3. Welches Verfahren wird die Landesregierung künftig ergreifen, um sicher zustellen , dass das Landesparlament laufend und voll umfänglich über den schleswig-holsteinischen Beitrag zur Bewerbung Hamburgs informiert und beteiligt wird? Antwort: Ein Verfahren zur Beteiligung des Landesparlamentes würde umgehend nach einem positiven Votum des DOSB für Hamburg als Austragungsstandort für die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele 2024, in Absprache mit dem Landesparlament, eingeleitet. 4. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Präsidenten des Internationalen Olympischen Komitees, Dr. Thomas Bach, dass Olympische Spiele und Paralympics nur über ein angemessenes Beteiligungsverfahren der betroffenen Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2077 3 Bevölkerung und einem positivem Votum der Bürgerinnen und Bürger erfolgen kann? Antwort: Ja. 5. Hat die Landesregierung bereits Pläne gemeinsam mit den möglichen betroffenen Städten und Gemeinden für die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Wettkämpfe bezüglich des Beteiligungsverfahrens der Bürgerinnen und Bürger entwickelt? a) Wenn ja, welche Maßnahmen der Beteiligung sollen zu welchem Zeitpunkt erfolgen? b) Wenn nein, weshalb nicht? Antwort: Noch nicht. Zunächst wartet die Landesregierung die Entscheidung des DOSB am 06. Dezember 2014 zu einer Bewerbung Deutschlands ab. Erst zu diesem Zeitpunkt wird klar sein, mit welcher Stadt und zu welchen Spielen (2024 oder 2028) sich Deutschland bewirbt.